öffentliche Sitzung
Geschwindigkeitsüberwachung durch Einsatz semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und entscheidet sich für eine Geschwindigkeitsüberwachung durch Einsatz von semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen. Diese soll für einen Zeitraum von 14 Tagen begrenzt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 5 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
Kommunale Verkehrsüberwachung
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beauftragt die gGKVS mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 2 |
| Nein-Stimmen: | 9 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
Feuerwehr Oberneuching:
- Beschaffung neues Einsatzfahrzeug
Sachvortrag:
Wie bereits bekannt, wird für die FW Oberneuching ein neues Feuerwehr-Einsatzfahrzeug LF20 KatS beschafft. Auch für die FW Ottenhofen soll in gleichem Zeitraum ein neues Einsatzfahrzeug von gleichem Typ beschafft werden. Hier gab es in letzter Zeit die Aussage, dass bei Bestellung von 2 baugleichen Fahrzeugen in zwei Gemeinden ein um 10% höherer Zuschuss gewährt wird und somit jede Gemeinde einen höheren Betrag einsparen kann. Zur Klärung des Sachverhaltes fand am 24.07.2024 um 17:00 Uhr ein gemeinsamer Termin im Rathaus in Oberneuching statt.
Anwesend waren:
Gemeinde Neuching:
1.Bgm. Thomas Bartl, 1.Kdt. Alexander Fraundorfer, GR und KBM Markus Sedlmeir
Gemeinde Ottenhofen:
1.Bgm. Nicole Schley, 1.Kdt. Hermann Brandlmeier, 2. Kdt. Florian Wagner
VG Oberneuching:
Erhard Huber
Es wurde wie folgt berichtet:
1. Die Förderung für ein LF20 KatS beträgt 125.000 €. Der um 10% höhere Zuschuss bezieht sich nicht auf den Beschaffungswert des neuen Fahrzeuges, sondern auf die Förderhöhe, so dass es sich dabei um einen Fixbetrag von 12.500 € handelt.
2. Baugleiche Fahrzeuge bedeutet, dass Fahrgestell, Aufbau und die fest verbauten Ausstattungen, wie Lichtmast, Pumpe, Halterungen für die Werkzeuge usw. identisch sein müssen. Somit wird über die Halterungen auch die Beladung vorgegeben.
3. Die Feuerwehren Neuching und Ottenhofen haben unterschiedliche Anforderungen:
Neuching hat neben den üblichen Anforderungen u.a. auch die FTO und den Isarkanal als Hauptaufgaben was für Ottenhofen nicht zutrifft.
Ottenhofen hat neben den üblichen Anforderungen u.a. auch die beiden Bahnlinien im Gemeindegebiet und wird zusätzlich mehrmals zur Unterstützung für Brandeinsätze in Markt Schwaben gerufen was für Neuching nicht zutrifft.
Diese unterschiedliche Anforderungen bedingen auch eine abweichende Beladung und somit Ausführungen im Aufbau der Fahrzeuge. Somit werden keine zwei identischen Fahrzeuge benötigt.
Wollte man des höheren Zuschusses von 12.500 € wegen die beiden Fahrzeuge identisch ausführen, müsste jede Feuerwehr zusätzliche Beladungen aufnehmen, die selbst nicht benötig werden. Die Mehrkosten wären dann höher als der höhere Zuschuss und somit wirtschaftlich nicht sinnvoll.