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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 20/2023
VG amtlich
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Rahmeninformationen zum Pflegekrisendienst

Erreichbar unter 08122/976282

  • täglich von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr persönlich mit Pflegfachkräften
  • außerhalb dieser Zeiten persönlich mit Aufnahme des Anliegens
Welche Kommunen sind dabei:

Gemeinde Berglern

Gemeinde Kirchberg

Gemeinde Bockhorn

Gemeinde Langenpreising

Gemeinde Buch a. Buchrain

Gemeinde Moosinning

Stadt Dorfen

Gemeinde Neuching

Gemeinde Eitting

Gemeinde Oberding

Stadt Erding

Gemeinde Ottenhofen

Gemeinde Forstern

Gemeinde Steinkirchen

Gemeinde Fraunberg

Gemeinde Taufkirchen/Vils

Gemeinde Hohenpolding

Gemeinde Sankt Wolfgang

Gemeinde Inning a. Holz

Gemeinde Wörth

Was macht der Pflegekrisendienst:

schnelle & unkomplizierte med. Unterstützung bei Pflegeproblemen (Notfall) am Patient zuhause:

  • niederschwellige med. Unterstützung für die Bevölkerung
  • Wiedereinweisungen in Klinik verhindern
  • keine Konkurrenz zu ehrenamtl. Strukturen
  • keine Konkurrenz zu Pflegediensten
  • Unterstützung nur temporär (5 Tage)
  • Hausbesuche mit ggf. Tätigkeit am Patienten

Aufgabe des Pflegekrisendienstes ist es eine ambulante, häusliche Behandlungs-und kleine Grundpflege im Sinne einer Krankenhausvermeidungspflege, sowie haushaltswirtschaftliche Grundleistungen durch qualifiziertes Personal temporär zu leisten, sobald kein anderer Dienst (wirtschaftlich und/ oder ehrenamtlich) dazu in der Lage ist. Diese Unterstützungsleistung stellt keinen Ersatz für eine grundlegende ambulante oder stationäre Pflege dar.