Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 22/2024
VG amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15.11.2024 sind in den Gemeinden Neuching und Ottenhofen zur Zahlung fällig:

1.

Grundsteuer für das 4. Vierteljahr 2024 des Rechnungsjahres.

2.

Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 4. Vierteljahr 2024 des Rechnungsjahres.

Durch das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.

Die Zahlung kann in Ausnahmefällen erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:

Gemeinde Neuching:

VR-Bank Erding

IBAN: DE58 7016 9605 0007 1108 20

BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen

IBAN: DE66 7005 1995 0000 3500 90

BIC: BYLADEM1ERD

Gemeinde Ottenhofen:

VR-Bank Erding

IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12

BIC: GENODEF1ISE

Sparkasse Erding-Dorfen

IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86

BIC: BYLADEM1ERD

Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen und sofern noch nicht geschehen, ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeinde einzureichen.

Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.