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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 21/2024
Ottenhofen amtlich
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Öffentliche Zahlungsaufforderung:

Gemäß der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzun der Gemeinde Ottenhofen (BGS/WAS) vom 16.02.2016 ist die 2. Vorauszahlungsrate für Wassergebühren am 15.10.2024 fällig.

Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.

Die Zahlung kann auch erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:

Gemeinde Ottenhofen:

Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.

Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.