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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 22/2024
VG amtlich
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Landkreishäcksler

Am Mittwoch, den 27.11.2024 findet die Herbst-Häckselaktion mit dem Landkreishäcksler in den Gemeinden Ottenhofen und Neuching statt.

Wer am Häcksler-Dienst interessiert ist, kann sich bis spätestens 20.11.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching unter der Telefonnummer 08123/9326-60 anmelden.

!!Bitte beachten Sie die Ergänzung am Ende des Artikels!!

Das Häckselgut ist gut sichtbar an den angemeldeten Adressen abzulegen. Da keine Mitwirkungspflicht besteht, entfällt die Aufstellung eines zeitlichen Ablaufplans.

Grundsätzliches:

Grundsätzlich wird die Dienstleistung nur für private Hausgärten erbracht, die eine Veranlagung mit Hausmülltonnen besitzen und die sich für den Häckseldienst angemeldet sind. Für Forsthölzer kann die Leistung nicht in Anspruch genommen werden!

Jeder Hausgarten wird nur einmal je Häckselaktion angefahren.

Die Häckseldauer beträgt pro Einsatzort 10 Minuten.

Eine Anmeldung von Vereinen (Sport-, Fischerei- und sonstige Vereine) ist grundsätzlich nur in Absprache mit dem Fachbereich Abfallwirtschaft im Landkreis Erding möglich.

Der Häckseldienst des Landkreises Erding ist eine kostenintensive Leistung, die aus dem Abfallgebührenhaushalt bezahlt wird. Um eine zügige und damit kostensparende Abwicklung zu gewährleisten sind die folgenden Voraussetzungen zu schaffen:

Der Häckslereinsatz erfolgt nur für angemeldete Grundstücke. Die Leistung wird nicht für Grundstücke erbracht, die erst am Häckseltag vom Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten genannt werden.

Die Zufahrt zum Einsatzort sollte entsprechend dimensioniert sein. Die Mindestzufahrtsbreite beim Großhäcksler 4,0 m. Kurven müssen 5,0 m breit sein.

Das Häckselgut soll nicht flächig verstreut, sondern zu Haufwerken so aufgeschichtet sein, dass die Hölzer ohne großen Aufwand entnommen werden können. Die Hölzer gelten als nicht häckselbar, wenn sie mit Lastwagen oder Anhängern abgekippt oder mit Frontladern zusammengeschoben werden. Faustzahl für die Höhe des Haufwerkes: 1,0 m.

Es dürfen keine Wurzelstöcke zum Häckseln bereitgelegt werden.

Bäume sind entsprechend auszuasten.

Um den Häcksler nicht zu schädigen, ist darauf zu achten, dass sich keine Fremdstoffe in den Haufwerken befinden. Besonderes Augenmerk gilt hierbei Metallen und Steinen.

Es ist nur verhältnismäßig frisches zeitnah angefallenes holziges Material bereitzulegen. Krautiges oder Komposthaufen bzw. Grasschnitt, Laub, Schilf, Topf- und Gemüsepflanzen sind ungeeignet.

Die Haufwerke können nicht gehäckselt werden, wenn sie unter Spannungs-, Telefonleitungen oder unter Bäumen bereitgestellt werden.

Liegen die genannten Bedingungen bei Eintreffen des Häckseldienstes nicht vor, oder ist das Häckselgut nicht pünktlich bereitgelegt, kann die Leistung nicht erbracht werden. Es besteht hierbei kein Anspruch auf Nachleistung. Dafür bitten wir um Verständnis.

Ergänzung:

Verschenk-Markt à „Energieholz“

Um der Rohstoffknappheit entgegenzuwirken, können die Häckselhaufen unter

https://www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft/verschenk-markt/

eingestellt und an Betreiber von Hackschnitzelheizungen vermittelt werden. Es gibt sowohl die Möglichkeit Energieholz zu suchen, als auch anzubieten. Vor allem große Mengen könnten so sinnvoll genutzt werden. Das Inserat bleibt 30 Tage erhalten, bevor es automatisch gelöscht wird. Es kann jederzeit selbst bearbeitet oder gelöscht werden.