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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 17/2025
Ottenhofen amtlich
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(GO) Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 24.06.2025

öffentliche Sitzung

Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung

Sachvortrag:

In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 20.05.2025 wurde beschlossen, dass die auf der südlichen Dachfläche des Bauhofgebäudes errichtete PV-Anlage bei den Eigentümern verbleibt.

Es erging folgender Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Möglichkeit 1, dass die PV-Anlage bei den Eigentümern verbleibt.

Der Antrag wurde mit 11:0 Stimmen angenommen.

In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 20.05.2025 wurde die Nutzungsvereinbarung des Pfarrsaals des Pfarrheims Ottenhofen beschlossen.

Es erging folgender Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsvereinbarung wie vorgestellt bezüglich des Pfarrsaals zu.

Der Antrag wurde mit 10:1 Stimmen angenommen.

Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz;

- Einführung einer Stellplatzpflicht und einer Spielplatzpflicht

Sachvortrag:

Mit Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Spielplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Dies bedeutet, dass die entsprechenden staatlichen Pflichten zu diesem Zeitpunkt entfallen.

Einführung einer Stellplatzpflicht:

Aktuell rechtsverbindliche Stellplatzsatzungen behalten nach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 BayBO ihre Gültigkeit, wenn sie die in der ab 1. Oktober 2025 geltenden Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Höchstzahlen nicht überschreiten.

Wegen der „Bestandsschutzoptionnach Art. 83 Abs. 5 Satz 2 BayBO kann es sich anbieten, eine aktuell gültige Satzung mit einer Änderung vor dem 1. Oktober 2025 den Höchstgrenzen der GaStellV anzupassen. Nach den Vollzugshinweisen des Bauministeriums bleiben in diesem Fall auch solche Regelungen bestehen, die auf Grundlage der ab 1. Oktober 2025 geltenden Ermächtigungsgrundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO so nicht mehr getroffen werden könnten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Beschaffenheit von Stellplätzen, die die neue Ermächtigungsgrundlage nicht mehr erlaubt.

Die Stellplatzzahlen wurden entsprechend den Höchstgrenzen der GaStellV angepasst.

Ist in einem Bebauungsplan die Stellplatzsatzung statisch festgesetzt, gilt weiterhin die konkret festgesetzte Stellplatzsatzung. Ist die Stellplatzsatzung im Bebauungsplan dynamisch festgesetzt, gilt die jeweils gültige Stellplatzsatzung. Stellplatzfestsetzungen als Bestandteil eines Bebauungsplans, gelten weiterhin fort.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Einführung einer Stellplatzpflicht durch Änderung der bestehenden Stellplatzsatzung entsprechend den entworfenen Stellplatzzahlen mit der Änderung auf 60 qm.

Abstimmungsergebnis:

Generalsanierung Feuerwehrhaus Ottenhofen:

- Vorstellung aktueller Planungsstand

Sachvortrag:

Mittlerweile wurde die Entwurfsplanung weiter ausgearbeitet und die Angaben der Fachplaner eingearbeitet.

Der aktuelle Planstand wird durch Fachplaner und Architekt in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Beim Bereich Haustechnik sind vom Gemeinderat noch folgende Entscheidungen zu treffen:

1) Heizungszentrale: Wärmepumpe, Flüssiggas (mit entsprechenden Bioanteil) oder Pelletheizung

2) Beheizung der Fahrzeughalle: Fußbodenheizung oder Lufterhitzer

3) Gebäudelüftung: dezentrale Einzelgeräte oder zentrales Lüftungsgerät

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt, Flüssiggas als Brennstoff zu verwenden.

Abstimmungsergebnis 1:

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt, die Fahrzeughalle mit einer Fußbodenheizung zu beheizen.

Abstimmungsergebnis 2:

Beschluss 3:

Der Gemeinderat beschließt, als Gebäudelüftung die Variante 3 (dezentrale Lüftungsgeräte) zu verwenden.

Abstimmungsergebnis 3:

Beschluss 4

Der Gemeinderat hat den Sachvortrag zur Kenntnis genommen und beschließt, auf Grundlage der vorgestellten Planung, mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen, die Entwurfsplanung abschließend erstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis 4:

Antrag DJK Ottenhofen auf Zuschuss: Investition in Mährobotersystem für die Sportanlage

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Antrag der DJK und beschließt, einen Zuschussbetrag von 20.000,00 € zu gewähren, in den Haushalt 2026 einzustellen und nach der Genehmigung des Haushalts 2026 und nach der Anschaffung auszuzahlen.

Abstimmungsergebnis:

Jahresrechnung 2024;

Rechenschaftsbericht und Genehmigung der außer- und überplanmäßigen Ausgaben

Sachvortrag:

Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2024

der Gemeinde Ottenhofen

gem. § 77 KommHV in Verbindung mit Art. 102 Gemeindeordnung (GO)

Der Haushalt für das Kalenderjahr 2024 wurde in der Gemeinderatssitzung am 22.0X.2024 mit folgenden Summen beschlossen:

Verwaltungshaushalt:

4.629.380 €

Vermögenshaushalt:

8.674.250 €

Haushaltsvolumen insgesamt:

13.303.630 €

In der Sitzung am 12.11.2024 hat er Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2024 einen Nachtragshaushalt beschlossen. Danach änderten sich die Summen wie folgt:

Verwaltungshaushalt:

4.687.160 €

Vermögenshaushalt:

7.494.650 €

Haushaltsvolumen insgesamt:

12.181.810 €

Die Jahresrechnung 2024 wurde am 12.05.2025 gelegt.

Die Feststellung des Jahresergebnisses 2024 ergab folgende Summen:

Verwaltungshaushalt:

4.701.741,80 €

Vermögenshaushalt:

6.310.573,14 €

Haushaltsvolumen insgesamt:

11.012.314,94 €

Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen hat sich das Volumen im Verwaltungshaushalt um 14.581 € erhöht und das Volumen im Vermögenshaushalt um 1.184.077 € verringert.

Gegenüberstellung der Haushaltsansätze zu den Ergebnissen der Jahresrechnung:

Die wichtigsten Einnahmen- und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes:

Einnahmen:

Bezeichnung

2024

2023

2022

Ergebnis

Ergebnis

Ergebnis

in EUR

in EUR

in EUR

Grundsteuer A

22.721,66

19.325,33

19.356,75

Grundsteuer B

149.675,87

122.797,26

122.447,04

Gewerbesteuer

509.213,37

491.698,94

366.101,43

Eink.Steueranteile

1.981.993,00

1.991.318,00

1.832.179,00

Einkommensteuerersatz

151.727,00

147.621,00

151.722,00

Schlüsselzuweisung

388.440,00

283.264,00

229.780,00

Zuweisungen nach BayKiBiG/FAG

570.325,33

581.813,29

467.805,55

Gemeindeant. a.d.Umsatzsteuer

28.751,00

42.839,00

42.181,00

Grunderwerbsteuer

45.128,55

51.067,62

58.228,63

Gebühren und Abgaben

346.336,40

274.392,05

299.339,65

Mieten und Pachten

168.480,29

65.613,22

57.368,43

Konzessionsabgabe

35.042,15

38.790,85

45.563,70

Verkehrsüberwachung

50.591,21

22.706,00

25.119,02

Zinseinnahmen

10.896,91

11.052,32

0

Zuführung v. Vermögenshaush.

0

0

297.911,38

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Es werden nur die Ansätze erläutert, die sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verändert haben.

Nach der notwendigen Anpassung der Hebesätze für die Realsteuern konnte bei den Grundsteuern insgesamt rund 31.100 € mehr eingenommen werden.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind um rund 17.500 € gestiegen.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist um rund 9.300 € gesunken.

Der Anteil am Einkommensteuerersatz ist um rund 4.000 € gestiegen.

Eine Schlüsselzuweisung wurde i.H.v. 388.440 € gewährt (+ 105.000 €).

Die Zuweisungen nach BayKiBiG/FAG sind um rund 11.500 € gesunken.

Die Einnahmen aus dem Kommunalanteil der Grunderwerbsteuer sind um rund 6.000 € zurückgegangen.

Die Einnahmen aus Gebühren und Abgaben sind um rund 99.000 € gestiegen.

Die Einnahmen aus Mieten und Pachten sind mit der Fertigstellung des Mehrfamilienhauses, wie geplant, um rund 103.000 € höher ausgefallen.

Die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben sind erneut um 3.700 € gesunken.

Bei der Verkehrsüberwachung konnten, im Rahmen einer FTO-Umleitung, rund 28.000 € mehr vereinnahmt werden.

Auch im Jahr 2024 konnten erfreulicherweise rund 11.000 € Zinseinnahmen verbucht werden.

Weitere größere Einnahmen enthält der Verwaltungshaushalt nicht.

Bezeichnung

2024

2023

2022

Ergebnis

Ergebnis

Ergebnis

in EUR

in EUR

in EUR

Personalausgaben

469.950,51

452.757,95

462.823,88

Gewerbesteuerumlage

30.101,00

58.308,00

35.943,00

Kreisumlage

1.356.854,57

1.290.051,98

1.226.893,68

Umlage an VG

540.000,00

427.073,65

389.731,68

Schulverband Wörth

21.549,38

22.125,00

22.914,93

Zuweisungen/Zuschüsse BayKiBiG

785.466,00

826.095,36

602.784,69

Zinsen f. Kredite

106.070,90

61.491,48

19.113,85

Betriebskosten Verkehrsüberw.

41.194,65

17.153,94

15.027,55

Gebäude- u. Straßenunterhalt

177.064,76

158.958,59

86.793,27

Zuführung z. Verm.HH.

399.425,41

279.807,57

297.911,38

Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Personalausgaben sind im Vergleich zum Vorjahr, wegen Tarifanpassungen, um ca. 17.000 € gestiegen.

Die Gewerbesteuerumlage ist, wegen einer Erstattung i.H.v. 10.250 € aus der Jahresabrechnung 2023, um 18.200 € niedriger ausgefallen.

Die Kreisumlage ist um rund 66.800 € gestiegen.

Die VG-Umlage basiert auf den Zahlen der Verwaltungsgemeinschaft und ist um rund 113.000 € gestiegen.

Die Zuschüsse nach dem BayKiBiG sind um rund 40.000 € gesunken und liegen damit um rund 53.000 € unter den HH-Ansätzen.

Die Zinsen für lfd. Kredite betrugen im Jahr 2024 insgesamt 106.070 € (+ 44.579 €).

Die Ausgaben für die Verkehrsüberwachung sind analog zu den Mehreinnahmen gestiegen. Außerdem hat eine Preisanpassung stattgefunden.

Die Ausgaben für den Gebäude- und Straßenunterhalt sind um rund 18.000 € gestiegen.

An den VmHH konnten erfreulicherweise 399.425,41 € zugeführt werden. Die Mindestzuführung (171.300 €) wurde damit deutlich erreicht.

Einnahmen des Vermögenshaushaltes

Die Einnahmen im Vermögenshaushalt betragen insgesamt 6.310.573,14 €, davon sind 399.425,41 € aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt. Die Entnahme aus der allg. Rücklage beträgt 951.257,37 €

Durch den Verkauf eines ausgedienten Feuerwehr-Fahrzeugs konnten 4.000 € verbucht werden.

Die Gemeinde Ottenhofen hat für die digitale Bildungsinfrastruktur eine Zuweisung in Höhe von 927 € erhalten.

Die Gemeinde Ottenhofen hat staatl. Zuweisungen für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 893.048,15 € erhalten. Das sind rund 15.500 € mehr als im Nt-HH geplant.

Die Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken betrugen 1.203.802,78 € und damit um 184.352 € mehr als der HH-Ansatz.

Die Zuweisung aus der Straßenausbaupauschale betrug 20.668,00 €.

Die Gde. Ottenhofen hat 2024 Zuwendungen für Straßenbaumaßnahmen i.H.v. 107.424,99 € erhalten.

Für die Hochwasserschutzmaßnahme in Unterschwillach wurden die ersten Fördermittel i.H.v. 145.528,16 € abgerufen.

Die Einnahmen aus Kanal-Herstellungs-Beiträgen betrugen 29.167,41 €.

Die Einnahmen aus den Herstellungsbeiträgen zur Wasserversorgung betragen 29.440,02 €.

Außerdem hat die Gemeinde eine Investitionszuweisung nach Art. 12 FAG in Höhe von 126.500 € bekommen.

Mit dem Nachtrags-HH 2024 wurde der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen auf 3.409.000 € festgesetzt. Insgesamt wurden Kredite i.H.v. 2.800.000 € zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen.

Weitere nennenswerte Einnahmen sind nicht vorhanden.

Ausgaben des Vermögenshaushaltes

Die Ausgaben im Vermögenshaushalt betragen insgesamt 6.310.573,14 €.

Haushaltsausgabereste aus dem Haushalt 2024 wurden nicht gebildet.

Die FFW Ottenhofen hat ein Ersatz-Fahrzeug für den First Responder in Höhe von 44.505,23 € erhalten.

Für die Bücherei wurden Medien in Höhe von 4.221,96 € erworben.

Für den Neubau und die Ausstattung eines Kinderhauses wurden insgesamt 1.729.632,78 € kassenwirksam.

Erschließungskosten BG Schlehbach 1.917.286,84 €

Baukosten für Neubau Gehweg entlang St 2080 und Radweg-Brücke, Isener Str. 72.826,78 €

Im Jahr 2024 wurden Erschließungsbeiträge i.H.v. 6.366,80 € erstattet.

Im Jahr 2024 wurde im Bereich der Erdinger Str. die Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet. Die die Maßnahme wurden 21.688,38 € fällig.

Mit der Hochwasserschutz-Maßnahme für Unterschwillach und Schloßgraben wurde begonnen. Im HH-Jahr 2024 wurden 360.761,89 € kassenwirksam

Der Bauhof hat eine Wildkrautbürste für den HANSA erhalten. 6.343,16 €

Der Lagerplatz am Bauhof wurde erweitert und gepflastert. Hierfür wurden 42.603,01 € investiert.

Ausgaben für die Wasserversorgung (Erneuerung Wasserleitung US, neue Verbund-Wasserleitung, Hausanschlüsse) 269.177,66 €.

Für den Tausch von Grundstücken bzw. deren Nebenkosten wurden 1.617,23 € investiert.

Im Jahr 2024 wurden für die Vorplanung „Bebauung Am Schloßberg“ und eine Grundstückssanierung insgesamt 19.954,99 € aufgewendet.

Zur Fertigstellung des neuen MFH, Perusastr. wurden Baukosten i.H.v. 1.667.763,72 € verbucht.

Die Tilgungsausgaben für Darlehen betrugen insgesamt 143.204,00 €.

Ausgaben, für die im Haushaltsplan Mittel berücksichtigt, jedoch nicht oder in wesentlich niedrigerem Umfang angefallen sind:

  • Planung Umbau Feuerwehrhaus
  • Neubau und Ausstattung Kinderhaus, Storchennest
  • Planung Erschließung div. Ortsstraßen
  • Erschließungsplanung BG Am Schlehbach
  • Hochwasserschutz Unterschwillach
  • Erneuerung versch. Wasserleitungen
  • Bau und Erschließung MFH

Schulden/Verbindlichkeiten

Die Gemeinde Ottenhofen hat aktuell folgende Kommunalkredite (Nennbetrag) aufgenommen.

1.

Sparkasse

über

453.000,- €

2.

LfA Förderbank

über

100.000,- €

3.

LfA Förderbank

über

289.000,- €

4.

Bayern Labo, MFH

über

1.300.000,- €

5.

Bayern Labo, MFH

über

1.299.200,- €

6.

VR-Bank Erding

über

1.200.000,- €

7.

VR-Bank Erding

über

700.000,- €

8.

DZ HYP

über

900.000,- €

Stand der Verbindlichkeiten zum 31.12.2024:

5.791.031,25 €

Vermögen bzw. Rücklagen:

(Stand: 31.12.2024)

Die Gemeinde Ottenhofen hat bei der VR-Bank Erding einen Geschäftsanteil in Höhe von 500,00 € gezeichnet.

Die Einlagen bei den Geldinstituten setzen sich wie folgt zusammen:

VR-Bank Erding:

660.101,00 €

Sparkasse Erding-Dorfen:

1.602.688,88 €

Gesamt:

2.262.789,88 €

=============

Kassenlage und Kassenkredite

Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit musste nur geringfügig in Anspruch genommen. Abweichender Buchungs- bzw. Wertstellungstag,

Schlussbemerkung

Nachdem im Haushaltsjahr 2024 verschiedene Baumaßnahmen nicht bzw. nur teilweise ausgeführt wurden (z.B. Neubau MFH, der Hochwasserschutz, Neubau Wasserleitung US) und damit eine geringere Rücklagenentnahme erfolgte, sind zum Jahresabschluss mehr Rücklagen als geplant vorhanden. Die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2025 werden etwas niedriger als 2024 erwartet. Die nächsten Jahre muss weiter deutlich gespart werden.

Oberneuching, 28.05.2025
Gels
Kämmerer

Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2024

Vortrag:

Haushaltsüberschreitungen über 5.000 EUR (überplanm., Ausgaben

Haushaltsüberschreitungen über 2.500 EUR (außerplanm.)

(A) = außerplanmäßig

Anmerkungen:

Zu (1122.6300)

Die Mehrausgaben für die Verkehrsüberwachung sind aufgrund einer Vielzahl von Verstößen während einer FTO-Baustelle begründet. Analog dazu sind die Einnahmen um rund 28.000 € gestiegen. Außerdem hat eine Preisanpassung stattgefunden.

Zu (2110.5400)

Die Überschreitung des Ansatzes ist gestiegenen Energie- und Reinigungskosten zu begründen.

Zu (8150.9500)

Eine Abschlagsrechnung für den Wasserleitungsneubau in Unterschwillach wurde versehentlich auf die Gruppierung 9500 gebucht. Richtig wäre die Gruppierung 9400. Im Rahmen der Jahresrechnung ist leider keine Umbuchung erfolgt. Da auf der HHst. 8150.9400 noch 276.147 € verfügbare Mittel vorhanden sind, ist die Mehrausgabe bei der HHst. 8150.9500 gedeckt.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat nimmt den Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs.2 GO zur Kenntnis. Gleichzeitig wird der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024 beauftragt.

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) stellt der GR die Jahresrechnung 2024 in öffentlicher Sitzung fest.

Prüfer:

Herr Effkemann, Herr Dr. Heckel, Herr Heuwieser, Herr Rosenberger

Abstimmungsergebnis 1:

GR Heuwieser abwesend

Beschluss 2:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 werden zur Kenntnis genommen und soweit noch nicht erfolgt, genehmigt.

Abstimmungsergebnis 2:

GR Heuwieser abwesend