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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 22/2024
Ottenhofen amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 10.09.2024

öffentliche Sitzung

Feuerwehr Ottenhofen: Beschaffung neues Löschfahrzeug

Sachvortrag:

Wie bereits bekannt, wird für die FW Ottenhofen ein neues Feuerwehr-Einsatzfahrzeug LF20 KatS beschafft. Auch für die FW Oberneuching soll in gleichem Zeitraum ein neues Einsatzfahrzeug von gleichem Typ beschafft werden. Hier gab es in letzter Zeit die Aussage, dass bei Bestellung von 2 baugleichen Fahrzeugen in zwei Gemeinden ein um 10% höherer Zuschuss gewährt wird und somit jede Gemeinde einen höheren Betrag einsparen kann. Zur Klärung des Sachverhaltes fand am 24.07.2024 um 17:00 Uhr ein gemeinsamer Termin im Rathaus in Oberneuching statt.

Es wurde wie folgt berichtet:

1. Die Förderung für ein LF20 KatS beträgt 125.000 €. Der um 10% höhere Zuschuss bezieht sich nicht auf den Beschaffungswert des neuen Fahrzeuges, sondern auf die Förderhöhe, so dass es sich dabei um einen Fixbetrag von 12.500 € handelt.

2. Baugleiche Fahrzeuge bedeutet, dass Fahrgestell, Aufbau und die fest verbauten Ausstattungen, wie Lichtmast, Pumpe, Halterungen für die Werkzeuge usw. identisch sein müssen. Somit wird über die Halterungen auch die Beladung vorgegeben.

3. Die Feuerwehren Neuching und Ottenhofen haben unterschiedliche Anforderungen:

Neuching hat neben den üblichen Anforderungen u.a. auch die FTO und den Isarkanal als Hauptaufgaben was für Ottenhofen nicht zutrifft.

Ottenhofen hat neben den üblichen Anforderungen u.a. auch die beiden Bahnlinien im Gemeindegebiet und wird zusätzlich mehrmals zur Unterstützung für Brandeinsätze in Markt Schwaben gerufen was für Neuching nicht zutrifft.

Diese unterschiedliche Anforderungen bedingen auch eine abweichende Beladung und somit Ausführungen im Aufbau der Fahrzeuge. Somit werden keine zwei identischen Fahrzeuge benötigt.

Wollte man des höheren Zuschusses von 12.500 € wegen die beiden Fahrzeuge identisch ausführen, müsste jede Feuerwehr zusätzliche Beladungen aufnehmen, die selbst nicht benötig werden. Die Mehrkosten wären dann höher als der höhere Zuschuss und somit wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Ein weiterer Termin der Arbeitsgruppe Feuerwehr-Fahrzeug fand am 12. August 2024 statt. Dabei wurden die beiden Fahrzeuge der FW Moosinning angeschaut und von den Moosinninger Kommandanten vorgeführt. Der nächste Termin der AG ist am 23.09.2024 mit dem Aufbau-Anbieter Empl.

Antrag auf Widmung des Pfarrweges

Sachvortrag:

Mit Schreiben des Katholischen Pfarrverbands St. Anna im Moosrain wurde die Widmung des Pfarrwegs beantragt.

Der Pfarrweg wurde bereits durch Eintragungsverfügung vom 13.09.1962 als beschränkt öffentlicher Feldweg nur für Fußgänger gewidmet. Baulastträger ist die Pfarrkuratie Ottenhofen.

Durch eine Änderung der Widmung ist es möglich, dass die Gemeinde Ottenhofen Baulastträger des Pfarrwegs wird. Durch diese Änderung wären alle zukünftigen Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen zu Lasten der Gemeinde Ottenhofen zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Widmung dahingehend abzuändern, dass die Gemeinde Ottenhofen Baulastträger des Pfarrwegs wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

12

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Antrag auf Zuschuss: Umbau Pfarrheim

Sachvortrag:

In der Sitzung vom 23.7.2024 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

„Die Gemeinde stellt einen Zuschuss für den Umbau des Pfarrsaals/Pfarrhauses in Höhe von 50.000,00 EUR in Aussicht. Die erste Bürgermeisterin wird damit beauftragt, die Rahmenbedingungen zu verhandeln.“

Ein Treffen mit Pfarrer Bayer und zwei Mitgliedern der Kirchenverwaltung hat am 12. August 2024 stattgefunden, mit Begehung.

Man sei übereingekommen, dass die Kirchenverwaltung Ottenhofen und die Gemeinde künftig enger zusammen arbeiten wollen, da beide das Ziel verfolgen, für die Ottenhofener Bürger Räume und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen. Und zusammen könne man immer mehr erreichen.

In diesem Sinne wurde vereinbart, dass der Zuschuss der Gemeinde von 50.000 € die Gemeinde berechtigt, für 10 Jahre kostenlos die Räumlichkeiten „Pfarrsaal“ sowie den Garten (z.B. Weinfest) zu nutzen. Nach den 10 Jahren soll neu verhandelt werden. Ein online-Stundenplan soll die verschiedenen Nutzungen abstimmen. Haftungsfragen sind noch zu klären, beide Parteien gehen aber davon aus, dass die jeweiligen Veranstalter (z.B. Böllerschützen für das Weinfest) per Veranstaltungsgenehmigung die Verantwortlichen sind.

Auch eine Nutzung für vhs und KMS sowie Ottissimo wird im Rahmen des Stundenplans möglich sein.

Folgekosten für die Gemeinde werden nicht entstehen.

Die Kirchenverwaltung wird über die Diözese einen Vertragsentwurf erstellen, der zur Abstimmung im Gemeinderat behandelt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12