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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 18/2026
VG amtlich
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VG Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine

Nutzen Sie unsere Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Führerscheines. Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.

Für den Umtausch Ihres Papierführerscheins nutzen Sie bitte folgenden Link oder scannen Sie den QR-Code:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerding/umtausch-altfahrerlaubnis/#/

 

 

Für den Umtausch eines EU-Kartenführerscheins nutzen Sie bitte folgenden Link

oder scannen Sie den QR-Code:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerding/bsp_fw_umtausch_eu_kfs/#/

 

 

 

 

 

Für den Umtausch eines EU-Kartenführerscheins nutzen Sie bitte folgenden Link

oder scannen Sie den QR-Code:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerding/bsp_fw_umtausch_eu_kfs/#/

 

 

 

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen.

Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind.

Das Landratsamt bittet die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate),

einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und

den Führerschein

Der Antrag ist auf der Homepage (www.landkreis-erding.de Führerscheinstelle Führerscheinumstellung/Ersatzführerschein) hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden.

Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden (beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung).

Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 26,50 Euro und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 6,50 Euro.

Wir bitten die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind:

1. Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr Führerscheinumtausch (grau + rosa) bis:

Vor 1953

19.01.2033

bitte warten

1953 bis 1958

19.01.2022

bitte umtauschen

1959 bis 1964

19.01.2023

bitte umtauschen

1965 bis 1970

19.01.2024

bitte umtauschen

1971 oder später

19.01.2025

bitte umtauschen

2. Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind: *

Ausstellungsjahr: Führerscheinumtausch (Kartenführerscheine) bis:

1999 bis 2001

19.01.2026

bitte umtauschen

2002 bis 2004

19.01.2027

bitte umtauschen

2005 bis 2007

19.01.2028

bitte warten

2008

19.01.2029

bitte warten

2009

19.01.2030

bitte warten

2010

19.01.2031

bitte warten

2011

19.01.2032

bitte warten

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

bitte warten

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.