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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 18/2026
Ottenhofen amtlich
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(GO) Verfügung und Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen

Kirchplatz Fl.-Nr. 45 Gem. Ottenhofen - Ortsstraße

1. Straßenbezeichnung

Bezeichnung der Straße:

Kirchplatz

Fl.-Nr.:

Grundstück Fl.-Nr. 45 Gem. Ottenhofen

Anfangspunkt:

südlicher Einmündungsbereich in die Straße „Kirchplatz“ von der angrenzenden Staatsstraße „Erdinger Straße“

Endpunkt:

nördlicher Einmündungsbereich in die Straße „Kirchplatz“ von der angrenzenden Staatsstraße „Erdinger Straße“ nach ca. 80 m

Lageplan:

 

 

Länge:

ca. 80 m

2. Verfügung:

Die unter Nr. 1 bezeichnete Straße wird nach Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet.

3. Träger der Straßenbaulast:

Gemeinde Ottenhofen

4. Wirksamwerden:

28.08.2026

5. Sonstiges:

Grund der Widmung: Beschluss des Gemeinderats vom 30.06.2026

Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Mittwoch auch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Straße 9, 85467 Neuching, 1. OG., Zi. 07 eingesehen werden.

6. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerstraße 30, 80335 München auch elektronisch nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Die Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Gemeinde Ottenhofen
Ottenhofen, den 21.08.2026
Christian Gerte
1. Bürgermeister