Sitzungstag 15.10.2024
öffentliche Sitzung
Kreditaufnahme 2024
Finanzierung Baumaßnahmen (MFH, KiHa, HWS, Neubau Wasserleitung u.a.)
Sachvortrag:
Zur Finanzierung verschiedener Baumaßnahmen (Neubau MFH, Neubau KiHa, HWS, Neubau Wasserleitung u.a.) ist eine Kreditaufnahme erforderlich.
In der Haushaltssatzung 2024 wurde in § 2 die notwendige Kreditaufnahme auf max. 1.900.000,- EUR festgesetzt.
In der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024 wurde die Aufnahme eines Kommunalkredit i.H.v. 1,2 Mio. EUR beschlossen und in Anspruch genommen. Der noch offene Kreditbetrag i.H.v. 700.000 EUR wird nun zur Begleichung der zu erwartenden Schlussrechnungen für die o.g. Baumaßnahmen benötigt.
Bei folgenden Banken wurde um ein Kommunalkreditangebot über 700.000 EUR, mit einer Laufzeit von 6 Monaten und einer Zinsbindung von 6 Monaten (30.04.2025) angefragt:
Die Zinssätze werden zur GR-Sitzung tagesaktuell eingeholt.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingeholten Darlehensangeboten zur Finanzierung der Investitionskosten für die Baumaßnahmen und beschließt, hierzu einen Kommunalkredit der VR-Bank Erding eG mit einem Darlehensbetrag in Höhe von 700.000 EUR und einem Zinssatz von 3,43 % (nominal) aufzunehmen. Die Laufzeit beträgt 6 Monate und die Zinsbindung beträgt 6 Monate.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
Anwesende Mitglieder: — 10
Vorplanung Errichtung Wohngebäude Am Schloßberg 10, Fl.-Nr. 7/1 Gem. Ottenhofen
- Vorstellung durch Architekturbüro
Sachvortrag:
In der Sitzung des Gemeinderats am 15.10.2024 wird Herr Lehmair vom beauftragten Architekturbüro Claus + Forster PartGmbH erste Varianten der Vorplanung für die Errichtung eines Wohngebäudes Am Schloßberg 10, Fl.-Nr. 7/1 Gem. Ottenhofen vorstellen.
Durch den Gemeinderat ist in der Sitzung aber vor allem auch über grundsätzliche Fragen zu beraten und Beschluss zu fassen:
| - | Geplante Wohnform (z.B. Mietwohnungen, Seniorenwohnungen, „Sozialwohnungen) |
| - | Wohnungsmix/Wohnungsgrößen |
| - | Reduzierung Stellplatzschlüssel für geplante Wohnform |
| - | bevorzugte Planung mit oberirdischen Stellplätzen oder Tiefgarage |
| - | Sondagen wie vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege empfohlen im Zuge der weiteren Vorplanung oder erst im Zuge der Baumaßnahme |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
Anwesende Mitglieder: — 10
Bahnbrücke Wimpasing:
- Sachstand Hilfsfrist Feuerwehr Ottenhofen
Sachvortrag:
Im letzten TÜV-Gutachten der Brückenprüfung vom 17.12.2022 ist auf der letzten Seite dargelegt, dass sich das Bauwerk in einem nicht ausreichenden Zustand (3,0-3,4) befindet.
Die Definition der Zustandsbewertung gemäß RI-EBW-Prüf lautet folgendermaßen:
"Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt.
Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind.
Laufende Unterhaltung erforderlich.
Umgehende Instandsetzung erforderlich.
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich."
Um Angebote für die erforderlichen Instandsetzungen einholen zu können muss zunächst ein Instandsetzungskonzept erstellt werden, um die erforderlichen Maßnahmen festzulegen und so die Kosten ermitteln und Angebote einholen zu können.
Die Verwaltung hat daher drei Ing.-Büros aufgefordert, ein Angebot für ein Instandsetzungskonzept für die „Wimpasinger Bahnbrücke“ abzugeben. Es ist beabsichtigt, in einem Instandsetzungskonzept festzulegen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die vorhandene Brücke noch in einem Zeitraum von 10-15 Jahren nutzen zu können, falls die Brücke nicht kurzfristig durch die angedachte Straße südlich der Bahn oder anderweitig ersetzt werden kann.
Das Ing.-Büro Wipfler-Plan hat das schlüssigste und wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.
Sollte der Auftrag erteilt werden; wird das Büro als erstes bei der Deutschen Bahn eine Betriebs- und Bauanweisung (Betra) anfragen, laut Erfahrung wird dies einige Monate in Anspruch nehmen. Somit werden die eigentlichen Untersuchungsarbeiten erst 2025 stattfinden, die anfallenden Kosten können somit in den Haushalt 2025 mit eingeplant werden.
Sollte die Brücke nicht kurzfristig gesperrt und rückgebaut werden können, ist aus Sicht der Verwaltung die Erstellung eines Instandsetzungskonzeptes unumgänglich, da nur so nachgewiesen werden kann, dass die Gemeinde Ottenhofen als Straßenbaulastträger seinen Verpflichtungen für die Verkehrssicherung nachkommt.
Das Technische Hilfswerk, hat Mitte August die Brücke besichtigt und erstellt ein Angebot für eine 5 jährige Benutzung- Leihe einer Behelfsbrücke, diese ist für 40 Tonnen zugelassen.
Die Voraussichtlichen Gesamtkosten für eine Standzeit von 3 Jahren belaufen sich auf 87.200€.
Rechnet man die Monatsmiete auf 5 Jahre hoch kommt man auf eine Summe von 118.400€.
Es ist noch zu berücksichtigen, dass Aufschüttungen und Asphaltierungsarbeiten benötigt werden um die Rampe der Behelfsbrücke anzugleichen ebenso ist noch eine Inbetriebnahme durch den TÜV vorzunehmen.
Stellungnahme KBR
Ergebnis der Abwägung:
“In ca. 40% der Einsätze kann die Hilfsfrist von der Freiwilligen Feuerwehr Ottenhofen im Ortsteil Wimpasing eingehalten werden. Diese Zahlen sind nicht pauschalisiert in einem Durchschnitt, sondern wie oben beschrieben in der Realität in 8 von 21 Fällen erreicht worden. Neben der Hilfsfrist ist auch zu betrachten, ab wann und unter welchen Voraussetzungen Einsatzmaßnahmen nach Eintreffen am Einsatzort auch wirklich wirksam werden können. Ausschlaggebend ist hier zunächst, dass die Wasserversorgung gewährleistet ist.
Der Unterflurhydrant sichert die Wasserversorgung für den gesamten Ortsteil Wimpasing, wobei die „später erreichbaren“ Anwesen Hausnummer 1, 1a und 2 die kürzeren Schlauchstrecken aufgrund der Position des Hydranten haben.
Die aktuell offene Bebauung, ohne Sonderbauten, erlaubt es der Feuerwehr, durch genügend Bewegungsflächen im öffentlichen Verkehrsraum bzw. den Einfahrten der Anwesen eine zügige und adäquate Fahrzeugaufstellung in Anspruch zu nehmen.
Die teilweise vorhandenen Balkone bieten eine Möglichkeit, dass sich Personen zumindest bis zur Rettung über die vierteilige Steckleiter der Feuerwehr ins Freie begeben können.
Durch die Übersichtlichkeit in der offenen Bebauung reduziert sich die Erkundungszeit an der Einsatzstelle, welche für eine adäquate und zügige Erteilung von Einsatzaufträgen erforderlich ist.
Unter detaillierter Beurteilung der Situation ist die Überschreitung der Hilfsfrist um durchschnittlich 16 Sekunden vertretbar.”
Auf Grundlage der Einschätzung des Kreisbrandrats zur eingehaltenen bzw. max. um 16 Sekunden überschrittenen Hilfsfrist und der zu erwartenden hohen Sanierungskosten empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, die Wimpasinger Brücke für den Durchgangsverkehr zu sperren. Gleichzeitig sollen die Grundstücksverhandlungen mit den Vertretern der ABS 38 zur Übernahme der Baustraße fortgeführt werden.
Wie aus der letzten Sitzung beauftragt wurde auch eine Anfrage an die Firma LGA gestartet, diese die letzte Brückenprüfung durchgeführt hat, ob die Brücke z.B. nur für Fußgänger und Radfahrer oder nur für PKWs freigegeben wird, die Beurteilung des Zustandes der Brücke so ausfällt, dass diese für geringere Lasten frei gegeben werden kann. Diese Anfrage wurde allerdings noch nicht beantwortet. Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass für eine solche Freigabe ein umfangreiches Gutachten notwendig sein wird, dessen Ergebnis offen ist und das mit hohen Kosten verbunden sein wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Wimpasinger Bahnbrücke auf 3 Tonnen zu beschränken und die Fahrbahn zu verengen, so dass keine landwirtschaftlichen Fahrzeuge mehr darüberfahren können. Weiter soll das Ergebnis der Anfrage an den TÜV abgewartet werden und in Verhandlungen mit der Bahn bezüglich einer Abnahme der Baustraße bei vorzeitigem Bau durch die Gemeinde eingetreten werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
Anwesende Mitglieder: — 10
Wertstoffhoferweiterung Raiffeisenstraße
Sachvortrag:
Der bestehende Wertstoffhof ist seit Jahren zu klein, um den Bedarf angemessen zu decken. Es gibt nicht genügend Stellflächen für die benötigten Container. In der Folge kam es immer häufiger zur illegalen Ablagerung von Grünabfällen auf der gegenüberliegenden Fläche, die vom Bauhof aufwendig entsorgt werden muss. Zudem wurden außerhalb der Öffnungszeiten Grünabfälle von Traktoren in den Grüncontainer entsorgt, wodurch der Zaun beschädigt wurde.
Das Landratsamt plant nun, den vorhandenen Maschendrahtzaun durch einen 1,8 Meter hohen Stabmattenzaun zu ersetzen, um weiteren Vandalismus und illegale Entsorgungen zu verhindern. Zukünftig werden nur noch geschlossene Grüncontainer aufgestellt, um unerlaubte Ablagerungen zu vermeiden. Auch für den Bauhof ist es dann nicht mehr möglich, während der regulären Arbeitszeiten übrige Grünabfälle zu entsorgen.
Die Verwaltung hat zwei Varianten ausgearbeitet, um alle Container und Einrichtungen sinnvoll unterbringen zu können. Beide Varianten wurden bereits vom Landratsamt geprüft und werden nun intern besprochen. Derzeit befinden sich bereits drei Container auf den unteren Parkplätzen.
Varinate 1:
Größe ca. 1053m², der komplette Parkplatz wird eingezäunt. Die Anlieferung erfolgt im Einbahnstraßensystem, Einfahrt von der Raiffeisenstraße her, Ausfahrt über Friedhof Seite.
Variante 2:
Größe ca. 980m², es bleiben noch Parkplätze für die Friedhofbesucher übrig. Die Anlieferung erfolgt im Einbahnstraßensystem, Einfahrt von der Raiffeisenstraße her, Ausfahrt über Friedhof Seite.
Beide Varianten setzen das Einverständnis des Gemeinderats voraus, dem LRA eine Grunddienstbarkeit einzuräumen oder die Flächen zu übereignen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und ermächtigt die erste Bürgermeisterin, weitere Verhandlungen mit dem Landratsamt zu führen. Es soll etwa die Hälfte der Fläche von Variante 2 angeboten werden (Plan wird beigefügt), so dass entlang des letzten Parkplatzes abgezäunt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
Anwesende Mitglieder: — 10
Teerhaltige Straßenoberfläche Dorfstraße Unterschwillach
Sachvortrag:
Beim Fräsen des Wasserleitungsgrabens in der Dorfstraße in Unterschwillach wurde pechhaltiges Material (Teer) gefunden. Das Material wurde durch die Fa. Schulz zur Beprobung nach Erding zur Firma GBH abgefahren und dort überdacht gelagert. Das Material wurde beprobt und analysiert, es stellte sich heraus, dass das untersuchte Material erhöhte Werte aufweist. Den detaillierten Untersuchungsbericht wird die Gemeinde Ottenhofen Ende KW42 erhalten.
Zusätzlich zur Grabenbreite für den Wasserleitungsbereich sind entlang der Leitungszone noch Straßensenken auszubauen, da sich dort Pfützen bilden würden und dies somit zu Beeinträchtigungen im Winterdienst führen würde. Somit ergibt sich ein Austausch von ca. 180 m² Straßenfläche, was etwa die Hälfte der Straßenbreite ausmacht. Das teerhaltige Material wird auf ca. 50 Tonnen geschätzt. Die Kosten pro Tonne werden von der Firma Schulz mit ca. 140 €/t angesetzt. Die Kosten für Entsorgung des pechhaltigen Materials belaufen sich somit auf ca. 7.000 €. In der Ausschreibung ist zur Preisfindung eine Position für diese Leistung enthalten, die sich auf wenige hundert € beläuft, so dass sich auf Grund dieser Massenmehrung eine Kostensteigerung von rund 7.000 € ergibt. Die Kosten der Baumaßnahme erhöhen sich um diesen Betrag.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung über die Kostensteigerung der Baumaßnahme, wie im Sachvortrag beschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: — 10
Nein-Stimmen: — 0
Persönlich beteiligt: — 0
Anwesende Mitglieder: — 10