Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die geltenden Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerken hinweisen.
In Bayern darf ein Feuerwerk der Kategorie F2 nur zu Silvester und Neujahr ohne spezielle Genehmigung abgebrannt werden.
Außerhalb dieser Zeit benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung von Ihrer Gemeinde. Diese Genehmigung muss schriftlich beantragt werden. Zudem werden Unterlagen wie z. B. ein Lageplan und ein Nachweis über den genauen Zweck sowie eine Beschreibung der Feuerwerkskörper erforderlich.