Entwurf Planzeichnung vom 13.08.2024, Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Plangebiet ohne Maßstab, Quelle: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Neuching hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Oberneuching Nordost“ beschlossen. Der 1. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.08.2024 wurde in der Sitzung am 13.08.2024 gebilligt und zur Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans „Oberneuching Nordost“ liegt am nördlichen Rand von Oberneuching und grenzt im Norden an die Kreuzbergstraße.
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet das Grundstück Fl.-Nr. 571/25 Gem. Oberneuching und umfasst eine Fläche von ca. 1.391 m².
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auch aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Das bislang nur mit einem Einzelhaus bebaute Grundstück soll nach Wunsch des Grundstückseigentümers mit zwei weiteren Einzelhäusern nachverdichtet werden. Je Gebäude (inkl. Bestandsgebäude) sollen 2 Wohneinheiten zugelassen werden, davon je eine Wohneinheit als Einliegerwohnung. Die Geschossigkeit soll bei E+I+D liegen.
Im Bereich der neuen Bebauung liegt bereits Baurecht für eine gewerbliche Nutzung vor, die nie umgesetzt wurde. Die Art der Nutzung wird mit der vorliegenden Planung geändert.
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.08.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 1. Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Oberneuching Nordost“ bestehend aus Satzung und Begründung in der Fassung vom 13.08.2024 liegt vom
Mo., 09.09.2024 bis einschließlich Fr., 11.10.2024
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Oberneuching, 1. OG. im Flurbereich des Bauamts während der üblichen Öffnungszeiten (Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch auch 14.00 - 18.00 Uhr) aus.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching (https://www.vg-oberneuching.de/) eingesehen werden.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich während der allgemeinen Geschäftsstunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.
Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:
| • | Telefon: 08123 / 9326-60 |
| • | E-Mail: info@vg-oberneuching.de |
Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraums der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit für die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_01_datenschutz-informationspflichten.pdf