Sitzungstag 28.10.2025
öffentliche Sitzung
ÖPNV:
- Verlängerung des Mitfinanzierungsvertrages der Regionalbuslinie 568
Sachvortrag:
Der Mitfinanzierungsvertrag zur MVV-Regionalbuslinie 568 läuft zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 aus. Das Landratsamt Erding möchte sich nun vorab erkundigen, ob sich die Gemeinde Neuching weiterhin beteiligen möchte.
Die Verlängerung des Mitfinanzierungsvertrages würde sich auf den Zeitraum Dezember 2025 bis Dezember 2028 (Ende des aktuell gültigen Verkehrsdurchführungsvertrages) erstrecken.
Bisher betrug die Kostenbeteiligung der Gemeinde Neuching 13.744,87 € pro Jahr (plus ggfs. tariflichen Kostensteigerungen in geringem Ausmaß).
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung mit der Verlängerung des Mitfinanzierungsvertrages bis Dezember 2028.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
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| Nein-Stimmen: | 0 |
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| Persönlich beteiligt: | 0 |
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| Anwesende Mitglieder: | 12 |
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ÖPNV:
- Verlängerung des Mitfinanzierungsvertrages der Regionalbuslinie 262
Sachvortrag:
Der Mitfinanzierungsvertrag zur Taktverdichtung der MVV-Regionalbuslinie 262 läuft im Dezember 2025 aus.
Die Verlängerung des Mitfinanzierungsvertrages würde sich auf den Zeitraum Dezember 2025 bis Dezember 2027 (Ende des aktuell gültigen Verkehrsdurchführungsvertrages) erstrecken.
Bisher betrug die Kostenbeteiligung der Gemeinde Neuching für den Grundvertrag 5.000,00 € sowie 2.078,31 € für die Taktverdichtung.
Künftig ist mit einer jährlichen Kostenbeteiligung bei der Taktverdichtung von ca. 2.300,00 € pro Jahr zu rechnen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Verlängerung des Mitfinanzierungsvertrages (Taktverdichtung) bis Dezember 2027.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
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| Nein-Stimmen: | 0 |
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| Persönlich beteiligt: | 0 |
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| Anwesende Mitglieder: | 12 |
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1. Nachtrags-Haushalt 2025
-Beratung und Beschlussfassung Nachtrags-Haushaltssatzung und Nachtrags-Haushaltsplan
Sachvortrag:
Vorbericht
zum Nachtragshaushalt 2025 der Gemeinde Neuching
Entwicklung des Haushaltsvolumens seit 2020
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| Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt |
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| EUR | EUR |
| 2020 | 6.026.390,00 EUR | 4.476.020,00 EUR |
| 2021 | 6.288.900,00 EUR | 5.449.420,00 EUR |
| 2022 | 6.734.990,00 EUR | 10.109.120,00 EUR |
| 2023 | 7.959.270,00 EUR | 10.404.060,00 EUR |
| 2024 | 7.896.270,00 EUR | 4.675.500,00 EUR |
| 2025 | 8.475.200,00 EUR | 2.038.850,00 EUR |
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten
| Bezeichnung | 2025 | 2025 | 2024 |
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| Ansatz | Veränderung +/- | Ergebnis |
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| in EUR | in EUR | in EUR |
| Einnahmen: | |||
| Grundsteuer A | 42.500 | - 5.000 | 45.485,07 |
| Grundsteuer B | 288.000 | 0 | 268.680,43 |
| Gewerbesteuer | 1.950.000 | +81.500 | 2.134.608,16 |
| Beteiligung Einkommensteuer | 2.775.000 | +65.000 | 2.644.391,00 |
| Einkommensteuerersatz | 202.000 | 0 | 202.489,00 |
| Schlüsselzuweisung | 48.500 | 0 | 102.468,00 |
| Investitionszuweisung | 110.000 | 0 | 110.000,00 |
| Gemeindeant. a.d.Umsatzsteuer | 115.000 | +5.000 | 116.558,00 |
| Grunderwerbsteuer | 60.000 | 0 | 62.562,36 |
| Gebühren und Abgaben | 634.000 | + 8.900 | 576.689,61 |
| Mieten und Pachten | 583.300 | + 2.700 | 550.309,46 |
| Konzessionsabgabe | 73.500 | 0 | 61.357,86 |
| Verkehrsüberwachung | 370.000 | -140.000 | 172.023,90 |
| Zuweisungen für KiTa-Neubau | 1.790.000 | -1.240.000 | 533.000,00 |
| Verkauf von Grundstücken | 70.000 | 0 | 0 |
| Kreditaufnahme | 0 | + 540.000 | 0,00 |
| Bezeichnung | 2025 | 2025 | 2024 |
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| Ansatz | Veränderung +/- | Ergebnis |
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| in EUR | in EUR | in EUR |
| Ausgaben: | |||
| Personalausgaben | 2.368.800 | + 150 | 2.297.619,42 |
| Grunderwerb | 1.000 | 0 | 186.671,97 |
| Hochbaumaßnahmen | 1.137.800 | - 144.500 | 2.331.036,49 |
| Tiefbau/ Erschließungsmaßn. | 250.000 | 0 | 95.480,73 |
| Gewerbesteuerumlage | 180.000 | 0 | 180.599,00 |
| Kreisumlage | 2.270.320 | 0 | 2.204.087,04 |
| Umlage an VG | 774.300 | 0 | 765.300,00 |
| Verkehrsüberwachung | 226.500 | - 63.000 | 144.741,72 |
| Schulverbandsumlagen | 651.400 | 0 | 615.412,00 |
| Gebäude- u. Straßenunterhalt | 264.400 | - 2.000 | 171.768,41 |
| Zuführung z. Verm.HH. | 267.700 | + 39.050 | 467.177,01 |
| Ausgaben für Tilgung | 472.150 | 0 | 326.028,00 |
| Zuführung z. allg. Rücklage. | 21.550 | - 21.550 | 0 |
Gründe für den Nachtragshaushalt
Gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Im Haushaltsplan 2025 waren Einnahmen aus der Förderung für den Neubau der KiTa Am Wirtsacker i.H.v. 1,79 Mio. € eingeplant. Wegen fehlender Schlussrechnungen konnte der Verwendungsnachweis bisher nicht eingereicht werden. Eine Prüfung des Verwendungsnachweises nimmt grundsätzlich 5-6 Monate in Anspruch. Damit wird die Gemeinde Neuching die noch ausstehende Förderung i.H.v. rund 1,3 Mio. € in diesem Jahr nicht mehr erhalten. Im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts wurden alle Haushaltsstellen überprüft und ggfs. angepasst. In erster Linie die Realsteuereinnahmen, die Beteiligungen am Steueraufkommen und die Ausgaben für Investitionen. Das Bauamt hat mitgeteilt, dass die Ausgaben 2025 für den Neubau der KiTa um ca. 30.000 EUR niedriger zu erwarten sind und die Ausgaben für den Neubau der Sporthalle ebenfalls um ca. 27.000 EUR niedriger ausfallen werden. Das Fahrgestell für das bestellt LF 20 KatS wird erst 2026 ausgeliefert und damit der Kaufpreis auch erst 2026 kassenwirksam.
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
Nach § 22 Abs. 1 KommHV muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, wie die ordentliche Tilgung und die aus kostenrechnenden Einrichtungen anfallenden Abschreibungen. Bei Zuführungen die diese Mindestzuführung übersteigen, spricht man von der sogenannten „Freien Spitze“.
Die Gemeinde Neuching hat in diesem Jahr zusammen mit dem Kredit für den Neubau des Mehrfamilienhauses Ausgaben für Tilgungen in Höhe von 472.150 EUR zu leisten. Die jährliche Abschreibung im Bereich der Friedhöfe beträgt 5.850 EUR. Vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt ist mit dem Nachtrags-Haushalt in diesem Jahr eine Zuführung in Höhe von 306.750 EUR (+39.050 EUR) möglich. Eine sog. „Freie Spitze“ damit noch nicht vorhanden. Die Gemeinde Neuching erhält 2025 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 48.500 EUR. Die Kreisumlage beträgt bei einer Senkung des Umlagesatzes von 55,50 % auf 53,75 % nunmehr 2.270.320 EUR. Die Einnahmen aus dem Gewerbesteueraufkommen haben sich positiv entwickelt und werden mit 2,03 Mio. EUR (+81.500 EUR) erwartet. Die Beteiligung an der Einkommensteuer wird um rund 65.000 EUR höher ausfallen. Diese Faktoren wirken sich im Wesentlichen auf die Zuführung an den Vermögenshaushalt aus.
Rücklagenentwicklung:
Der Ist-Bestand der Girokonten, der Geldanlagen und Bargeld zum 31.12.2024 betrug 1.045.193,06 EUR. Als Festgelder waren zum 01.01.2025 insgesamt 971.842,63 EUR angelegt. Nach Abschluss der Jahresrechnung 2024 ist entgegen der geplanten Entnahme aus der allgem. Rücklage in Höhe von 716.360 EUR nunmehr eine Entnahme in Höhe von 319.846 EUR zu maßgebend. Im Haushaltsplan 2025 war eine Zuführung an die allgem. Rücklage in Höhe von 21.550 EUR eingeplant, diese ist nun hinfällig. Es muss eine Entnahme i.H.v 373.200 EUR getätigt werden. Die kurzfristige Kreditaufnahme verringert sich um diesen Betrag auf 540.000 €.
Haushaltsausgabereste wurden nicht gebildet.
Bei der VR-Bank Erding ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 1.300,- EUR gezeichnet.
Schuldenentwicklung:
| Stand der Schulden zum: | EUR |
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| 31.12.2018 | 0 |
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| 31.12.2019 | 1.064.500,- |
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| 31.12.2020 | 1.050.493,- |
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| 31.12.2021 | 994.465,- |
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| 31.12.2022 | 3.783.437,- |
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| 31.12.2023 | 5.457.409,- |
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| 31.12.2024 | 6.931.381,- |
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Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushalt 2025 und deren finanzielle Auswirkungen (mit „f.A.“ gekennzeichnet)
| EPL 0 | Planung Generalsanierung WC’s, Büro | (-30.000) | 50.000 EUR |
| EPL 1 | Anschaffungen für beide FFWen, | ||
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| LF2 KatS-Fahrgestell, Atemschutz, Pager | (-151.000) | 206.000 EUR |
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| f.A.: Für die Gegenstände sind geringe Unterhaltskosten zu erwarten. | ||
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| Bau Löschwasser Harlachen, |
| 50.000 EUR |
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| Planung digitale Sirenen |
| 8.000 EUR |
| EPL 4: | |||
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| Erwerb Spielplatzgeräte | (-5000) | 5 000 EUR |
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| Neubau KiTa, Ausstattung, EDV | (-5.000 EUR) | 32.000 EUR |
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| Neubau KiTa | (-25.000) | 570.000 EUR |
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| f.A. Folgekosten für Betrieb und Bewirtschaftung | ||
| EPL 5: | Neubau Sporthalle, Ausstattung | (- 5.000) | 30.000 EUR |
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| Neubau einer Sporthalle | (-22.000 EUR) | 350.000 EUR |
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| f.A. Folgekosten zurzeit nicht absehbar | ||
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| Zuschuss an Sportverein |
| 62.000 EUR |
| EPL 6: | Planung/Neubau Dorfenbrücke „Am Mühlbach“ |
| 250.000 EUR |
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| Neubau Stellplätze, Kirchenstr. | (-13.000) | 15.000 EUR |
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| Generalsanierung Gehweg, Sonnenstr. | (-55.000) | 60.000 EUR |
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| Erweiterung Straßenbeleuchtung zw. NN und ON |
| 85.000 EUR |
| EPL 7: | Bauhof, Erwerb Transport-Fahrzeug, | (-12.000) | 55.000 EUR |
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| f.A. Folgekosten für Unterhalt | ||
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| Zuschuss an Gartenbauverein |
| + 12.500 EUR |
| EPL 8: | Ortsmitte NN, Umbau EG | (+ 5.000) | 21.000 EUR |
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| f.A.: Zurzeit nicht bekannt. | ||
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| Beteiligung Solarpark Hirschau |
| 4.900 EUR |
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| Fertigstellung Wohncontainer-Anlage (Asyl) | (-2.500) | 5.000 EUR |
| EPL 9: | Tilgungsausgaben |
| 472.150 EUR |
Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV):
Für die Fertigstellung der Kindertagesstätte sind in 2025 nunmehr insgesamt 572.000 EUR (- 30.000 €) eingeplant. In den Folgejahren sind keine Investitionen mehr eingeplant.
Für die Fertigstellung einer Sporthalle sind im laufenden Jahr nunmehr 353.000 EUR (-27.000 €) eingeplant. Hier sind vorerst ebenfalls keine Investitionen mehr eingeplant.
Im Jahr 2025 war der Erwerb des Fahrgestells für ein Löschfahrzeug LF20 KatS für die Feuerwehr ON eingeplant. Das Fahrgestell wird nun erst im Jahr 2026 ausgeliefert und somit kassenwirksam. Die Ausgaben (46.000 €) für die Beladung sind ebenfalls 2026 zu veranschlagen. Im Jahr 2027 ist mit dem Aufbau mit 340.000 EUR zu rechnen.
Der Neubau der Dorfenbrücke im Bereich der Straße „Am Mühlbach“ mit ca. 250.000 EUR befindet sich aktuell in Ausführung. In den nächsten Jahren sollen weitere Brücken saniert bzw. erneuert werden. Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor.
Der Sportverein erhält in diesem und nächsten Jahr jeweils einen Zuschuss über 50.000 EUR für den Neubau einer Stockschützenhalle an der Eicherloher Straße.
Der Gemeinderat hat dem Gartenbauverein für den Erwerb eine Obstpresse mit Abfüllung eine Zuschuss i.H.v. 12.500 EUR gewährt.
Die geplante Sanierung der sog. Bürgermeister-Kanäle wurde vorerst ab 2027 in den Finanzplan aufgenommen.
Zum Haushaltsausgleich ist neben der Rücklagenentnahme i.H.v. 373.200 EUR auch eine kurzfristige Kreditaufnahme i.H.v. 540.000 EUR erforderlich. Die Laufzeit soll ein Jahr betragen. Die Tilgung ist mit den Einnahmen aus der KiTa-Förderung geplant.
Für die Kreditaufnahme werden die noch gültigen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren in Anspruch genommen. Aus 2022: 80.000 € und aus 2023: 460.000 €
Ein Ansatz in der Nachtrags-Haushaltssatzung ist damit nicht erforderlich.
Die allgemeine Rücklage wird zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich rund 600 T€ betragen. Im HH-Jahr 2025 ist nun eine Entnahme i.H.v. 373 T€, im Jahr 2026 eine Entnahme i.H.v. 188 T€, 2027 und 2028 eine Zuführung i.H.v. 369 T€ bzw. 293 T€ geplant. Damit wird sich die allgem. Rücklage voraussichtlich zwischen 500 T€ und 1,16 Mio. € bewegen. Die Finanzplanung basiert auf den Zahlen für 2025. Der Finanzplan wird mit dem anstehenden Haushaltsplan 2026 fortgeschrieben.
Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV):
Der in der Haushaltssatzung vorgesehene Kassenkredit wurde nur geringfügig durch Kontoüberziehungen (abweichender Buchungs- und Wertstellungstag) in Anspruch genommen.
Entwicklung des Vermögens (§ 3 Nr. 1 KommHV):
Bei der Gemeinde Neuching werden teilweise Bestandsnachweise nach § 75 KommHV geführt. Anlagennachweise nach § 76 KommHV sind im Bereich der gemeindlichen Friedhöfe erstellt. Für den Bauhof wird eine Inventarliste geführt. Der Vermögensnachweis (Geschäftsanteile der VR-Bank Erding) beträgt 1.300,00 EUR.
Beschluss:
Der Nachtrags-Haushaltssatzung 2025 und dem Nachtrags-Haushaltsplan 2025 einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
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| Nein-Stimmen: | 0 |
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| Persönlich beteiligt: | 0 |
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| Anwesende Mitglieder: | 12 |
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