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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 19/2024
VG amtlich
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VG amtlich

Am 10.09.2024 hat die Schule wieder gestartet und gerade unsere Jüngsten sind im Straßenverkehr ganz besonderen Gefahren ausgesetzt. Daher möchten wir Sie sensibilisieren zum Schulstart besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen und Rücksicht auf alle Schulkinder zu nehmen. Hierzu noch ein kleiner Hinweis zum richtigen Verhalten mit Schulbussen:

Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, dürfen Sie ihn nicht mehr überholen.

Hält der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle (auch Haltebucht), dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit (= 4 - 7 km/h) am Bus vorbeifahren. Gleiches gilt bei Bussen im Gegenverkehr.