öffentliche Sitzung
Vorstellung Ergebnisse Untersuchung Überschwemmungsgefahr für Außenbereichssatzung "Römerstraße" durch das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH
Sachvortrag:
In der Sitzung des Gemeinderats am 27.06.2023 werden die Ergebnisse der Untersuchung der Überschwemmungsgefahr im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung "Römerstraße" durch Herrn Brandhorst vom Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH vorgestellt.
Beschluss:
Ohne förmlichen Beschluss!
| 4. Änderung Bebauungsplan "Ottenhofen Süd" | |
| - | Vorstellung graphische Darstellung |
| - | Aufstellungsbeschluss |
Sachvortrag:
In der Sitzung des Gemeinderats am 14.09.2022 wurde die Beauftragung der graphischen Darstellung einer 4. Änderung des Bebauungsplans „Ottenhofen Süd“ beschlossen. Auch wurde einem Ruhen des Normenkontrollverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Ottenhofen Süd“ zugestimmt.
Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Kosten für die erneute Änderung wurde dann durch den Antragsteller im Februar 2023 unterzeichnet.
Daraufhin wurde durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München die graphische Darstellung einer 4. Änderung des Bebauungsplans „Ottenhofen Süd“ erstellt.. Hier ist das derzeitige Baurecht nach der 3. Änderung des Bebauungsplans „Ottenhofen Süd (Variante 1), der Bauwunsch des Antragstellers (Variante 2) sowie die am 09.05.2023 im Rahmen eines Besprechungstermins mit dem Antragsteller abgestimmte Kompromisslösung (Variante 3) dargestellt. Die Kompromisslösung beinhaltet folgende Punkte:
| - | WA 4 und WA 5 | Festsetzung Tiefgarage |
| - | WA 4 | Rohfußbodenhöhe (RFH) 499,5 |
| - | WA 5 | Grundfläche 130 |
| - | WA 5 | Erweiterung Baufenster nach Süden |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Ottenhofen Süd“ auf Grundlage der vorgestellten graphischen Darstellung (Variante 3).
| Neubau Mehrfamilienhaus Ottenhofen im geförderten Wohnen: | |
| - | Sachstand |
Sachvortrag:
Beim Neubau des Mehrfamilienhauses der Gemeinde Ottenhofen wurden die Rohbauarbeiten in der vergangenen Woche abgeschlossen.
In dieser Woche werden die Zimmererarbeiten begonnen und der Dachstuhl aufgestellt.
Die Fenster werden Mitte Juli eingebaut und in der zweiten Julihälfte wird mit den Außenputzarbeiten begonnen.
In dieser Woche wird noch das Leistungsverzeichnis für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten versendet, so dass der Auftrag in der nächsten Sitzung Ende Juli erteilt werden kann.
| Breitbandausbau: | |
| - | aktuelle Fördermöglichkeiten |
Sachvortrag:
BREITBAND - Ausbau Ottenhofen - nächste Schritte
In Ottenhofen verfolgen wir das Ziel durch den geförderten Breitband Ausbau möglichst viele Glasfaser - Anschlüsse bereitstellen zu können. Der Bayerische Gemeindetag informiert, dass „der Bund seine fortgeschriebene Gigabitrichtlinie 2.0 veröffentlicht“ hat, „sodass wieder Förderanträge möglich sind. Nun hat auch der Freistaat seine Vorstellungen zur Kofinanzierung, die Mitte des Jahres starten soll, und zur Zukunft der bayerischen Gigabitbitrichtlinie bekanntgemacht“
Aus diesem Anlass wurde die aktuelle Situation in Ottenhofen beleuchtet: Ergebnis einer Sondierung bei Fa IK-T, H. Himmelstoß, die/der den bisherigen Breitbandausbau in Ottenhofen begleitet hat. „Die einzige Änderung der Versorgungslage seit dem Jahr 2021 ist eigentlich nur eine teilweise Supervectoring-Aufrüstung der Telekom überwiegend im Hauptort. Im Hauptort ist zusätzlich eine Kabel-Deutschland-Versorgung.
Für das neue Gigabit-Förderprogramm Bayern (BayGibitR) oder das neue Gigabit-Förderprogramm des Bundes bedeutet das:
In der Gemeinde gibt es Stand 2021 insgesamt 659 Adressen, davon sind
| - | 297 Adressen mit Bk von Kabel Deutschland versorgt — =>nicht förderfähig |
| - | 28 Adressen bereits mit Glasfaser FTTB versorgt — =>kein Ausbau erforderlich |
| - | 334 Adressen mit VDSL-versorgt — =>teilweise förderfähig *) |
*) im BayGibitR sind Privatadressen
*) im Gigabit-Bund sind u.U. alle VDSL-Adressen förderfähig; es ist allerdings vorher eine Sondierung mit den Netzbetreibern und ein Punkteranking erforderlich.
Vermutlich wäre ein Einstieg in das Bundesförderprogramm erwägenswert. Die Beratungsleistung für diese Verfahren wird wieder mit bis zu 50.000 € gefördert.“
Vorschlag nächste Schritte:
Anmerkung: Zur eigenen Versorgungsprüfung für die adressgenaue Versorgungsabfrage bei der Telekom: https://www.telekom.de/netz/dsl-vdsl-lte-verfuegbarkeit
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und stellt den Förderantrag für eine mögliche Beratungsleistung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
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| Bericht aus der AG Pfarrhaus | |
| - | Beschlussfassung über weiteres Vorgehen |
Sachvortrag:
GR Weber teilt mündlich mit, dass die Fraktion der CDU der Meinung ist, dass die Kombination Gemeinde und Kirche eine sehr charmante Sache ist. Das Haus und die Lage sind interessant. Es musste jedoch festgestellt werden, dass derzeit aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde ein Umbau nicht in Frage kommt. Weiter steht noch die ungeklärte Parksituation im Raum. Die Angelegenheit muss deshalb erst einmal auf Eis gelegt werden.
Stellungnahme der Freien Wähler
Zusammenfassung
Das Angebot der Kirche bezüglich der weiteren Nutzung des Pfarrhauses besteht im Wesentlichen aus einem Erbpachtvertrag. Dieser würde der Gemeinde erhebliche Lasten auferlegen, bestehend aus Ablösekosten für das Gebäude, Umbau- und Sanierungskosten und dem nicht unerheblichen Erbpachtzins.
Laut einer Schätzung der Kirche aus 2018 würden sich allein Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf ca. 1,8 Mio € belaufen.
Einnahmen könnten durch Zurückmietung einzelner Räume durch die Kirche in Höhe von ca. 7000 € pro Jahr generiert werden.
Wir sehen den möglichen Nutzen für die Gemeinde lediglich bzw. überwiegend in der Nutzung des Kellergeschosses, das dann für diverse Veranstaltungen der Gemeinde, für Vereine und für Privatpersonen ggfs gegen Entgelt zur Verfügung stehen würde. Dieser Zweck könnte aber auch durch anteilige Anmietung durch die Gemeinde nach Sanierung durch die Kirche genutzt werden. Weiter könnten potentiell Räume im EG und OG als Büro-/Praxisräume genutzt bzw. weiter vermietet werden. Theoretisch könnte auch der Pfarrgarten nach §34 Baugesetzbuch für Neubauten genutzt werden. Möglich wäre z.B. Wohnbebauung, Stellplätze oder TG.
Risiken und Unsicherheiten des Erbpachtangebots sehen wir in der erforderlichen Kreditaufnahme und der unklaren Verwertung durch Vermietung. Da Vermietung nicht zu den Kernaufgaben der Gemeinde zählt, entstünde dadurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand in der VG, der sicher unsere vielen offenen Projekte ausbremsen würde.
Bewertung
Aktuell und in den nächsten Jahren sehen wir im Haushalt der Gemeinde keinen finanziellen Spielraum für die erforderlichen Investitionen. Darüber hinaus scheinen Aufwand und Ertrag für die Gemeinde nicht ausgeglichen zu sein.
Aus diesem Grund kann dem von der Kirchenverwaltung vorgelegten Vorschlag zur Übernahme des Pfarrhauses und der Umwidmung in ein Ottenhofener Bürgerhaus durch die Gemeinde Ottenhofen nicht zugestimmt werden.
Stellungnahme der Fraktion der SPD, Grüne/Bündnis 90 und Parteifreien
Pfarrhaus Ottenhofen – Möglichkeiten gemeinsamer Nutzung durch politische und kirchliche Gemeinde
Nachdem in mehreren Sitzungen der AG Pfarrhaus des Gemeinderats und auch der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Kirche und pol. Gemeinde die Themen besprochen wurden, ist unsere Fraktion zu folgendem Ergebnis gelangt:
Aktuell ist aus unserer Sicht die Umsetzung der Sanierung des Pfarrhauses finanziell schwierig. Die Gemeinde Ottenhofen muss wie die meisten Gemeinden erstmals eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt vornehmen, da die Corona- und marktbedingten Kostensteigerungen vor allem im Gebäudeunterhalt (Rathaus, Schule, Kinderhaus, Feuerwehrhaus, Bauhof), aber auch im Personalwesen dazu führen, dass die Einnahmen die Verbindlichkeiten im Verwaltungshaushalt nicht mehr decken. Nun können wir zum Glück noch auf einige Rücklagen zurückgreifen, aber die Thematik stellt sich auch die kommenden Jahre noch gleichermaßen dar. Die Umsetzung unserer Pflichtaufgaben (Neubau Kinderhaus, Umbau Feuerwehrhaus, Neubau Mehrfamilienhaus im Geförderten Wohnen, Sanierung das Wasserhauses, Straßensanierungen) machen aktuell eine weitere Investition mit den geplanten Ausmaßen in eine freiwillige Aufgabe unmöglich.
Natürlich wäre es schön, weitere Räumlichkeiten in der Ortsmitte zu haben, die für gemeindliche und kirchliche Zwecke genutzt werden könnten, aber ein großes Problem für eine Genehmigungsfähigkeit sind die fehlenden Parkplätze. Die Gartenfläche ist im FNP als Grünfläche dargestellt und kann nicht in Parkplätze umfunktioniert werden, ohne des FNP zu ändern, was durchaus umstritten ist. Zudem ist das Gebäude stark sanierungsbedürftig oder sogar abzubrechen, die Kosten für einen Neubau sind aktuell unberechenbar, die angesprochenen 5 Millionen würden wahrscheinlich nicht ausreichen – und die Erbpachtzeit von 75 Jahren ist zu kurz für die Höhe der benötigten Investition. Eine Investition für Mehrzweckräume in einem gemeindlichen Gebäude (wie z.B. dem Feuerwehr-Haus oder im gewerblichen Bereich des geplanten Z-Gebäudes an der Perusastraße) würde aus unserer Sicht mehr Sinn machen.
Unsere Fraktion kommt deshalb zu dem Schluss, dass eine Übernahme des Gebäudes mit geplanter Vermietung eines kleinen Teils von 78qm an die Kirche eine Investition ist, die wir aktuell nicht stemmen können, auch angesichts der Baupreise und der gestiegenen Unterhaltskosten.
Da wir verstanden haben, dass eine Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde für die Kirchengemeinde der einzige Weg ist, das Gebäude zu erhalten bzw. einen attraktiven Saal oder Veranstaltungsort zu schaffen, schließen wir allerdings nicht aus, dass in der Zukunft, wenn sich die Märkte wieder beruhigt haben, das Projekt wieder neu betrachtet werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhofen beschließt, das Projekt „Pfarrhaus Ottenhofen“ aktuell nicht weiter zu verfolgen. Eine Wiederaufnahme der weiteren Verhandlungen mit der Kirchengemeinde ist aus Sicht der politischen Gemeinde nicht auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
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Antrag auf Zuschuss zum Bau einer öffentlichen Toilette in Unterschwillach
Sachvortrag:
Der Pfarrverband St. Anna im Moosrain plant die Errichtung einer öffentlichen Toilette in der Aussegnungshalle in Unterschwillach. Ein Kostenvoranschlag sowie Pläne des Planungsbüros Karl Hermann liegen vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Antrag Pfarrverband St. Anna im Moosrain für den Zuschuss zur Errichtung einer öffentlichen Toilette in der Aussegnungshalle in Unterschwillach und gewährt hierfür einen Zuschuss zu den Gesamtbaukosten in Höhe von 10.000,00, € die in den Haushalt 2024 eingestellt werden,
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
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| Wasserversorgung Ottenhofen: | |
| - | Bericht Besichtigung Wasserhaus Steinkirchen |
Sachvortrag:
Am Montag, den 19.06.2023, fand ein Ortstermin im Wasserhaus in Kirchberg, Arndorf 21 statt, der von ca. 17 Uhr bis ca. 18 Uhr dauerte. Das Gebäude hat eine Länge von ca. 24 m und eine Breite von ca. 16 m.
Es beherbergt zwei Edelstahltanks mit einem Volumen von je 750 m³. Die Tanks sind 9,5 m hoch und haben einen Radius von 5 m.
Die Tanks und die Technikausstattung wurden von der Fa. HST (Hydro Systems Tanks) hergestellt, die zum damaligen Zeitpunkt die einzigen Anbieter waren, die diese Technik anboten. Mittlerweile gibt es drei Firmen auf dem Markt, die dies ebenfalls anbieten.
Die Bodenplatte und die Wände des Gebäudes wurden bis etwa 70 cm über der Geländekante betoniert. Der restliche Aufbau erfolgte mit einer Holzständerbauweise, die gedämmt und mit OSB-Platten verkleidet wurde. Zur Aufrechterhaltung eines gleichbleibenden Klimas wurden zwei Luftentfeuchter gegenüberliegend angeordnet, um eine bessere Zirkulation zu gewährleisten.
Die beiden Tanks wurden im Wickelrohrverfahren im Rohbau produziert. Die Herstellung eines Tanks dauerte etwa 4 Tage. Die Tanks werden einmal jährlich gereinigt und desinfiziert.
Auf die Frage, was der Wassermeister anders machen würde, wenn er könnte, antwortete er, dass er alles gleich machen würde, außer der Dachform, die er ändern würde, um noch mehr Eigenstrom produzieren zu können.
Ein Gemeinderat fragte nach den aktuellen Stromkosten, die die Gemeinde Ottenhofen hat um 1 m³ Wasser herzustellen. Dabei wurde der Stromverbrauch des Wasserwerks und des Brunnens aus dem Jahr 2021 sowie der Wasserverbrauch im Jahr 2021 zugrunde gelegt.
Ergebnis: 0,13 €/m³ (14.870 € geteilt durch 112.310 m³).