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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 20/2024
Ottenhofen amtlich
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Vergabe von drei Doppelhaus Grundstücken für das Baugebiet „Ottenhofen Süd, 3. Änderung“ entsprechend den Richtlinien der Gemeinde Ottenhofen für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken

Die Gemeinde Ottenhofen beabsichtigt, im Baugebiet des „Bebauungsplans Ottenhofen Süd, 3. Änderung“ 3 Bauparzellen für Doppelhaushälften zu veräußern. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt ausschließlich nach den gemeindlichen Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken vom 29.09.2020. Die Bauparzellen befinden sich im rechtskräftigen „Bebauungsplan Ottenhofen Süd, 3. Änderung“.

Für jede Parzelle liegt aber auch eine Einzelbaugenehmigung des Landratsamtes Erding mit Datum vom 17.09.2021 vor.

Interessenten können sich bis spätestens 30.10.2024, 12.00 Uhr mittels ausgefülltem und unterzeichnetem Bewerbungsbogen inklusive aller erforderlichen Nachweise bewerben. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist formgerecht und vollständig bei der Gemeinde Ottenhofen eingehen. Eine Bewerbung kann sowohl für eine der Bauparzellen als auch für mehrere Bauparzellen abgegeben werden. Bei einer Bewerbung für mehrere Grundstücke ist die Reihenfolge anzugeben, welche Grundstücke vorrangig gewählt werden. Den Zuschlag für das Grundstück erhält der Bewerber mit den meisten Punkten entsprechend den Richtlinien.

Parzelle

Grundstücksfläche (m2)

Bodenwert

EUR/m2)

Verkehrswert

3

345

935

322.575,00 EUR

5

282

850

239.700,00 EUR

6

294

963

283.122,00 EUR

Der Bebauungsplan, die Vergaberichtlinien, die Wertermittlung mit Gutachten vom 05.10.2021 sowie der Bewerbungsbogen können von der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching unter www.vg-oberneuching.de-> Ottenhofen -> Aktuelles heruntergeladen werden. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Bürgermeisterin Schley oder Frau Geschäftsstellenleiterin Knauer gerne zur Verfügung.

Der jeweilige Verkaufspreis der Grundstücke ergibt sich aus dem aktuellen Verkehrswert, veröffentlicht vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Erding zum 1.1.2024. Dieser beträgt für Bauland in Ottenhofen inkl. Erschließungskosten nach BauGB und Abgaben nach KAG 1.100 €/m². Die Grundstücke werden zum Festpreis inkl. der Erschließungskosten nach BauGB und KAG veräußert. Zudem wurden die Grundstücke mit Gutachten vom 05.10.2021 bewertet. In diese Bewertung wird der aktuelle Bodenrichtwert eingetragen und so der Verkaufspreis ermittelt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Grundstücksverkäufe der kommunalrechtlichen Transparenzpflicht unterliegt und dass seitens der Gemeinde Ottenhofen Zugangsansprüche nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1BayDSG erfüllt werden müssen.