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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 24/2023
VG amtlich
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Neuerungen im Passamt ab 01.01.2024

Gebühr Reisepass:

Die Gebühr für den Reisepass mit einer Gültigkeit von 10 Jahren wird von 60,00€ auf 70,00€ erhöht.

Abschaffung Kinderreisepass:

* Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

* Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

* Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.

* Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

* Gerne berät Sie das Passamt über die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen für Minderjährige unter der Telefonnummer 08123/9326-60.

Allgemeine Informationen: