In letzter Zeit erreichen die Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching vermehrt Beschwerden von Bürgern, dass die öffentliche Straßen, Wege und Plätze durch Pferdeäpfel verunreinigt sind.
Gemäß Art. 16 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) hat, wer Straßen oder Wege über das übliche Maß hinaus verunreinigt (das ist bei dieser Verschmutzungen der Fall), die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen, andernfalls kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen.
Wir bitten Sie, als verantwortungsbewusste Tierhalter, die durch Ihr Tier verursachten Verschmutzungen umgehend wieder zu beseitigen.
Das Zuwiderhandeln kann nach Art. 66 Nr. 1 BayStrWG mit einer Geldbuße belegt werden.
Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching bittet um Beachtung und steht bei Rückfragen unter der Telefonnummer 08123/9326-60 zur Verfügung.