Es entstehen jährlich Gebühren für die Benutzung und Unterhaltung der allgemeinen Friedhofseinrichtung in Höhe von 43,70 Euro gemäß §5 Abs. 3 Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Neuching.
Diese werden zum 01. September fällig.
Alle Nutzungsinhaber einer Grabstätte auf dem Gemeindefriedhof Oberneuching, werden hiermit über die zum 01. September 2026 fällige Zahlung in Höhe von 43,70 € erinnert. Sollte bereits ein Lastschriftmandat hinterlegt sein, wäre nichts weiter zu veranlassen. Alle anderen Nutzungsinhaber bitten wir die Friedhofspflegekosten bis zum 01. September auf eines der untenstehenden Konten der Gemeinde Neuching zu überweisen.
Bankverbindungen der Gemeinde Neuching:
Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen
IBAN: DE66 7005 1995 0000 3500 90
BIC: BYLADEM1ERD
VR-Bank Erding eG
IBAN: DE58 7016 9605 0007 1108 20
BIC: GENODEF1ISE
Alle Nutzungsinhaber einer Grabstätte auf dem Gemeindefriedhof Niederneuching werden gesondert schriftlich informiert, da eine Abrechnung für die Jahre 2023 bis 2026 erfolgt.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Piro unter der Telefonnummer 08123/9326-68 zur Verfügung.