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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 19/2023
VG amtlich
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Landtags- und Bezirkswahl 2023 – Informationen zur Briefwahl

Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins per Briefwahl:

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Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuching oder Ottenhofen

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Wahlberechtigung für die Landtags- und Bezirkswahl

Möglichkeiten der Beantragung eines Wahlscheins per Briefwahl:

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persönliche Vorsprache im Bürgerbüro à Vorlage Wahlbenachrichtigung und gültiges Ausweisdokument (Montag – Freitag von 08 Uhr bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr)

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Online über das Bürgerserviceportal (www.vg-oberneuching.de)

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schriftlich à bitte füllen Sie hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und geben diese bei uns ab

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen nach Antragstellung an Ihre Adresse geschickt. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versandt oder persönlich abgeholt werden.

Falls Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere wahlberechtigte Person beantragen möchten, muss uns eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.

Der späteste Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen per Postversand ist Mittwoch der 04.10.2023 bis 15:00 Uhr. Eine persönliche Abholung ist möglich bis Freitag 06.10.2023 bis 15:00 Uhr.

Nachträgliche Beantragungen von Wahlscheinen sind nur in Ausnahmefällen (z. B. nachgewiesene plötzliche Erkrankung) an folgenden Tagen möglich:

Samstag 07.10.2023 – 09:00 bis 12:00 Uhr, Sonntag: 08.10.2023 – 09:00 bis 15:00 Uhr.