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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 25/2023
Ottenhofen amtlich
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Ablesung der Wasserzähler in der Gemeinde Ottenhofen

Bitte beachten: Auch in diesem Jahr verzichtet die Gemeinde Ottenhofen zur Erstellung der Wasserabrechnung generell auf eine amtliche Ablesung!

Wir bitten daher alle Wasserbezieher ihre Wasserzähler zum 31.12.2023 selbst abzulesen.

Hierzu werden demnächst Ablesebriefe versandt. Wir bitten Sie, den Stand Ihres Wasserzählers einzutragen und den Brief bis spätestens 13. Januar 2024 frankiert an uns zurückzusenden.

Den Zählerstand können Sie auch

per Fax (08123/932680),

per Email (kochbeck@vg-oberneuching.de) oder

Online auf unserer Internetseite über das Bürgerserviceportal

übermitteln.

Eine telefonische Meldung ist nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie diesen Rückgabetermin, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schätzen können.

Dieses Verfahren führt zu ungenauen Abrechnungen und beeinflusst Ihre Abrechnung sowie die Höhe der Vorauszahlung für das kommende Jahr.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!