Gemäß der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzun der Gemeinde Ottenhofen (BGS/WAS) vom 16.02.2016 ist die 2. Vorauszahlungsrate für Wassergebühren am 15.10.2024 fällig.
Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Die Zahlung kann auch erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:
Gemeinde Ottenhofen:
| VR-Bank Erding | IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12 BIC: GENODEF1ISE |
| Sparkasse Erding-Dorfen | IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86 BIC: BYLADEM1ERD |
Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.
Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.