380-kV-Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen. Aktuell befindet sich das Projekt im Planfeststellungsverfahren.
Um die lokalen Gegebenheiten des Bodens zu sondieren und damit Mastfundamente planen zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für die Bauphase. Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 2 EnWG.
Baugrunduntersuchungen
Bei den Bodensondierungen und Probebohrungen werden bodenphysikalische Eigenschaften der potenziellen Leitungsverläufe und temporärer Nutzung erkundet, um notwendige Berechnungskennwerte zu erhalten. Bei den Baugrunduntersuchungen entnehmen die Fachleute Bodenproben und stellen fest, wie der Boden beschaffen ist. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Planung. Im Anschluss stellen die Fachfirmen den Ausgangszustand des Bohrpunktes so weit wie möglich wieder her. Außerdem werden die Bohrlöcher verfüllt und das überschüssige Bohrgut fachgerecht entsorgt.
Im Zuge der Untersuchungen erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen, um die Untersuchungspunkte entlang der geplanten Leitung zu erreichen. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegungen über Vegetationsflächen erfolgen grundsätzlich über die jeweils kürzeste Distanz. Sie wurden im Vorfeld ausgewählt auf Basis der äußeren Gegebenheiten, können vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden, z.B. hinsichtlich der Nutzung von Bewirtschaftungsgassen. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass die Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Untersuchungskampagne auf Flurstücken im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching umfasst Maststandorte für den Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen, an denen aufgrund von möglichen Mastverschiebungen zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind.
Außerdem werden im Verlauf der Trasse östlich des Mittleren-Isar-Kanals bis hin zum Umspannwerk Ottenhofen in der neuen Bohrkampagne Spitzendrucksondierungen zur Ermittlung der Lagerungsdichte und Konsistenz der Böden durchgeführt. Diese zusätzlichen Maßnahmen werden durch die Auswertung der bisherigen Erkundungsergebnisse erforderlich.
Die Untersuchungskampagne mit den geplanten Kernbohrungen, Kleinrammbohrungen, schweren Rammsondierungen und Spitzdrucksondierungen beginnt am 3. August 2026 und endet voraussichtlich am 26. Oktober 2026.
Die von den geplanten Bohrungen beziehungsweise der Zuwegung betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste und den Bohrpunktkarten (Übersichts- und Lagepläne). Die geplanten Sondierungsmaßnahmen sind für die jeweiligen Bohrpunkte auf den Bohrpunktkarten dargestellt. Diese liegen öffentlich in den Rathäusern aus und können auf der Website der Gemeinde oder unter www.tennet.eu/oberbachern-ottenhofen eingesehen werden.
Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt auch von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Deshalb sind zeitliche Verschiebungen innerhalb des genannten Zeitraums möglich. Die beauftragte Bohrfirma wird zur detaillierten Abstimmung wenige Wochen vor Bohrstart auf die Nutzungsberechtigten zukommen.
Bohrfirma
Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro Buchholz + Partner GmbH damit beauftragt, die erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen und der labortechnischen Untersuchungen sowie die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.
Art und Umfang der Untersuchungen
Um die notwendigen Informationen zur Bodenbeschaffenheit zu erhalten, werden verschiedene Maßnahmen auf den angekündigten Flurstücken durchgeführt:
| • | Begehung und Befahrung des Grundstücks |
| • | Nutzung als vorübergehende Arbeitsfläche für |
| o Vermessungs- und Absteckarbeiten |
| o bei Verdacht: Kampfmittelsondierung |
| o ggf. ökologische (Bau-)Begleitung der Maßnahmen |
| o Sondierungs- und Bohrmaßnahmen |
| • | ggf. Nutzung als vorübergehende Abstellfläche für die Dauer der Arbeiten, um beispielsweise erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien an- und abzutransportieren. |
Die tiefere Kernbohrung (TB) im Bohrloch wird mit einem Drehbohrgerät bis zu einer Tiefe von maximal 30 m ausgeführt. Das Raupenfahrwerk hat folgende Parameter: Gesamtgewicht ca. 5.900 kg, Länge ca. 5,1 m, Breite ca. 1,5 m, Höhe ca. 2,4 m im Fahrbetrieb beziehungsweise ca. 5 m im Bohrbetrieb.
Bei der Kleinrammbohrung (KRB) und der schweren Rammsondierung (DPH) beträgt die Bohrtiefe je nach Bodenbeschaffenheit ca. acht bis maximal zehn Meter. Diese Arbeiten erfolgen mit einem Kleinrammbohrgerät. Das kleine Kettengerät hat folgende Parameter: Gesamtgewicht ca. 1.200 kg, Länge ca. 2,20 m, Breite ca. 0,80 m, Höhe ca. 1,60 m im Fahrbetrieb beziehungsweise circa 2,40 m im Bohr- und Sondierbetrieb.
Bei der Spitzendrucksondierung (CPT) findet eine Erkundung bis in eine Tiefe von ca. 35 m statt. Das CPT-Raupen-Bohrgerät hat folgende Parameter: Gesamtgewicht 1.360 kg, Länge ca. 2,4 m, Breite ca. 0,8 m, Höhe ca. 1,5 m im Fahrbetrieb beziehungsweise ca. 2,2 m Masthöhe im Sondierbetrieb. Bei diesem Verfahren wird eine zylindrische Messsonde, bestehend aus Messspitze und Reibungshülse, über ein Hohlgestänge hydraulisch in den Untergrund gedrückt. Die ermittelten Messwerte werden über ein Datenkabel in Echtzeit an die Oberfläche übermittelt. Die erforderliche Reaktionskraft wird über vier Erdanker erzeugt, die mithilfe des am Raupenfahrwerk montierten Drehkopfes in den Boden eingebracht werden. Aus den Messwerten lassen sich neben dem Spitzendruck und der Mantelreibung auch die Gesamtkraft und die Ablenkung der Spitze von der Lotrechten ermitteln. Diese Werte erlauben Rückschlüsse auf die Lagerungsdichte und Konsistenz der Böden.
Die Bohrungen ermöglichen zum Beispiel die Entnahme von Bodenproben und die Aufnahme der Bodenhorizonte. Die DPH und CPT sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte der Bodenschichten.
Die einzelnen Sondierungs- und Bohrmaßnahmen dauern je nach Art des Untersuchungsprogramms und Beschaffenheit des Untergrunds einen halben Tag bis maximal drei Tage.
Bodenschutz und Bohrarbeiten in sensiblen Räumen
Für alle Maßnahmen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. So kann die Bodenverdichtung auf ein Minimum reduziert werden.
Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten über die kürzeste Distanz. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsgemäß verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.
Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (zum Beispiel in Wasserschutzgebieten) durchgeführt, werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt:
| • | Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, die eventuell austretende Stoffe auffangen. |
| • | Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben. |
Im Zuge der für die geotechnische Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeitende mit dem Pkw, dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs und werden gegebenenfalls zeitlich begrenzt Markierungen setzen. Dadurch entstehen keine Schäden an Fluren und Wegen.
Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden
Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren werden. Im Falle von behördlichen Auflagen werden Baggermatten eingesetzt sowie ökologische und archäologische Baubegleitungen, archäologische Untersuchungen oder Ähnliches durchgeführt.
Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG.
Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt. Eine Dokumentation des Ausgangs- und des Endzustands der genutzten Flächen wird für jeden Bohrpunkt und für Zuwegungen auf unbefestigten Wegen durchgeführt und ist stets Grundlage, um mögliche Schäden objektiv zu beurteilen und zu entschädigen. Entstehen durch eine Maßnahme einer Eigentümerin, einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat TenneT eine angemessene Entschädigung zu leisten. Mitarbeitende des von TenneT beauftragten Ingenieurbüros Buchholz + Partner GmbH gehen nach Abschluss der Bohrarbeiten aktiv auf die Betroffenen zu und suchen dann gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungen.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschafts-gesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH beziehungsweise die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der beigefügten Flurstücksliste beziehungsweise in den Bohrpunktkarten dargestellt. Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter www.tennet.eu/oberbachern-ottenhofen.
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen können Sie sich an unseren Ansprechpartner wenden: Wolfgang Weinseis, +49 (0) 921 50740-7382, Wolfgang.Weinseis@tennet.eu
Wir bedanken uns herzlichst für Ihr Verständnis und Ihre vertrauensvolle Mitarbeit.