Gemäß der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ottenhofen (BGS/WAS) vom 16.02.2016 ist die Vorauszahlungsrate für Wassergebühren am 15.10.2025 fällig.
Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Die Zahlung kann in Ausnahmefällen auch erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:
| Gemeinde Ottenhofen: | |
| VR-Bank Erding | IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12 |
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| BIC: GENODEF1ISE |
| Sparkasse Erding-Dorfen | IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86 |
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| BIC: BYLADEM1ERD |
Es wird dringend darum gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen.
Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.