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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 24/2023
Neuching amtlich
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Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2023 – Gemeinde Neuching

Die Gemeinde Neuching hat die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 erlassen, sie tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching in Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching, Zimmer 11, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung, Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung).

Das Landratsamt Erding hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.11.2023,

Az.: 31-1-9410 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt und die Genehmigung erteilt.

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Neuching, Landkreis Erding

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Gemeinde Neuching folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen um

351.850,- €

erhöht

und um

153.000,- €

vermindert

die Ausgaben um

346.350,- €

erhöht

und um

147.500,- €

vermindert

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 7.760.420,- € auf nunmehr 7.959.270,- € festgesetzt.

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen um

15.000,- €

erhöht

und um

195.200,- €

vermindert

die Ausgaben um

959.400,- €

erhöht

und um

1.139.600,- €

vermindert

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 10.854.260,- € auf nunmehr 10.404.060,- € festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird von 4.943.140 € um 439.220 € verringert und auf 4.503.920 € neu festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Oberneuching, 16. November 2023
Gemeinde Neuching
Thomas Bartl
Erster Bürgermeister