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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 17/2023
Ottenhofen amtlich
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Amtliche Bekanntmachung

Entwurf Planzeichnung vom 25.07.2023 Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB) zum Bebauungsplan „Ottenhofen Mitte“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhofen hat in seiner Sitzung am 20.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ottenhofen Mitte“ beschlossen. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Vorentwurf geändert. Der 1. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 25.07.2023 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 25.07.2023 gebilligt und zur erneuten Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ottenhofen Mitte“ liegt nördlich der Erdinger Straße und östlich des Schlehbachwegs. Weiter nördlich schließt sich das Baugebiet Gartenstraße an.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 1 (Teilfläche), 13/2, 14, 14/1, 21/13 (Teilfläche), 21/15 (Teilfläche), 70, 73/94, 87/4 und 87/5 Gem. Ottenhofen und umfasst eine Fläche von ca. 8.819 m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auch aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Anlass der gegenständlichen Bauleitplanung sind Planungen, die über das Potenzial verfügen, das Gebiet erheblich umzuformen. Ein erstes umgesetztes Vorhaben veranlasste den Gemeinderat der Gemeinde Ottenhofen sich intensiver mit dem Gebiet, dass dem ungeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen ist, auseinander zu setzen.

Es wird beabsichtigt, eine Mischung aus Mehrfamilienhäusern sowie im südlichen Bereich verträgliches Gewerbe zu erhalten bzw. zu ermöglichen. Wichtig ist es jedoch im Plangebiet, welches in zentraler Lage des Ortskerns an der Erdinger Straße liegt, für eine verträgliche Mischung zwischen Nachverdichtung und notwendigen Grünflächen sowie ausreichender Aufenthaltsqualität zu sorgen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 1. Entwurf des Bebauungsplans „Ottenhofen Mitte“ bestehend aus Satzung und Begründung in der Fassung vom 25.07.2023 liegt vom

Mo., 28.08.2023 bis einschließlich Fr., 29.09.2023

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Oberneuching, 1. OG. im Flurbereich des Bauamts während der üblichen Öffnungszeiten (Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch auch 14.00 - 18.00 Uhr) aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching (https://www.vg-oberneuching.de/) eingesehen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich während der allgemeinen Geschäftsstunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

Telefon: 08123 / 9326-60

E-Mail: info@vg-oberneuching.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraums der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit für die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_01_datenschutz-informationspflichten.pdf

Gemeinde Ottenhofen
Neuching, den 09.08.2023
1. Bürgermeisterin
Nicole Schley