Am 15.08.2025 sind in den Gemeinden Neuching und Ottenhofen zur Zahlung fällig:
| 1. | Grundsteuer für das 3. Vierteljahr 2025 des Rechnungsjahres. |
| 2. | Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 3. Vierteljahr 2025 des Rechnungsjahres. |
Durch das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Die Zahlung kann nur in Ausnahmefällen erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:
Gemeinde Neuching:
VR-Bank Erding
IBAN: DE58 7016 9605 0007 1108 20
BIC: GENODEF1ISE
Sparkasse Erding-Dorfen
IBAN: DE66 7005 1995 0000 3500 90
BIC: BYLADEM1ERD
Gemeinde Ottenhofen:
VR-Bank Erding
IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12
BIC: GENODEF1ISE
Sparkasse Erding-Dorfen
IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86
BIC: BYLADEM1ERD
Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen und sofern noch nicht geschehen, ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeinde einzureichen.
Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.