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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 2/2023
Neuching amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 22.11.2022

öffentliche Sitzung

Verkehrsschau am 28.10.2022->TOP 1->Verkehrsspiegel gegenüber der Münchner Straße 28b

Sachvortrag:

Nach Ausführungen der unteren Verkehrsbehörde und der PI Erding sind Verkehrsspiegel in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und können nur in sehr wenigen Ausnahmefällen angeordnet werden. Auch liegen bei der Errichtung jedes einzelnen Verkehrsspiegels die Haftung und der Unterhalt bei der jeweiligen Gemeinde. Beispielsweise ist sicherzustellen, dass der Verkehrsspiegel zu jeder Zeit beschlagfrei ist, d.h. es muss ein beheizbarer Spiegel aufgestellt werden, regelmäßig geprüft und unterhalten werden. Weiter hat jeder Verkehrsspiegel einen toten Winkel, was häufig die Ursache für Unfälle ist.

Der Bauausschuss ist sich einig, dass aufgrund der Rechtslage bei den Verkehrsspiegeln und der Aussagen der Polizei Erding und dem Landratsamt Erding, Verkehrswesen, die einer Errichtung nicht zustimmen, auf eine Besichtigung der zwei verbleibenden Standorte an der Münchner Straße 28b sowie an der Blumenstraße 16 verzichten könne.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Verkehrsschau und teilt den Antragsstellern mit, dass die Errichtung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle nicht notwendig ist.

Abstimmungsergebnis:

Verkehrsschau am 28.10.2022->TOP 5->Überholverbot entlang der Hauptstraße am neuen Kinderhaus

Sachvortrag:

Die Polizei und das Landratsamt Erding, Verkehrswesen sind sich einig, dass ein Überholverbot hier nicht erforderlich ist. Durch die kurvenreiche Straße, die durchgezogenen Linien und die Abbiegespur sei das Überholen hier fast nicht möglich.

Eine Begrenzung auf 80 km/h sei hier aufgrund der Sichtdreiecke vermutlich auch nicht möglich

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde und der PI Erding. Eine Änderung der Situation kann aufgrund der negativen Stellungnahmen nicht veranlasst werden.

Abstimmungsergebnis:

Verkehrsschau am 28.10.2022->TOP 6->Parkverbot in der St.-Martin-Str. in der Kurve Richtung Holzhausen

Sachvortrag:

Der Bauausschuss gibt an, dass das Parkverbot ab dem Wagnerweg in Richtung Holzhausen eingeführt werden soll.

Die Polizei empfindet ein Parkverbot an der Stelle als nicht sinnvoll, da die Parksituation an der Straße als nicht schlimm empfunden wird. Zum Zeitpunkt der Verkehrsschau stand kein Auto an oder auf der Straße.

E-Mail vom 31.10.2022

im Nachgang zur Verkehrsschau vom 28.10.2022 teile ich Ihnen noch die Ergebnisse der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung in der St.-Martin-Str. Neuching mit.

Seit Juli haben wir dort insgesamt 8:40 Stunden zu verschiedenen Tageszeiten, vormittags und nachmittags, sowohl in Richtung Ortsmitte, als auch in Richtung Holzhausen Messungen durchgeführt.

Bei keiner der Messungen wurden Fahrzeuge beanstandet.

Der schnellste in Ri. Ortsmitte fuhr 58 km/h, in Richtung Holzhausen 45 km/h.

Beschluss:

Aufgrund der rechtlichen Stellungnahme der unteren Verkehrsbehörde bzw. der PI Erding kann an der o.g. Stelle kein Parkverbot errichtet werden.

Abstimmungsergebnis:

Verkehrsschau am 28.10.2022->TOP 7->Antrag auf eine Rechts-vor-Links-Regelung in der St.-Martin-Straße

Sachvortrag:

Die Polizei sieht hier kein Erfordernis für eine Rechts-vor-Links-Regelung. Er erläutert, dass bei den stattgefundenen Messungen, die zu verschiedenen Tageszeiten und in beide Richtungen stattgefunden haben, kein Ergebnis über 54 km/h ermittelt wurde.

Eine Rechts-vor-Links-Regelung stellt ein zusätzliches Gefahrenpotenzial dar, vor allem für größere Fahrzeuge wie LKW´s und landwirtschaftliche Maschinen.

E-Mail vom 31.10.2022

im Nachgang zur Verkehrsschau vom 28.10.2022 teile ich Ihnen noch die Ergebnisse der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung in der St.-Martin-Str. Neuching mit.

Seit Juli haben wir dort insgesamt 8:40 Stunden zu verschiedenen Tageszeiten, vormittags und nachmittags, sowohl in Richtung Ortsmitte, als auch in Richtung Holzhausen Messungen durchgeführt.

Bei keiner der Messungen wurden Fahrzeuge beanstandet.

Der schnellste in Ri. Ortsmitte fuhr 58 km/h, in Richtung Holzhausen 45 km/h.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der unteren Verkehrsbehörde und der PI Erding und stellt fest, dass an der geforderten Stelle kein rechts- vor links angeordnet werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Bauausschuss am 28.10.2022->TOP 8->Wasserwachthaus am Lüßer Weiher - Antrag auf Sanierung

Sachvortrag:

Zwei Anträge zur Sanierung der Türen und Fenster des Wasserwachthäuschens am Lüßer Weiher sind bei der Verwaltung eingegangen.

Die Vorstände des Fischer- sowie des Burschenvereins beantragen konkret die Türen und Fenster zu erneuern. In einem Gespräch mit der Verwaltung wurden mehrere Mängel angesprochen. Somit soll neben den Türen, die Fenster auf der Nordseite gegen größere getauscht werden und die Fassade/Untersicht gestrichen werden. Anfang des Jahres 2022 wurden bereits drei der fünf alten Holzfenster Fenster, wegen Undichtigkeit, gegen Kunststofffenster getauscht.

Anträge

2. August.2022 Burschenverein:

Servus zusammen,

der Burschenverein Oberneuching möchte hiermit einen Antrag zur Erneuerung aller außen Türen im Wasserwachstheisl stellen.

Die Türen sind zum Teil undicht und in einem schlechten Zustand.

Wir bitten euch dies zu genehmigen und austauschen zu lassen.

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße

Burschenverein Oberneuching

25.Jui.2022 Fischereivorstand:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in unserer letzten Ausschusssitzung wurde von Seiten des Gerätewartes der schlechte Zustand der Tür und der Fenster beim Fischerhäuschen (Eicherloher Str. 9) am Lüßer Weiher angesprochen.

Die alte Holztür so wie die Fenster sind sanierungsbedürftig und müssen ersetzt werden da eine Reparatur nicht möglich ist.

Da es üblicherweise im Herbst/Winter zu häufigeren und stärkeren Niederschlägen kommen kann laufen wir Gefahr hier erhebliche Wasserschäden zu erleiden und ein weitaus größere Sanierungsbedarf würde entstehen.

Daher bitten wir die Gemeinde Neuching um die Kostenübernahme von Tür und Fenstern um eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation zu erzielen.

Der Sportfischereiverein Neuching e.V. übernimmt sämtliche Kosten für den professionellen Ausbau der alten Elemente und Einbau der Tür und Fenster durch eine entsprechende Fachfirma.

Wir haben bereits vorab zwei unverbindliche Angebote von der Firma Auer so wie der Firma BayWa für die anfallenden Materialkosten eingeholt. Die Angebote finden Sie anbei im Anhang dieser E-Mail.

Gerne können wir uns zu einem gemeinsamen Vor-Ort Termin verabreden, damit Sie sich einen genauen Überblick bezüglich des Sanierungsbedarf verschaffen können.

In der Hoffnung auf eine positive Antwort Ihrerseits und mit herzlichem Dank im Voraus verbleibe ich hochachtungsvoll.

1. Vorstand Fischerverein

Bauausschusssitzung:

Nach Begutachtung des Bauausschusses wurden folgende Maßnahmen festgehalten bei einer Materialkostenschätzung von 15.000 € - 18.000 €:

-

Erneuerung Türen der 5 einflügligen Türen und 2 zweiflüglige Türen

-

Erneuerung der 2 einflügligen Fenster (Bestandsfenster werden vergrößert)

-

Entwässungsrinnen im Sockelbereich an der Westseite

-

Neuanstrich der Außenfassade und Vordachuntersicht

In der Bauausschusssitzung am 28.10.2022 wurde mit dem Vorstand des Fischereivereins vereinbart, dass bei Beschluss der Sanierung, das Material als Kostenübernahme von der Gemeinde gestellt wird, die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den Fischerverein.

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen Angebote über das Material zur Sanierung des Wasserwachthauses am Lüßer Weiher einzuholen.

Abstimmungsergebnis:

Bauausschuss am 28.10.2022->TOP 10->Neubau Sporthalle Neuching; Ortseinsicht zum Sachstand und zur Abstimmung

Sachvortrag:

Im Zuge der Ortseinsicht wird dem Bauausschuss der aktuelle Bauzustand aufgezeigt und die weiteren anstehenden Arbeiten erläutert.

Zudem sollen Entscheidungen für den Innenausbau angesprochen werden.

Bauausschuss am 28.10.2022->TOP 11->Neubau Kinderhaus Neuching; - Ortseinsicht zum Sachstand und zur Abstimmung

Sachvortrag:

Im Zuge der Ortseinsicht wird dem Bauausschuss der aktuelle Bauzustand aufgezeigt und die weiteren anstehenden Arbeiten erläutert.

Zudem sollen Entscheidungen für den Innenausbau angesprochen werden.

Bauausschuss am 28.10.2022->TOP 12->Informationen-Parkplatzsituation Friedhofweg Niederneuching

Sachvortrag:

Ein Bürgerantrag ist am 25.10.2022 bei der Gemeinde Neuching eingegangen. Im Antrag wird die Gemeinde aufgefordert, die Parkplatzsituation am Friedhof Niederneuching zu verbessern.

Laut Antragsteller parken Besucher des Friedhofs Niederneuching auf dem Privatweg (Fl.-Nr. 191/5),

somit wird der Durchgangsverkehr für größerer Fahrzeuge behindert.

Ein Vorschlag des Antragstellers ist, die Hecke des Friedhofweges zu entfernen und an der Stelle Längsparker zu errichten.

Widmung:

Der Privatweg (Fl.-Nr. 191/5) ist durch die nicht Einschränkung in der Widmung auf 50 Meter öffentlich. Die Widmungsunterlagen und die rechtliche Übersicht sind dem Sachvortrag als Dateianlage angehängt.

Bauausschusssitzung 28.10.2022:

In der Bauausschusssitzung wurde die Situation Vor-Ort begutachtet.

Ausgewiesene Parkfläche für den Friedhof ist auf Fl.-Nr. 189/11.

Eine Verbindung wäre über eine Treppe möglich, jedoch wären die Kosten im Vergleich zum Nutzen sehr hoch und wurde vom Bauausschuss abgelehnt.

Der Vorschlag des Antragstellers ist ebenfalls nicht auf eigenem Grund umsetzbar, da die Bäume im Friedhofsgelände gefällt werden müssten. Im hinteren Bereich sind entlang der Grenze Gräber und kommen somit als Parkflächen auch nicht in Frage.

Die Hecke des Friedhofs ragt bis zu 40 cm über die Grenze. Der Bauausschuss schlägt vor die Hecke bis zur Grenze zurückzuschneiden und den Teils kaputten Zaun zu entfernen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt den 1. Bürgermeister, mit dem Antragsteller ein Gespräch zur Einigung zu führen. In diesem kann angeboten werden, dass die Hecke bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten wird.

Abstimmungsergebnis:

Bauausschuss am 28.10.2022->TOP 13->Fundamente Wasserwachtgerätehaus am Lüßer Weiher

Sachvortrag:

Der Fischereiverein Niederneuching hat in der Vergangenheit den Vorplatz des Gerätehauses am Lüßer Weiher begradigt und auf gekiest, die Fläche ist jedoch für das Festzelt nicht eben genug. In diesem Zuge hat der Vorstand bei der Gemeinde einen Antrag gestellt, dass in Eigenregie, die Fläche begradigt wird und zusätzlich Fundamente für das Zelt des jährlichen Fischerfestes im Vorplatz gesetzt werden dürfen.

Die Oberkante der ca. 20 Punktfundamente wird unter der Geländeoberfläche gesetzt, sodass ein Verletzungsrisiko minimiert wird.

Der Fischerverein übernimmt die Kosten für die Fundamente und verrichtet die Ausführung.

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Neuching empfiehlt dem Gemeinderat dem Antrag stattzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Antrag auf 3. Änderung des Bebauungsplans "Finkenweg"

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats am 02.08.2022 wurde zum Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung des Dachgeschosses mit Anbau am Bestand und Neubau einer Doppelgarage auf dem Baugrundstück Finkenweg 2, Fl.-Nr. 164/6 Gem. Oberneuching im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Finkenweg“ das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da eine Vielzahl von Befreiungen notwendig gewesen wären. Die Beschlussvorlage ist dem Tagesordnungspunkt als Anlage angefügt.

Der Antrag auf Baugenehmigung wurde daraufhin vom Bauherrn zurückgezogen und ein Antrag auf 3. Änderung des Bebauungsplans „Finkenweg“ eingereicht.

Die Kosten für die Änderung wären durch den Antragsteller im Rahmen eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags zu erstatten.

Am 27.10.2022 fand mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München eine Ortseinsicht im Bebauungsplangebiet statt um abzustimmen, welche Festsetzungen im Hinblick auf das Bauvorhaben angepasst werden könnten und welche Nachverdichtungsmöglichkeiten im Baugebiet bestehen würden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Finkenweg“.

Abstimmungsergebnis:

Neubau Sporthalle Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Am Ende der Bauausschusssitzung am 28.10.2022 konnten die Gemeinderäte einen Einblick in die aktuellen Vorgänge auf der Baustelle nehmen.

Aktueller Bauzustand:

Die Prallwandverkleidung ist bereits bis auf die Sockelleisten und Restarbeiten abgeschlossen.

Im KG ist das Aufheizprotokoll des Estrichs bis Mitte der 46. KW abgeschlossen, so dass hier bald mit den Fliesenarbeiten begonnen werden kann.

Im EG und OG wird das Aufheizprotokoll des Estrichs anschließend durchgeführt und noch bis ca. Ende November andauern.

Der Aufzug ist fertig montiert.

Mitte November wurden im Außenbereich durch die Landschaftsbaufirma die Arbeit aufgenommen.

Von der Dachdeckerfirma wurden Luftaufnahmen veranlasst, die auch der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.

Wie in der letzten Gemeinderatssitzung besprochen, wurde das Architekturbüro PSA aufgefordert folgende Leistungsverzeichnisse bis Mitte November vorzulegen, damit ein Versand in der zweiten Novemberhälfte möglich ist:

-

Schreinerarbeiten

(Innendecken, Wandverkleidungen, Laibungsbekleidungen)

-

Malerarbeiten

-

WC-Trennwände

-

Schließanlage

-

Bauend-/Baufeinreinigung

Die Angebotsabgabe ist für 14.12.2022 vorgesehen, damit die Aufträge in der GR-Sitzung am 20.12.2022 vergeben und anschließend die Firmen beauftragt werden können, so dass diese Anfang/Mitte Januar 2023 mit Aufmaßen/Planungsarbeiten beginnen können.

Im Leistungsumfang von PSA ist die Innenausstattung und lose Möblierung nicht enthalten. Dazu zählen:

-

die Ausstattung im Vereinsheim (Tische, Stühle, Bänke, Tresen, Ausschank, Regale usw.)

-

die Kücheneinrichtung (hier war sich der Gemeinderat einig, dass auf einen Betreiber/Pächter gewartet werden soll)

-

die Ausstattung im Mehrzweckraum für kulturelle Zwecke (Bühne, Tische, Stühle, Bänke)

Siehe hierzu eigener TOP.

- die Garderobenbänke in den Umkleiden

Für letzteres werden durch die Verwaltung Angebote eingeholt, so dass diese bei einer Nutzungsaufnahme im März/April 2023 vorhanden sind.

Eine aktuelle Kostenübersicht wurde in der 45. KW 2022 nochmals angefordert, woraufhin am 14.11.2022 die Kostenverfolgung übersendet wurde. Aus Sicht der Verwaltung fehlt der Bezug zur Kostenberechnung vom November 2020, was nochmals nachgefordert wurde.

Die aktuellste Tabelle inkl. den Werten der Kostenberechnung vom November 2020 wurde am 15.11.2022 übersendet.

Ergänzung vom 21.11.2022:

In der vergangenen Woche fand ein Ortstermin mit einer Fachfirma für Schließtechnik zur Beratung über eine mögliche Ausführung de Schließanlage in der neuen Sporthalle statt.

Nach Abstimmung bezüglich der vorgesehenen Nutzung wurde wie folgt vorgeschlagen:

Die Schließanlage soll eine Kombination aus elektronischen Zugangskontrollen und herkömmlichen mechanischen Profilzylinder ausgeführt werden. Das stellt eine wirtschaftliche und praktikable Lösung dar und wird auch bei anderen Sporthallen in den Nachbargemeinden so praktiziert.

Das Bedeutet, dass die Zugänge über die Außenhülle nur über die elektronischen Zugangskontrollen erfolgen. Hierfür wurde ein Online-System vorgeschlagen, das von der Verwaltung im Rathaus bedient werden kann. Dazu werden den Übungsleitern*innen und sonstigen berechtigten Personen sogenannte Transponder, die am Schlüsselbund getragen werden können, ausgehändigt. Nur mit diesen Transpondern ist der Zutritt zum Gebäude möglich. Bei einem Verlust, kann der betroffene Transponder kurzfristig durch die Verwaltung aus dem System gelöscht werden, so dass hier kein unberechtigter Zugang möglich ist.

Die 3 Eingangstüren, Zugang Nordseite bei den Tennisplätzen, der Haupteingang am Windfang, sowie der zweite Haupteingang an der Ostseite sollten mit Code-Lesern ausgestattet werden. Diese Türen wurden bereits gem. der Abstimmung im Gemeinderat im Mai mit Motorschlössern ausgestattet.

Über diese Türen können alle Berechtigten Personen das Gebäude betreten. Dabei wird der Transponder an den Leser gehalten und das Motorschloss öffnet die Türverriegelung, so dass diese geöffnet werden kann.

Zudem kann bei Bedarf eingestellt werden, dass die Türverriegelung in „daueroffen“ bleibt, damit alle anderen Sportler in das Gebäude gelangen. Hierfür muss nur der Transponder länger als 6 Sekunden an den Leser gehalten werden.

Es kann eine Bestimmte Offenhaltezeit einprogrammiert werden oder mit einem wiederum 6 Sekunden langen Kontakt, wir die Türverriegelung wieder aktiviert.

Zudem kann einprogrammiert werden, dass die Verriegelung zu einer bestimmten Uhrzeit z.B. um 22 Uhr alle Verriegelungen aktiviert, sollte ein Übungsleiter vergessen, die Daueroffenhaltung wieder zu deaktivieren.

Zudem werden alle Türen in der Außenhülle mit einem mechanischen Schließzylinder versehen, deren Schlüssel aber nicht ausgegeben wird und nur im Rathaus oder einem Schlüsselkasten für die Feuerwehr hinterlegt wird. So ist bei einem Stromausfall auch in einem Notfall der Zugang möglich.

Im weiteren Verlauf können auf Wunsch die Zugänge zu den Treppenhäusern mit einem ähnlichen Code-Lesern am Türbeschlag ausgestattet werden, damit die einzelnen Etagen nur bestimmten berechtigten Personen möglich ist. Da der Aufzug alle 3 Etagen verbindet, müsste auch hier so ein Code-Leser angebracht werden, um die Aufzugsnutzung einzuschränken.

Ebenso ist der Einbau für dieses System bei den Türen zu den Umkleiden im UG, über die der Zugang zur Sporthalle möglich ist, sowie den beiden direkten Zugängen zur Sporthalle aus den Fluren, sowie zum Übungs- und Mehrzweckraum im OG möglich.

Die günstigste Variante ist, auch im Innenbereich mit der mechanischen Schließanlage zu arbeiten. Dann erhält jeder Übungsleiter*in einen Transponder und den jeweiligen Schlüssel für die entsprechende Umkleide usw. Ein Verlust der Schlüssel ist nicht so gravierend, da ja über das Herauslöschen der jeweiligen Transponder ein unberechtigter Zugang zum Gebäude dann schon nicht mehr möglich ist.

Für diese Variante wurde vorab ein Angebot eingeholt. Es umfasst die 3 Zugangstüren als Online- Zutrittssystem und eine rein mechanische Schließanlage für alle Türen. Für weitere Türen mit Elektronikbeschlägen muss je nach Ausführung mit ca. 600-700 Euro gerechnet werden. Zu beachten ist, dass sich die Preise im neuen Jahr deutlich erhöhen.

Die Hardware und Bereitstellung einer Serverinstanz bei Verwaltung durch die Firma kommen nur zum Tragen, wenn dies nicht durch die Verwaltung ausgeführt wird.

Die Lieferzeit beträgt ca. 8-12 Wochen nach Auftragseingang.

In der Kostenberechnung vom 20. Nov. 2020 ist für die Schließanlage nur ein Betrag in Höhe von brutto 6.247,50 € eingestellt.

Es muss daher entschieden werden, mit welcher Technik / Ausstattung die Schließanlage ausgeführt werden soll.


Deckungsvermerk Kämmerei:

Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt [ x ] Ja [ ] Nein

Deckung ist wie folgt möglich: Haushalt 2023


Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beauftragt die Verwaltung Angebote für folgende Komponenten und Ausstattungen einzuholen:

Die 3 Außentüren sollen komplett elektronisch, alle weiteren Türen mechanisch ausgestattet werden.

Abstimmungsergebnis:

Neubau Sporthalle Neuching:

-

Abstimmung zur Ausstattung Sportgeräte

Sachvortrag:

In den letzten Wochen wurde die Vormontage der einzubauenden Sportgeräte ausgeführt. Dies sind die Bodenhülsen, sowie die Konsolen für die Basketballkörbe, Taue und Ringe. Diese konnte der Bauausschuss bei der Ortseinsicht am 28.10.2022 bereits besichtigen.

Mit der folgenden Nachricht vom 11.11.2022 wird durch die ausführende Firma Wallenreiter abgefragt, welche beweglichen Geräte und Sportausstattungen nun ausgeführt werden sollen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die Vormontage der einzubauenden Geräte nunmehr erfolgt ist, sollte jetzt überprüft werden, ob die Geräte, insbesondere die beweglichen Geräte, ab Titel 1.16. endgültig sowie im Leistungsverzeichnis aufgeführt, geliefert werden sollen, oder ob noch Änderungen zu berücksichtigen sind.

Aus Erfahrung wissen wir, dass oftmals Geräte geliefert werden, die gar nicht gewünscht sind.

Unserem Auftrag liegt ein Leistungsverzeichnis (LV) zugrunde. Selbst wenn die Festlegung über die Geräte früher schon einmal stattgefunden haben sollte, können sich bis zum heutigen Zeitpunkt Änderungen ergeben haben.

Deshalb sollten die Benutzer/Lehrer unbedingt nochmals befragt werden!

Im Einzelnen möchten wir noch auf folgende Positionen hinweisen, ob diese tatsächlich zur Ausführung kommen sollen:

Pos. 1.16.1. +

Pos. 1.16.2.

ein Wagen dazu fehlt, vgl. #195804

Pos. 1.16.9.

transportabler Barren

es fehlen in der Halle Steckbarren und transportable Barren!

zumindest 2 Stück sollten angeschafft werden

Bitte um Auswahl, vgl. #191001 und Matten dazu, z.B.: #191083 oder #191085

Weiter fehlen in der Halle die „Erste-Hilfe-Einrichtung“, Geräteabstellung und Schränke sowie diverse Kleingeräte und Bälle, etc. Ein Muster LV finden Sie zur Orientierung anbei.

Siehe aber auch:

-

Sporthallenausstattung und

-

Erste Hilfe und

-

Schränke

Zur Info: Die Anlieferung der transportablen Sportgeräte erfolgt in der gleichen Woche, wie die Sportgeräte-Fertigmontage. Es ist ein Vorlauf von ca. 8 Wochen nötig. Wir bitten um aktuelle Terminangabe.

Bitte geben Sie uns mit oben genanntem Vorlauf Bescheid, ob diese Ausführungen gewünscht werden, ansonsten werden wir nach Leistungsverzeichnis liefern.

In der Anlage übersenden wir Ihnen auch ein aktuelles Auftrags LV.

Hinweis der Verwaltung:

Der Sportverein wurde die Nachricht zur Abstimmung bereits weitergeleitet, so dass die Anregungen und Wünsche in der Sitzung behandelt werden können.

1.

Ein Mattenwagen macht natürlich Sinn und sollte gleich mit dazu bestellt werden.

2.

In einer früheren Sitzung wurde bereits beschlossen, dass zur Zeit kein Bedarf für einen Barren besteht, und daher auch keine Steckbarren ausgeführt werden sollen. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Barren notwendig werden, kann dieser als transportabler Barren inkl. der notwendigen Matten immer noch nachbestellt werden. Somit ist dieser aktuell nicht zu bestellen.


Deckungsvermerk Kämmerei:

Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt [ x ] Ja [ ] Nein

Deckung ist wie folgt möglich: Haushalt 2022 und folgende


Beschluss:

Ohne förmlichen Beschluss!

Neubau Sporthalle Neuching:

-

Abstimmungen zur Ausführung Außenanlagen

Sachvortrag:

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde ein Kostenvergleich zur Ausführung der Parkplätze mit Schotterrasen statt den bisher vorgesehenen Rasenfugenpflaster mit dunklen Pflastertrennstreifen.

Von der Bauleitung für den Landschaftsbau wurde dazu wie folgt mitgeteilt:

Die dunklen Pflastertrennstreifen werden auf das Splittbett zwischen die Rasenfugensteine gelegt.

Bei Ausführung mit Schotterrasen ist das so nicht möglich und die Steine müssen daher auf Beton gesetzt werden bzw. als Betonleistensteine auf Beton ausgeführt werden.

Die Ausführung mit Schotterrasen ist gem. dem Vergleich günstiger. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass ein erhöhter Unterhaltsaufwand entsteht und beim Winterdienst die Gefahr besteht, dass der lose Schotterrasen mit dem Schneeschild beschädigt wird und im Frühjahr wieder hergerichtet werden muss.

Im Zuge der Abstimmungen zur bevorstehenden Ausführung wurde festgestellt, dass in der bisherigen Planung der Außenanlagen keine Fläche für eine Mülleinhausung vorgesehen ist. Vom Bauamt wurde daher vorgeschlagen, dass die beiden behinderten Stellplätze am Übergang zum Kinderhaus als normale Stellplätze je ca. 1m schmäler ausgeführt werden, so dass eine ca. 2,5 x 5m große Fläche, die geschlossen gepflastert werden soll, entsteht. Die Behinderten Stellplätze können gegenüber der Terrasse untergebracht und durch Beschilderung gekennzeichnet werden. Hierfür kann die seitliche Asphaltfläche als „Mehrfläche“ genutzt werden, so dass hierfür baulich keine Änderung notwendig ist.

Da die Mülleinhausung in der Kostenberechnung des Landschaftsarchitekturbüros nicht enthalten ist, sind auch die zugehörigen Planungsleistungen nicht beauftragt. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Verwaltung entsprechende Angebote für Mülleinhausungen einholt.


Deckungsvermerk Kämmerei:

Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt [ x ] Ja [ ] Nein

Deckung ist wie folgt möglich: Haushalt 2022 und folgende


Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt,

1.

die Parkplätze wie vorgesehen mit Rasenfugenpflaster ausführen zu lassen

2.

die Fläche für eine Mülleinhausung im Bereich zwischen Kindergarten und Sporthalle bei der potentiellen Erweiterungsfläche hinter den Fahrradständern ausbilden zu lassen

3.

die Verwaltung zur Einholung von Angeboten für eine Mülleinhausung in ausreichender Größe zu beauftragen

Abstimmungsergebnis 1:

GR Steiner war abwesend.

Abstimmungsergebnis 2:

GR Steiner war abwesend.

Abstimmungsergebnis 3:

GR Steiner war abwesend.

Neubau Sporthalle Neuching:

-

Vergabe mobile Trennwand

Sachvortrag:

In der 43. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die mobile Trennwand beim Mehrzweckraum im OG im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an 13 Firmen versendet.

Die Submission fand am Mittwoch, 16.11.2022 um 13:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.


Deckungsvermerk Kämmerei:

Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt [ x ] Ja [ ] Nein

Deckung ist wie folgt möglich: Haushalt 2022 und folgende


Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Sporthalle Neuching“ wird die Leistung mobile Trennwand an die Firma Becker GmbH & Co.KG aus 24537 Neumünster vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Neubau Kinderhaus Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Auf Grund der Feststellung im letzten Gemeinderat, dass die Leistungsverzeichnisse zu spät bzw. zu kurzfristig für die jeweils geplante Ausführungszeit durch das Architekturbüro PSA erstellt werden, wurde der Ausschreibungsterminplan vom 31.10.2022, sowie der Bauzeitenplan mit Stand vom 09.11.2022 übersendet. Darin ist zu sehen, dass für die weiteren Gewerke noch keine Termine für die Fertigstellung und Versand der Leistungsverzeichnisse vorliegen.

Derzeit wird das LV für die Estrichlegearbeiten vorbereitet und noch in dieser Woche versendet, so dass die Submission am Mi. 14.12.2022 stattfinden kann. Die Vergabe ist dann in der nächsten Sitzung vor Weihnachten geplant.

Am Montag, 21.11.2022 fand eine Begehung mit der Rohbaufirma Pointner zur Abnahme der Rohbauarbeiten statt.

Zudem wurde am Montag mit der Montage der vorgefertigten Holzrahmen-Wände im OG begonnen. Die Montage soll in 2 Woche abgeschlossen sein, so dass ab 05.12.2022 die Ränder vom Zimmerer für den Holzdachstuhl fertig gestellt werden können. Anschließend wird eine Vordeckung, die rund 6 Wochen frei bewittert werden kann, auf die Holzschalung des Dachstuhls aufgebracht.

Mit der Verlegung der Metalldachbahnen wird ab Mitte/Ende Januar 2023 begonnen und der Liefertermin durch die Firma und den Lieferanten zugesagt.

Neubau Kinderhaus Neuching:

-

Vergabe Metallbauarbeiten P+R Fassade und Alu-Fensterelemente

Sachvortrag:

In der 44. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Metallbauarbeiten P+R Fassade und Alu-Fensterelemente im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an über 20 Firmen versendet.

Die Submission fand am Montag, 21.11.2022 um 16:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Leistung Metallbauarbeiten P+R Fassade und Alu-Fensterelemente an die Firma InoFaTec Metallbau GmbH aus 85077 Manching vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Neubau Kinderhaus Neuching:

-

Vergabe Trockenbauarbeiten, Wände und Decken

Sachvortrag:

In der 44. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Trockenbauarbeiten, Wände und Decken im Zuge einer beschränkten Ausschreibung an über 20 Firmen versendet.OK

Die Submission fand am Montag, 21.11.2022 um 12:10 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Leistung Trockenbauarbeiten, Wände und Decken an die Firma Schwartzbau GmbH aus 84544 Aschau am Inn vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Sirenen in der Gemeinde Neuching:

-

Vorstellung der Standorte, Erneuerung und mögliche Förderungen

Sachvortrag:

Standorte Sirenen:

Die Standorte der Sirenen die zur Alarmierung der Feuerwehren genutzt werden sind in der Kirchenstraße 12 auf dem Dach der Grundschule und in der Tassilostraße 3 auf dem Dach des Kindergartens.

Da die Leitstellen die Technik Ende des Jahres 2023 auf digitale TETRA-Alarmierung umstellen wird, müssen die analog angesteuerten Sirenen umgebaut werden.

Landesförderung zum Umbau auf digitale Ansteuerung:

Der Freistaat Bayern fördert den Umbau der Steuergeräte auf das neue digitale TETRA Alarmierungssystem welches Ende 2023 in der Leitstelle zum Einsatz kommen wird.

80% der Kosten, jedoch maximal 2.181 € werden gefördert.

Die Kosten für die Umrüstung belaufen sich auf 2.342 € je Sirene.

Gespräch mit den Kommandanten:

In einem Termin mit den Feuerwehrkommandanten der Gemeinde Neuching, einem Gemeinderatsmitglied und der Verwaltung wurde zum Thema Sirenen besprochen, das weitere Sirenen für die Gemeinde zum jetzigen Standpunkt als nicht notwendig betrachtet werden. Da in einer Stellungnahme von Jedoch wurde eine Fachfirma damit beauftragt eine Standortanalyse mit Schallpegelsimulierung über die Reichweite der Sirenen durchzuführen. Die Kosten für die Standortanalyse betragen 79 € netto je Standort.

Variante 1

Die bestehenden Sirenen werden durch neue ersetzt. Die Kosten werden im Haushalt 2023 berücksichtigt, zeitgleich wird ein Förderantrag beim Bund gestellt.

Vorteil:

-

neue Sirenentechnik ist akkugepuffert und ermöglicht den Betrieb bei einem Stromausfall

-

neue Sirenentechnik ermöglicht die Alarmierung über Lautsprecher

-

Umzug der Sirene Schlossberg möglich auf das Dach vom Bauhof möglich, da ein Umzug der alten Sirene nicht wirtschaftlich ist

Nachteil:

- erhöhte Kosten, wenn die Bundesförderung nicht in Anspruch genommen werden kann

Variante 2

Die Sirenen werden auf digital umgerüstet. Die Kosten werden im Haushalt 2023 berücksichtigt, zeitgleich wird ein Antrag beim Land Bayern gestellt.

Vorteil:

- geringe Kosten

Nachteil:

-

alte Sirenentechnik hat keine Akkupufferung

-

bestehende Standorte bleiben erhalten

Beschluss 1:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Gemeinde und entscheidet sich für Variante 2.

Abstimmungsergebnis 1:

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt, dass im Bereich Wolfsleben/Lüß eine Standortanalyse vorgenommen werden soll.

Abstimmungsergebnis 2:

Erdgaslieferung für kommunale Liegenschaften für 2023 und 2024;

Vergabe Erdgasliefervertrag in der Zeit vom 01.01.2023 - 31.12.2024

Sachvortrag:

Zum 31.12.2022 endet der Erdgaslieferungsvertrag zwischen der Erdgasversorgung Erding GmbH & Co. KG und der Gemeinde Neuching. Für die beiden Abnahmestellen Rathaus und MFH Am Kampelbach 13 wird ein Bedarf von ca. 355.000 kWh pro Jahr erwartet. Die Gemeinde Neuching hat gemäß VOB mindestens 3 Vergleichsangebote einzuholen.

Von der Verwaltung wurden 3 Angebote angefordert:

Zum reinen Energiepreis kommen noch Netznutzungsentgelte, versch. Umlagen und Steuern hinzu.

Der Nettoenergiepreis für Erdgas ist gegenüber dem letzten Vertragsabschluss aus dem Jahr 2020 um rund 650 % gestiegen. Die Sog. Gaspreisbremse ist noch nicht berücksichtigt, da der rechtliche Rahmen noch unklar ist.

Die Verwaltung schlägt vor, den Erdgasliefervertrag mit der Erdgasversorgung Erding GmbH abzuschließen, nachdem von diesem das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Beschluss:

Die Gemeinde Neuching schließt den Erdgasliefervertrag für die o.g. kommunalen Liegenschaften in der Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 mit der Erdgasversorgung Erding GmbH ab, nachdem vom bisherigen Versorger auch das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Kreditaufnahme 2022

Finanzierung Baumaßnahmen (Neubau Sporthalle, KiTa u.a.)

Sachvortrag:

Zur Finanzierung verschiedener Baumaßnahmen (Neubau Sporthalle, Neubau KiTa u.a.) ist eine Kreditaufnahme erforderlich.

In der Haushaltssatzung 2022 wurde in § 2 die notwendige Kreditaufnahme auf max. 2.980.000,- EUR festgesetzt.

Nach Mitteilung der beauftragen Planungsbüros und der Bauamtsleitung werden die Ausgaben in den nächsten Monaten aufgrund der Baufortschritte geringfügig verzögert erwartet, so dass ein Kommunalkredit i.H.v. 2.900.000 EUR als ausreichend betrachtet wird.

Die Zinssätze wurden zur GR-Sitzung tagesaktuell abgerufen.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Darlehensbetrag zu splitten und ca. 1,5 Mio. € mit einer Laufzeit und Zinsbindung auf 10 Jahre sowie ca. 1,4 Mio. € mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 20 Jahren zu finanzieren. Die Kreditaufnahmen werden beim günstigsten Anbieter, der BayernLabo mit einer Laufzeit von 10 und 20 Jahren vorgeschlagen.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass der Darlehensbetrag gesplittet wird.

Abstimmungsergebnis 1:

Beschluss 2:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingeholten Darlehensangeboten zur Finanzierung der Investitionskosten für die Baumaßnahmen und beschließt hierzu Kommunalkredite gemäß Angebot vom 22.11.2022 mit einem gesamt Darlehensbetrag in Höhe von 2.900.000 EUR aufzunehmen. Ein Kommunalkredit soll in Höhe von 1,4 Mio. € und einer Laufzeit und Zinsbindung von 20 Jahren wird bei der Bayer. Landesbodenkreditanstalt mit (nom.) 3,23 % aufgenommen.

Abstimmungsergebnis 2:

Beschluss 3:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingeholten Darlehensangeboten zur Finanzierung der Investitionskosten für die Baumaßnahmen und beschließt hierzu Kommunalkredite gemäß Angebot vom 22.11.2022 mit einem gesamt Darlehensbetrag in Höhe von 2.900.000 EUR aufzunehmen. Ein Kommunalkredit in Höhe von 1,5 Mio. € und einer Laufzeit von 20 Jahren wird bei der Bayer. Landesbodenkreditanstalt mit (nom.) 3,23 % p.a. aufgenommen.

Abstimmungsergebnis 3:

Beschluss 4:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingeholten Darlehensangeboten zur Finanzierung der Investitionskosten für die Baumaßnahmen und beschließt hierzu Kommunalkredite gemäß Angebot vom 22.11.2022 mit einem gesamt Darlehensbetrag in Höhe von 2.900.000 EUR aufzunehmen. Ein Kommunalkredit in Höhe von 1,5 Mio. € und einer Laufzeit von 10 Jahren wird bei der Bayer. Landesbodenkreditanstalt mit (nom.) 3,09 % p.a. aufgenommen.

Abstimmungsergebnis 4:

Beschluss 5:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingeholten Darlehensangeboten zur Finanzierung der Investitionskosten für die Baumaßnahmen und beschließt hierzu Kommunalkredite gemäß Angebot vom 22.11.2022 mit einem gesamt Darlehensbetrag in Höhe von 2.900.000 EUR aufzunehmen. Ein Kommunalkredit in Höhe von 1,5 Mio. € und einer Laufzeit von 10 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren wird bei der Bayer. Landesbodenkreditanstalt mit (nom.) 3,09 % p.a. aufgenommen.

Sollte dieses Angebot am 23.11.2022 nicht mehr das günstigste sein, wir der Erste Bürgermeister beauftragt, den Kredit über 1,5 Mio. € mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren gemäß dem Angebot der Kreis- und Stadtsparkasse Erding zu einem Zinssatz von 3,10 % p.a. und einen Kredit über 1,4 Mio. € mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 20 Jahren bei der tagesaktuell günstigsten Bank, voraussichtlich BayernLabo, aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis 5: