Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der sogenannte Wassercent in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die erste Zahlung der Gemeinde Ottenhofen an den Freistaat Bayern wird im Jahr 2027 fällig.
Da die Wasserversorgung Ottenhofen das Trinkwasser aus eigenen Grundwasserbrunnen gewinnt, fällt sie unter die Regelungen zum Wasserentnahmeentgelt. Für jede entnommene Menge Grundwasser ist grundsätzlich ein Entgelt von 10 Cent je Kubikmeter (1.000 Liter) zu entrichten – abzüglich eines gesetzlichen Freibetrags von 5.000 Kubikmetern pro Jahr.
Für die Berechnung des Wasserentnahmeentgelts wird entweder die im Wasserentnahmebescheid festgelegte Entnahmemenge oder die tatsächlich entnommene Wassermenge herangezogen, sofern diese der zuständigen Behörde mitgeteilt wird.
Die Gemeinde Ottenhofen hat eine genehmigte Entnahmemenge pro Jahr i. H. v. 140.000 Kubik. Anhand der Abrechnung aus den letzten Jahren kann jedoch festgestellt werden, dass eine geringere Grundwassermenge entnommen wurde. Aufgrund dessen wird die Gemeinde Ottenhofen die tatsächlich entnommene Menge im Erhebungszeitraum erfassen und die Abrechnung nach den tatsächlichen Werten bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen.
Der Wassercent führt zu zusätzlichen Kosten für die kommunale Wasserversorgung. Da die Wasserversorgung Ottenhofen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen muss, werden die entstehenden Aufwendungen künftig bei der Kalkulation der Wassergebühren mit einfließen. Für die Bürgerinnen und Bürger erfolgt die Beteiligung an diesen Kosten daher nicht direkt über den Wassercent sondern - wie gesetzlich vorgesehen — über die Gebühren der öffentlichen Wasserversorgung.
Die Gemeinde Ottenhofen wird die Entwicklung und die finanziellen Auswirkungen des Wasserentnahmeentgelts aufmerksam verfolgen und die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Bedarf zeitnah über weitere Änderungen informieren.