Am 15.11.2024 sind in den Gemeinden Neuching und Ottenhofen zur Zahlung fällig:
| 1. | Grundsteuer für das 4. Vierteljahr 2024 des Rechnungsjahres. |
| 2. | Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 4. Vierteljahr 2024 des Rechnungsjahres. |
Durch das Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates werden die jeweils fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Die Zahlung kann in Ausnahmefällen erfolgen durch Überweisung auf die nachstehend aufgeführten Konten:
Gemeinde Neuching:
| VR-Bank Erding | IBAN: DE58 7016 9605 0007 1108 20 BIC: GENODEF1ISE |
| Sparkasse Erding-Dorfen | IBAN: DE66 7005 1995 0000 3500 90 BIC: BYLADEM1ERD |
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Gemeinde Ottenhofen:
| VR-Bank Erding | IBAN: DE83 7016 9605 0007 4000 12 BIC: GENODEF1ISE |
| Sparkasse Erding-Dorfen | IBAN: DE27 7005 1995 0760 0064 86 BIC: BYLADEM1ERD |
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Es wird gebeten, von der unbaren Zahlungsweise Gebrauch zu machen und sofern noch nicht geschehen, ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeinde einzureichen.
Durch die rechtzeitige Entrichtung von Steuern und Abgaben werden Säumniszuschläge und Unkosten für weitere Maßnahmen vermieden.