Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Erding zum 01.01.2026 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und veröffentlicht. Für landwirtschaftliche Grundstücke wurden aus den Verkäufen der Jahre 2024/2025 wieder Durchschnittspreise gebildet.
Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 12 Abs. 2 GutachterausschussV (BayGaV) einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen.
Die Bodenrichtwerte können vom 14.08.2026 bis 18.09.2026 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching, 1. OG im Flurbereich des Bauamts während der üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 08:00 Uhr–12:00 Uhr, Mittwoch auch 14:00-18:00 Uhr) eingesehen werden. Die Bodenrichtwerte können in diesem Zeitraum auch auf der Internetseite der VG Oberneuching (www.vg-oberneuching.de) eingesehen werden.
Darüber hinaus hat jedermann das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Es besteht allerdings keine kostenlose Auskunftspflicht.
Sämtliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 sind nach Einstellung im BayernAtlas kostenfrei abrufbar.
Die landwirtschaftlichen Durchschnittspreise sowie die komplette Richtwertliste sind nur kostenpflichtig über die Geschäftsstelle erhältlich.
Die nächsten Bodenrichtwerte werden erst wieder zum Stichtag 01.01.2028 ermittelt.