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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 22/2023
Ottenhofen amtlich
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Amtliche Bekanntmachung

Plangebiet, ohne Maßstab, Quelle: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 07/2022

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Ottenhofen-Süd“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhofen hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Ottenhofen-Süd“ beschlossen. Der 1. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.09.2023 wurde in der Sitzung am 12.09.2023 gebilligt und zur Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Ottenhofen-Süd“ liegt östlich der Erdinger Straße und südwestlich der Perusastraße. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an die Bebauung Riverastraße.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet das Grundstück Fl.-Nr. 2/26 Gem. Ottenhofen und umfasst eine Fläche von ca. 1.967 m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auch aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

In dem Gebiet soll Wohnbebauung entstehen. Mit der Änderung soll mehr Baurecht geschaffen werden gegenüber dem bereits zulässigen aber noch nicht ausgeschöpften Maß der baulichen Nutzung. Die Gemeinde Ottenhofen bezweckt damit im Ortskern von Ottenhofen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.09.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 1. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Ottenhofen-Süd“ bestehend aus Satzung und Begründung in der Fassung vom 12.09.2023 liegt vom

Mo., 06.11.2023 bis einschließlich Fr., 08.12.2023

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Oberneuching, 1. OG. im Flurbereich des Bauamts während der üblichen Öffnungszeiten (Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch auch 14.00 - 18.00 Uhr) aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching (https://www.vg-oberneuching.de/) eingesehen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich während der allgemeinen Geschäftsstunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

  • Telefon: 08123 / 9326-60
  • E-Mail: info@vg-oberneuching.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraums der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit für die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_01_datenschutz-informationspflichten.pdf

Gemeinde Ottenhofen
Neuching, den 20.10.2023
1. Bürgermeisterin
Nicole Schley