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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 24/2024
Titelseite – T2 + T4-Boxen –
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Titelseite

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 8.11. fand die diesjährige Bürgerversammlung statt. Ich möchte gerne die wichtigsten Themen auch hier in aller Kürze darstellen, die jeweiligen Fotos finden Sie im Innenteil:

Feuerwehr Ottenhofen: Wir bereiten gerade in einer Arbeitsgruppe die Ausschreibung für ein neues Löschfahrzeug vor, das laut Bedarfsplanung ein LF20 KatS werden soll. Zudem sind wir in der Vorplanung zum Umbau des Feuerwehr-Hauses, das nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Unfallverhütung etc. entspricht.

Kinderhaus Ottenhofen: Das Haus ist jetzt fertig, auch die restlichen Außenarbeiten sind abgeschlossen. Die Baukosten sind seit der Berechnung 2021 um rund 300.000 € auf insgesamt 4,4 Mio. gestiegen. Abzüglich der Förderung bleiben rund 2,4 Mio bei der Gemeinde. Das Haus kann variabel eingesetzt werden (Krippe oder Kindergarten) und bietet Platz für maximal 4 Gruppen.

Mehrfamilienhaus: Das Haus ist im Rahmen des „Geförderten Wohnbaus der Regierung von Oberbayern“ entstanden und ebenfalls fertig und bezogen. In 10 Wohnungen leben jetzt rund 30 Personen in bezahlbarem Wohnraum. Die Kostenberechnung im Dezember 2021 ergab 4 Mio. Kosten, eine angekündigte Erhöhung im Juli 2022 lag bei 4,3 Mio. und nach der Schlussrechnung kostete das Haus erfreulicherweise nur 3,7 Mio., hier konnten wir also einiges noch einsparen. Abzüglich der Förderung von 1,11 Mio bleiben bei der Gemeinde 2,59 Mio., die wir über 20 Jahre abbezahlen, dann gehört uns das Haus ohne jede weitere Bindung.

Grundstücksverkauf: Weitere 8 Grundstücke am Schlehbach sind verkauft und werden gerade notariell verbrieft. Auch die DHH-Grundstücke an der Erdinger Straße sind vergeben worden und können direkt bebaut werden, da sie mit genehmigtem Bauantrag verkauft werden können.

Die Geh- und Radwegbrücke an der Isener Straße ist jetzt eingebaut und kann nach Freigabe durch das Staatl. Bauamt in Kürze wieder benutzt werden.

Die Grundsteuerbescheide basieren auf den neuen Messbeträgen des Finanzamts. Wir haben die Grundsteuer A auf 445 v.H. und die Grundsteuer B auf 235 v.H. festgesetzt. Diese Hebesätze werden im kommenden Jahr erneut betrachtet und überprüft.

Herzlichst, Nicole Schley