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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 17/2024
Ottenhofen amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 18.06.2024

Öffentliche Sitzung

Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Ausbaustrecke ABS/NBS München - Mühldorf - Freilassing - Grenze D/A/ - Simbach - Grenze D/A, Planungsabschnitt 01 (Markt Schwaben - Ampfing), Planfeststellungsabschnitt 1.2, Strecke 5600 München - Simbach, Bahn-km 22,820 - 30,000“ im Markt Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg) und in den Gemeinden Ottenhofen, Pastetten, Wörth, Walpertskirchen (Landkreis Erding) sowie trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen in der Stadt Garching b. München (Landkreis München)

Sachvortrag:

Das Bauvorhaben wird durch Vertreter der Deutschen Bahn in der Sitzung des Gemeinderats vorgestellt.

Die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben findet im Zeitraum vom 10.06.2024 bis 09.07.2024 statt.

Seitens der Gemeinde Ottenhofen wäre eine Stellungnahme bis 09.08.2024 an das Eisenbahn-Bundesamt zu übersenden.

Beschluss:

Ohne förmlichen Beschluss!

Vorstellung Ergebnisse Untersuchung Überschwemmungsgefahr für Außenbereichssatzung "Römerstraße" durch das Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats am 18.06.2024 werden die Ergebnisse der Untersuchung der Überschwemmungsgefahr im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung "Römerstraße" durch Herrn Brandhorst vom Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH vorgestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag des Herrn Brandhorst vom Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH und beschließt den Entwurf der Außenbereichssatzung „Römerstraße“ unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Untersuchung der Überschwemmungsgefahr zu erstellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

2. Änderung des Bebauungsplans "Schlossgelände" - Vergabe Vorplanung Errichtung Wohngebäude

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats am 07.05.2024 wurde die Einleitung der Vorplanung anhand von zwei Varianten für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Baugrundstück Am Schloßberg 10, Fl.-Nr. 7/1 Gem. Ottenhofen beschlossen.

Eine Variante soll die Unterbringung der Stellplätze oberirdisch vor allem möglichst im rückwärtigen südwestlichen Bereich des geplanten Wohngebäudes vorsehen.

Die weitere Variante soll wie bisher die Errichtung einer Tiefgarage vorsehen. Beide Varianten sollen einer Aufwertung des Schlossplatzes mit Aufenthaltsqualität nicht entgegenstehen.

Die Varianten der Vorplanung sollen im Anschluss mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden. Erst danach soll die Entwurfsplanung für das Bauvorhaben und das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der abgestimmten und favorisierten Variante dann fortgeführt und abgeschlossen werden.

Seitens der Verwaltung wurden drei Architekturbüros kontaktiert, daraufhin wurden zwei Angebote abgegeben.

Wirtschaftliche Wertung der Angebote:

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufwand. Wirtschaftlichster Bieter anhand der angebotenen Stundensätze und der Nebenkosten ist der Bieter 2, Architekten Claus + Forster PartGmbH aus München.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Vorplanung Errichtung Wohngebäude auf dem Baugrundstück Am Schloßberg 10, Fl.-Nr. 7/1 Gem. Ottenhofen an den Bieter 2, Architekten Claus + Forster PartGmbH aus München zu vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Umspannwerk Ottenhofen - Verkehrslenkung zur Baustelle / Baustellenzufahrt

Sachvortrag:

Tennet hat sich im Nachgang zur Besprechung Ende April dafür entschieden, den Baustellenverkehr über Gelting/Pliening und Neufinsing/Finsing umzuleiten.

Die Baustelle beginnt voraussichtlich ab KW 25 (17.06.2024, Voraussetzung: Erhalt der Baugenehmigung).

Die Beschilderung auf dem Gemeindegebiet Ottenhofen setzt sich wie folgt zusammen:

-

Beschilderung an der Kreuzung von Markt Schwaben kommend (schwarzes Kreuz) befindet sich noch auf dem Gebiet von Markt Schwaben, die Gemeindegrenze verläuft aber in direkter Nähe

-

auf Höhe des orangenen Kreuzes wird Tempo 30 von Markt Schwaben kommend wiederholt

-

direkt nach der Einfahrt zum Umspannwerk von Ottenhofen kommend wird analog zur Kreuzung mit „Tempo 30“, „Verbot für Kraftfahrzeuge“, „Baustellenfahrzeuge frei“ und „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ beschildert

-

Beschilderung mit Schild der Firma Tennet „ Keine Anlieferung für UW Ottenhofen“ und dem Zusatz „Einfahrt verboten“ in zwölf Sprachen an der Einfahrt in die Waldstraße von der Erdinger Straße kommend

Beschluss:

Ohne förmlichen Beschluss!

Neubau Kinderhaus Ottenhofen:

- Sachstand

Sachvortrag:

Beim neuen Kinderhaus sind die Ausführungen im Gebäude bis auf kleinere Restarbeiten mittlerweile abgeschlossen.

Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten sind noch in vollem Gange und sollen, bis auf die Pflanzarbeiten welche erst im Herbst erfolgen können, bis Anfang August abgeschlossen werden.

Die Fertigstellung der gerundeten Fassade am Eingangsbereich wurde von der Zimmererfirma für Mitte Juli 2024 zugesagt. In diesem Zuge wird dann auch der Schriftzug angebracht.

Neubau Kinderhaus Ottenhofen:

- Vergabe Nebengebäude

Sachvortrag:

In der 22. KW 2024 wurden die Ausschreibungsunterlagen für das Nebengebäude für die Lagerung von den Außenspielgeräten usw. im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an mehrere Firmen versendet.

Die Submission fand am Montag, 10.06.2024 statt.

Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch die Verwaltung geprüft.

Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Johannes Eichinger Metallbau aus 85395 Attenkirchen.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Ottenhofen“ wird die Leistung Nebengebäude an die Firma Johannes Eichinger Metallbau aus 85395 Attenkirchen vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Auftragsvergabe Hochwasserschutz und Wasserleitungsneubau Unterschwillach

Sachvortrag:

Die Gemeinde Ottenhofen führte eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/A durch. Die Unterlagen wurden am 06.05.2024 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 13 Firmen angefordert und heruntergeladen. Der Eröffnungstermin war am 28.05.2024 um 14.00 Uhr. Zur Submission wurden 3 Angebote fristgerecht schriftlich eingereicht. Als spätester Ausführungsbeginn wurde Ende August vorgeschrieben und das Bauende mit Ende April 2025 angestrebt.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beauftragt für die Ausführung der Maßnahmen zum Hochwasserschutz Unterschwillach und die Erneuerungen der Wasserleitungen im Baubereich die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH u. Co KG, Niederlassung FH München, 85399 Hallbergmoos.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Auftragsvergabe Bauhof Ottenhofen, Erweiterung Muldenlagerplatz

Sachvortrag:

Auftragsvergabe Bauhof Ottenhofen Erweiterung Muldenlagerplatz:

Da der jetzige Muldenlagerplatz dem Feuerwehrerweiterungsbau weichen muss, soll ein größerer Muldenlagerplatz auf der jetzigen Grünfläche gegenüber dem bestehenden Lagerplatz entstehen. Es sollen insgesamt ca. 200m² an Fläche gepflastert werden. Der größere Lagerplatz ist dringend nötig um Bodenmaterial (z.B. bei einem Wasserrohrbruch) zwischenlagern und beproben zu können. Die Verwaltung holte 3 Angebote ein.

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Pischlinger Landschaftsbau aus Erding/Indorf abgegeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt die Firma Pirschlinger Landschaftsbau GmbH&Co. KG aus Erding/Indorf für die Pflasterarbeiten am Bauhof Ottenhofen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Auftragserteilung Radwegbrücke Isener Straße Herdweg

Sachvortrag:

Das Bauamt hat für die Erneuerung des Durchlasses ein Komplettangebot von einer Tiefbaufirma eingeholt. Im Zuge der Planung wurden zwei Varianten überprüft: ein Betondurchlass und ein Wellblechdurchlass. Aus kostentechnischen Gründen und aufgrund der längeren Langlebigkeit hat sich das Bauamt für die Variante des Betondurchlasses entschieden.

Finanzierung:

Das Staatliche Bauamt hat sich bereit erklärt, die Kosten im Verhältnis 70% zu 30% zu teilen. Das bedeutet, dass das Staatliche Bauamt 70% der Kosten übernimmt.

Kostenschätzung:

Um zusätzliche Kosten zu sparen, werden die einzelnen Gewerke durch das Bauamt selbst ausgeschrieben.

Radwegbrücke aus Stahlbetonfertigteilen in Sonderanfertigung:

Es wurden 4 Firmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert.

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Beton Bernrieder aus 83022 Rosenheim abgegeben. Es wird empfohlen das Angebot anzunehmen

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und Beauftragung für den Einbau eines neuen Betondurchlasses am Radweg entlang der Isener Straße die Firma Beton Bernrieder aus Rosenheim.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Jahresrechnung 2023

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2023

Sachvortrag:

Haushaltsüberschreitungen über 5.000 EUR (überplanm., Ausgaben

Haushaltsüberschreitungen über 2.500 EUR (außerplanm.)

(A) = außerplanmäßig

Anmerkungen:

Zu (2110.5400)

Die Überschreitung ist mit den gestiegenen Preisen für Holzpellets und Flüssiggas sowie mit den gestiegenen Preisen für die Reinigung der Schule zu begründen.

Zu (4640.7000)

Die Überschreitung wurde in erster Linie durch eine hohe Nachzahlung (85.200 €) für das KJ 2022 ausgelöst. Außerdem wurde vom Freistaat Bayern im Herbst 2023 ein Sonderbeitrag für die freiw. Staatl. Leistungen in Höhe von rund 10.500 € gewährt, der an die KiTa weitergeleitet werden musste.

Zu (4641.7008)

Beim Aufstellen des Haushaltsplans 2023 war der Zeitpunkt der Inbetriebnahme noch nicht eindeutig bekannt. Außerdem ging die Verwaltung davon aus, dass mit großer Wahrscheinlichkeit keine Abschläge in dieser Höhe zu leisten waren.

Zu (8150.6850)

Die Verzinsung des Anlagenkapitals im Bereich der Wasserversorgung wurde bisher nicht gebucht. Im Rahmen der Transparenz und auf Empfehlung des Steuerberaters wurde dies im Jahr 2023 umgesetzt. Die Einnahme-Buchung in gleicher Höhe ist bei der HHst. 9100.2750 erfolgt. Es wurde übersehen, diese HHst. zu eröffnen.

Zu (9000.8100)

Analog zu den Gewerbesteuer-Mehreinnahmen musste auch mehr Umlage abgeführt werden.

Zu (8800.9320)

Für mehrere gemeindliche Grundstücke, teilweise 2 - 3 Jahre rückwirkend, mussten Vermessungen bzw. Teilungsmessungen vollzogen werden. Bei den Haushaltsplanungen war dies nicht bekannt.

Zu (9100.9100)

An die allgem. Rücklage konnte erfreulicherweise, aufgrund von Minderausgaben, eine deutliche Zuführung getätigt werden.

Beschluss:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 werden zur Kenntnis genommen und soweit noch nicht erfolgt, genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Jahresrechnung 2023

Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts

Sachvortrag:

Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2023

der Gemeinde Ottenhofen

gem. § 77 KommHV in Verbindung mit Art. 102 Gemeindeordnung (GO)

Der Haushalt für das Kalenderjahr 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung am 22.03.2023 mit folgenden Summen beschlossen:

Verwaltungshaushalt: 4.305.610 €

Vermögenshaushalt: 9.206.500 €

Haushaltsvolumen insgesamt: 13.512.110 €

Die Jahresrechnung 2023 wurde am 08.05.2024 gelegt.

Die Feststellung des Jahresergebnisses 2023 ergab folgende Summen:

Verwaltungshaushalt: 4.324.181,66 €

Vermögenshaushalt: 6.466.047,66 €

Haushaltsvolumen insgesamt: 10.790.229,32 €

Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen hat sich das Volumen im Verwaltungshaushalt um 18.571 € erhöht und das Volumen im Vermögenshaushalt um 2.740.453 € verringert.

Gegenüberstellung der Haushaltsansätze zu den Ergebnissen der Jahresrechnung:

Die wichtigsten Einnahmen- und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes:

Einnahmen:

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Es werden nur die Ansätze erläutert, die sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verändert haben.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind um rund 125.600 € gestiegen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist um rund 159.100 € gestiegen.

Der Anteil am Einkommensteuerersatz ist um rund 4.000 € gesunken.

Eine Schlüsselzuweisung wurde i.H.v. 283.264 € gewährt (+ 53.500 €).

Die Zuweisungen nach BayKiBiG/FAG sind um rund 114.000 € gestiegen.

Die Einnahmen aus dem Kommunalanteil der Grunderwerbsteuer sind um rund 7.000 €

zurückgegangen.

Die Einnahmen aus Gebühren und Abgaben sind, aufgrund eines geringeren Wasserverbrauchs um rund 24.900 € gesunken.

Die Einnahmen aus Mieten und Pachten sind um rund 8.300 € höher ausgefallen.

Die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben sind um 6.700 € gesunken.

Bei der Verkehrsüberwachung konnten, nach Anpassung der Einsatzstunden, rund 2.400 € weniger vereinnahmt werden.

Von den örtlichen Banken wurden ab März 2023 wieder Guthabenzinsen gewährt. Es konnten erfreulicherweise rund 11.000 € Zinseinnahmen verbucht werden.

Die ursprünglich geplante Zuführung vom Vermögenshaushalt i.H.v. 68.380 € musste erfreulicherweise nicht getätigt werden.

Weitere größere Einnahmen enthält der Verwaltungshaushalt nicht.

Ausgaben:

Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Personalausgaben sind im Vergleich zum Vorjahr, wegen eines Personalwechsels, um ca. 10.000 € gesunken.

Die Gewerbesteuerumlage ist analog der gestiegenen Einnahmen um rund 22.400 € gestiegen und liegt damit 12.300 über dem HH-Ansatz.

Die Kreisumlage ist um rund 63.150 € gestiegen.

Die VG-Umlage basiert auf den Zahlen der Verwaltungsgemeinschaft und ist um rund 37.300 € gestiegen.

Die Zuschüsse nach dem BayKiBiG sind um rund 224.000 € gestiegen und liegen damit um rund 81.000 € über den HH-Ansätzen.

Die Zinsen für lfd. Kredite betrugen im Jahr 2023 insgesamt 61.491 € (+ 42.378 €).

Die Ausgaben für die Verkehrsüberwachung sind nach eine Preisanpassung leicht gestiegen.

An den VmHH konnten erfreulicherweise 279.807,57 € und mehr als geplant (0 €) zugeführt werden.

Einnahmen des Vermögenshaushaltes

Die Einnahmen im Vermögenshaushalt betragen insgesamt 6.466.047,66 €, davon sind 279.807,57 € aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt.

Für ein neues Feuerwehr-Fahrzeug wurden Spenden in Höhe von 42.000 € verbucht, die bei der HH-Aufstellung nicht bekannt waren.

Die Gemeinde Ottenhofen hat für die digitale Bildungsinfrastruktur eine Zuweisung in Höhe von 32.103 € erhalten. Mit der Zuweisung wurde eigentlich erst 2025 gerechnet.

Die Gemeinde Ottenhofen hat staatl. Zuweisungen für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1.853.774,00 € erhalten. Das sind 341.000 € weniger als geplant.

Die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken betrugen 2.844.100 € und damit um 306.000 € weniger als der HH-Ansatz.

Die Zuweisung aus der Straßenausbaupauschale betrug 20.401,00 €.

Die Einnahmen aus Straßenausbau-Beiträgen betrugen 98.512,20 €.

Die Einnahmen aus Kanal-Herstellungs-Beiträgen betrugen 60.372,23 €.

Die Einnahmen aus den Herstellungsbeiträgen zur Wasserversorgung betragen 8.230,92 €.

Außerdem hat die Gemeinde eine Investitionszuweisung nach Art. 12 FAG in Höhe von 126.500 € bekommen.

Für den Neubau des Mehrfamilienhauses wurde die erste Förderrate über 840.050 € ausbezahlt.

Für den Neubau des Mehrfamilienhauses wurde ein weiteres langfristiges Darlehen i.H.v. 1.299.200 € aufgenommen.

Weitere nennenswerte Einnahmen sind nicht vorhanden.

Ausgaben des Vermögenshaushaltes

Die Ausgaben im Vermögenshaushalt betragen insgesamt 6.466.047,66 €.

Haushaltsausgabereste aus dem Haushalt 2023 wurden nicht gebildet.

An die allgemeine Rücklage erfolgte eine Zuführung i.H.v. 1.115.319,23 €. Ursprünglich war eine Zuführung in Höhe von 1.170 € geplant.

Die FFW Ottenhofen hat Ausrüstungsgegenstände (Wassersauger, Schutzkleidung) in Höhe von 9.610,56 € erhalten.

Für die Planung zum Umbau des FW-Hauses wurden 9.035,00 € aufgewendet.

Die Grundschule hat neue Schülertische- u. Stühle und einen zusätzlichen Kopierer/Drucker erhalten (8.466,32 €).

An der Grundschule wurde eine sog. Notstrom-Einspeise-Stelle installiert 2.854,31 €.

Für die Bücherei wurden Medien und eine neue EDV in Höhe von 6.237,50 € erworben.

Für die Spielplätze wurden neue Spielplatzgeräte angeschafft. 11.772,65 €

Für die Planung und den Neubau eines Kinderhauses wurden insgesamt 1.313.291,97 € kassenwirksam.

An den Sportverein wurde eine Investitionszuschuss i.H.v. 15.500,- € ausbezahlt.

Die Gemeinde Ottenhofen hat im Jahr 2022/23 Grundstücke für Sportplätze erworben. Es wurden 458.414,97 € kassenwirksam.

Planungs- und Baukosten für Neubau Gehweg entlang St 2080 (266.171,49 €)

Für die Straßen-Erschließungsplanung im Bereich der Fichtenstraße (Herdweg-Nord und Süd) wurden 14.629,68 € kassenwirksam.

Für Anpassungsarbeiten für den Brückenbau Am Schlehbach wurden 13.316,27 € fällig.

Planung Hochwasserschutz für Unterschwillach und Schloßgraben (7.023,52 €)

Die Bauhof-Halle hat eine neue LED-Beleuchtung erhalten 2.674,49 €.

An die Energievision Lkr. ED wurde ein Geschäftsanteil und eine Beratung für die Nutzung von Windenergie investiert. 4.241,77 €

Ausgaben für die Wasserversorgung (Hausanschlüsse, neue Verbund-Wasserleitung) 307.151,99 €.

Für den Erwerb von Grundstücken bzw. deren Nebenkosten wurden 8.292,89 € investiert.

Planungs- und Baukosten für neues MFH, Perusastr. 1.760.637,05 €

Die Tilgungsausgaben inkl. Umschuldung für Darlehen betrugen insgesamt 1.131.406,00 €.

Ausgaben, für die im Haushaltsplan Mittel berücksichtigt, jedoch nicht oder in wesentlich niedrigerem Umfang angefallen sind:

-

Planung Umbau Feuerwehrhaus

-

Verlegung/Ersatz LS-Sirene

-

Umbau Josef-Vogl-Halle (Ph. 3)

-

Planung Erschließung div. Ortsstraßen

-

Erschließungsplanung BG Am Schlehbach

-

Erneuerung versch. Wasserleitungen

-

Hochwasserschutz Unterschwillach

-

Bau und Erschließung MFH

-

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

Schulden/Verbindlichkeiten

Die Gemeinde Ottenhofen hat aktuell folgende Kommunalkredite (Nennbetrag) aufgenommen.

1.

Sparkasse über  —  453.000,- €

2.

LfA Förderbank über  —  100.000,- €

3.

LfA Förderbank über  —  289.000,- €

4.

Bayern Labo, MFH über  —  1.300.000,- €

5.

Bayern Labo, MFH über —  1.299.200,- €

Stand der Verbindlichkeitenen zum 31.12.2023:  —  3.134.235,25 €

Vermögen bzw. Rücklagen: (Stand: 31.12.2023)

Die Gemeinde Ottenhofen hat bei der VR-Bank Erding einen Geschäftsanteil in Höhe von 496,25 € gezeichnet.

Die Einlagen bei den Geldinstituten setzen sich wie folgt zusammen:

VR-Bank Erding:  —  1.815.001,00€

Raiffeisenbank Erding  —  41.883,79 €

Sparkasse Erding-Dorfen:  —  657.851,56 €

Gesamt:  —  2.514.736,35 €

Kassenlage und Kassenkredite

Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit musste nur geringfügig in Anspruch genommen. Abweichender Buchungs- bzw. Wertstellungstag,

Schlussbemerkung

Nachdem im Haushaltsjahr 2023 verschiedene Baumaßnahmen nicht bzw. nur teilweise ausgeführt wurden (z.B. Neubau MFH, der Hochwasserschutz, Verbundleitung) und damit keine Rücklagenentnahme erfolgte, sind zum Jahresabschluss mehr Rücklagen als geplant vorhanden. Die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2024 werden etwas niedriger als 2023 erwartet. Die nächsten

Jahre muss deutlich mehr gespart werden.

Oberneuching, 05.06.2024
Gels, Kämmerer

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs.2 GO zur Kenntnis. Gleichzeitig wird der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 beauftragt.

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) stellt der GR die Jahresrechnung 2023 in öffentlicher Sitzung fest.

Prüfer:

Herr Effkemann, Herr Dr. Heckel, Herr Heuwieser, Herr Rosenberger

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Kreditaufnahme 2024

Finanzierung Baumaßnahmen (MFH, KiHa, HWS, Neubau Wasserleitung u.a.)

Sachvortrag:

Zur Finanzierung verschiedener Baumaßnahmen (Neubau MFH, Neubau KiHa, HWS, Neubau Wasserleitung u.a.) ist eine Kreditaufnahme erforderlich.

In der Haushaltssatzung 2024 wurde in § 2 die notwendige Kreditaufnahme auf max. 1.900.000,- EUR festgesetzt.

Nach Mitteilung der beauftragen Planungsbüros und der Bauamtsleitung werden die Ausgaben in den nächsten Monaten i.H.v. 1,9 Mio. EUR erwartet, so dass ein Kommunalkredit i.H.v. 1,2 Mio. EUR als ausreichend betrachtet wird.

Von der Verwaltung wird, aufgrund des günstigeren Zinssatzes, die Kreditaufnahme bei der VR-Bank Erding e.G. vorgeschlagen.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingeholten Darlehensangeboten zur Finanzierung der Investitionskosten für die Baumaßnahmen und beschließt hierzu einen Kommunalkredit bei der VR-Bank Erding eG mit einem Darlehensbetrag in Höhe von 1,2 Mio. EUR.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11