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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 16/2024
Neuching amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 04.06.2024

öffentliche Sitzung

Auftragsvergabe Ersatzpflanzung Birkenstraße

Sachvortrag:

Im Herbst 2023 sind entlang der Birkenstraße etliche Birken durch einen Sturm entwurzelt worden. Über die letzten Jahre hinweg sind insgesamt ca. 29 Birken durch Sturmschäden gefällt worden. Diese müssen wieder nachgepflanzt werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vom Landratsamt Erding. Die Arbeiten werden spätestens im Herbst ausgeführt.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung, mit der AKNU in Kontakt zu treten, ob diese die Pflanzung der Bäume in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat übernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Zuschussantrag Spielvereinigung Neuching - Abteilung Tennis

Sachvortrag:

Mit dem Antrag vom 20.05.2024 stellt die Spielvereinigung Neuching – Abteilung Tennis einen Zuschussantrag in Höhe von 15.000,00 EUR für die Errichtung eines Lagerraums bei den neuen Tennisplätzen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass der Spielvereinigung Neuching – Abteilung Tennis – ein Zuschuss in Höhe von 15.000,00 EUR zur Errichtung eines Lagerraums bei den neuen Tennisplätzen gewährt wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Sachvortrag:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 ist zwischenzeitlich erfolgt und der Prüfbericht vom 14.05.2024 und die Stellungnahme der Verwaltung wurden mit der Ladung zugesandt. Vom Rechnungsprüfungsausschuss werden keine Einwendungen erhoben.

Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 6.000 EUR, überplanmäßig

Haushaltsüberschreitungen (Ausgaben) über 3.000 EUR, außerplanmäßig (A)

Bezeichnung

Haushaltsstelle

Haushaltsansatz in EUR

Überschreitung in EUR

Bewirtschaftung FW-Häuser

1300.5400

12.000,-

4.095,93

Tariflich Beschäftigte bisher „Arbeiter“

4640.4145

53.000,-

26.237,06

SV-Beiträge f. tarifl. Beschäftigte

4640.4445

13.500,-

5.019,31

KiTa St. Martin, Gebäudeunterhaltqq

4640.5000

10.500,-

7.675,81

KiTa St. Martin, Bewirtschaftung

4640.5400

75.000,-

8.990,30

KiTa St. Martin, Essensbedarf

4640.6020

31.000,-

28.947,07

Betriebskostenförderung BayKiBiG in anderen KiTas

4640.7008

65.000,-

4.735,66

Umsatzsteuer an das Finanzamt

8800.6410

3.000,-

5.092,85

Gewerbesteuerumlage

9100.8100

160.000,-

4.942,00

Gemeindestraßen, Erwerb von bewegl. Anlagevermögen

6300.9350

0,-

(A) 3.210,62

Bauhof, Baumaßnahmen

7710.9400

0,-

(A) 2.865,58

(A) = außerplanmäßige Ausgabe

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt fest, dass die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2022 bereits in der Sitzung vom 19.09.2023 (TOP 10) durch den Gemeinderat genehmigt wurden.

Vom Prüfungsausschuss konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Die Jahresrechnung 2022 kann festgestellt und die Entlastung erteilt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis. Die weiteren Ausführungen hinsichtlich des Ergebnisses der Jahresrechnung sind aus dem beiliegenden Prüfungsbericht, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.

Die Jahresrechnung 2022 wird hiermit festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Sachvortrag:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 und die damit verbundene Feststellung der Jahresrechnung ist (teilweise) fristgerecht gem. Art. 102 Abs. 3 GO erfolgt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat keine Unstimmigkeiten in der Jahresrechnung 2022 festgestellt und dem Gemeinderat neben der erfolgten Feststellung auch die Entlastung der Jahresrechnung 2022 empfohlen.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. Für die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 wird nach den Bestimmungen des Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

14

Bürgerball 2024

Beschluss 1:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und vergibt das Catering für den Bürgerball 2024 an den Schmankerl-Service der Erdinger Bäuerinnen GbR, da es sich um das wirtschaftlichste Angebot handelt.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Beschluss 2:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt die Band Hot Sugar für den Bürgerball 2024.

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

Beschluss 3:

Der Gemeinderat beschließt einen Ticketpreis von 55,00 EUR für den Bürgerball 2024. Im Preis enthalten ist ein 3-Gänge-Menü.

Abstimmungsergebnis 3:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

15