Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 24/2025
VG amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

(VG) Anpassung der Müllgebühren im Landkreis Erding ab dem 01.01.2026

Die Abfallgebühren im Landkreis Erding müssen zum 01.01.2026 angepasst werden. Das hat der Erdinger Kreistag am 13.10.2025 beschlossen. Die Gebühren werden für alle Gebührenzahler angeglichen und wurden für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 neu kalkuliert. Die letzte Anpassung fand vor 4 Jahren statt.

Für viele Abfallfraktionen wird aufgrund der Weltmarktsituation und Abfallzusammensetzung im Vergleich zum letzten Gebührenzeitraum kein oder nur noch ein sehr geringer Wertstofferlös erzielt werden können. Gleichzeitig entwickeln sich die Kosten für Logistik, Verwertung und Beseitigung der Abfälle genau entgegengesetzt, wofür vor allem steigende Treibstoff-, Lohn- und Dienstleistungskosten verantwortlich sind.

Dies bedeutet die Einnahmen durch Wertstofferlöse sinken bei gleichzeitig steigenden Ausgaben.

Alle Ausgaben und Einnahmen werden im Abfallgebührenhaushalt verrechnet.

Kompensationsmaßnahmen mit anderen Landkreishaushalten sind nicht möglich. Überschüsse oder Unterdeckungen müssen durch Gebührensenkung oder -erhöhung im folgenden Kalkulationszeitraum (4 Jahre) ausgeglichen werden.

Die vorhandenen Rücklagen wurden vollständig in der Kalkulation berücksichtigt, es ergibt sich dennoch eine notwendige Anpassung der Hausmüll- und Selbstanlieferergebühren um durchschnittlich ca. +15 %.

Mit der Erhöhung zum Jahreswechsel sind die Müllgebühren wieder am Stand von 2010 angelangt – bei seitdem stark gestiegenen Kosten. Auch viele andere Landkreise sind vom aktuellen Trend bei den sinkenden Markterlösen bzw. steigenden Logistikkosten betroffen. Der Landkreis Erding ist hier noch unter den günstigeren Kommunen, im Mittel liegen die Gebühren rund 25 % niedriger als im Umland (Vergleich bei 80 Liter Rest- und Biomülltonnen pro Jahr für einen 4-Personen-Haushalt). Die Neukalkulation sichert die Gebührenstabilität in den kommenden 4 Jahren – die Müllgebühren bleiben jetzt also wieder für 4 Jahre stabil.

So setzt sich die Hausmüllgebühr ab dem 01.01.2026 zusammen:

Grundgebühr

Leistungsgebühr (lineare Gebühr)

Diese beinhaltet die sogenannten Vorhaltekosten, d.h. hier sind die fixen Kosten für die Tonnenmiete und die

14-tägige Entleerung der Rest- und Biomülltonnen enthalten.

Diese ist volumenbezogen und richtet sich nach der Größe der bereitgestellten Restmülltonnen.

Hier wird ein prozentualer Anteil der Serviceleistungskosten veranschlagt, wie z.B.:

Nutzung der Recyclinghöfe und Containerplätze,

Problemmüllsammlung, Sperrmüllabholdienst,

Landkreishäcksler,

Nutzung der Papiertonne,…

Die aus Grund- und Leistungsgebühr errechnete Gebühr ergibt die tatsächlichen Kosten der einzelnen Tonnengrößen. Da diese in keinem linearen Verhältnis zueinanderstehen, ergibt sich eine ungleichmäßige, prozentuale Verteilung der Gebührenanpassung. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise die Gebühr für die 120 Liter Tonne nicht doppelt so hoch ist, wie die der 60 Liter Tonne.

Die Leistungsgebühr ist auf das Volumen bezogen. Ihr liegt neben der Beseitigung des Restmülls auch die Berechnung der sonstigen Leistungen der Abfallwirtschaft zugrunde, wie etwa Errichtung und Betrieb der Recyclinghöfe und Containerstandorte, Entsorgung und Verwertung von Grüngut und weiteren Wertstoffen, Problemmüllsammlung, die Abholung der Papiertonne sowie die Serviceleistungen des Holzhäckslers und des Sperrmüllabholdienstes

Folgender Gegenüberstellung können die bisherigen und die künftigen Gebühren entnommen werden:

Hausmüllgebühr (inkl. Bio- und Papiertonne)

Tonnengröße

Personen

Jahresgebühr

bisher

Jahresgebühr

ab 01.01.2026

60 Liter

1-3

144,00 €

166,80 €

80 Liter

4

165,60 €

190,80 €

120 Liter

5-6

208,80 €

240,00 €

240 Liter

bis 12

381,60 €

436,80 €

1100 Liter

bis 55

1.766,40 €

2.018,40 €

Selbstanliefergebühren

An Recyclinghöfen1 bzw.

Müllumladestation Isen

Gebühr bisher

Gebühr

ab 01.01.2026

Sperrmüllanlieferung pro m³ 1

20 €

20 €

Siedlungsabfall verwiegbar2

190 €/to

215 €/to

Mineralfaserabfälle (Mineralwolle) 2

400 €/to

550 €/to

Asbestabfälle2

250 €/to

300 €/to

Kleinfraktionen

Gebühr bisher

Gebühr

ab 01.01.2026

zusätzlicher

80 Liter Restmüll-/Biomüllsack

4 €

5 €

PKW-Altreifen 4

2,50 €

5 €

PKW-Altreifenmit Felge 4

7,50 €

11 €

Flachglas pro m² 3

neu

2 €

Feuerlöscher 4

ab 6 €

ab 12 €

1 Sperrmüll wird an den Recyclinghöfen Dorfen, Erding, Hörlkofen, Neufinsing, Oberding, Taufkirchen/Vils und Wartenberg kostenpflichtig angenommen. Verrechnung in Viertel Kubikmeter-Schritten (5,00 € je ¼ m3)

2 Bei der Selbstanlieferung an der Müllumladestation Isen (1 to = 1000 kg) wird das Abfallgewicht per Fahrzeugwaage ermittelt, Mindestlast 100 kg

3 Flachglas nach m² wird nur am Recyclinghof Erding angenommen.

4 PKW-Altreifen, mit und ohne Felge, werden nur in haushaltsüblichen Mengen an der Müllumladestation in Isen angenommen. Ebenfalls an der Müllumladestation in Isen werden Feuerlöscher gegen Gebühr unterteilt in die Gewichtsklassen < 6 Kilogramm 12 € / Stück, > 6 Kilogramm 25 € / Stück und > 12 Kilogramm 37 € / Stück angenommen.