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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 25/2023
Neuching amtlich
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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 07.11.2023

öffentliche Sitzung

Bauausschusssitzung vom 19.09.2023 => TOP 4 => Baum am Feuerwehrhaus in Niederneuching

Der Bauausschuss diskutiert wiederum kontrovers den Baum. Es sind Schäden am Zaunfundament sichtbar. Ein Gemeinderat erläutert, dass es weiterhin der Wunsch der Feuerwehr Niederneuching ist, dass der Baum entfernt wird und eine Ersatzpflanzung erfolgt. Hierbei muss seitens der Verwaltung geklärt werden, ob aufgrund der Abstandsflächen überhaupt an der aktuellen Stelle eine Ersatzpflanzung möglich ist.

Ein Gemeinderat schlägt vor, die Krone großzügig (ca. 8 Meter) zu kürzen.

Der Bauausschuss verständigt sich, dass die Entscheidung auf den Gemeinderat vertagt wird und dazu die offenen Punkte geklärt werden und die Stellungnahme vom Landratsamt Erding zur Vitalität des Baums abgewartet werden soll.

Weiter sollen noch die zwei weiteren Linden in Sichtweite am Schulgrundstück vom Landratsamt Erding beurteilt werden.

Stellungnahme des Landratsamtes Erding UNB zu verschiedenen Bäumen im Gemeindegebiet:

Fichten in der Birkenstraße – Ecke Dorfenweg 10

Diese machen von der Weite zwar einen vitalen Eindruck; näher betrachtet sieht man allerdings, dass einige Exemplare bereits dürre, herabhängende Triebe haben. Einzelne Fichten in einer Fichtenreihe zu entnehmen macht an diesem Standort keinen Sinn, da die Windlast in Zukunft die anderen Bäume auch massiv schädigen würde.

Das LRA empfiehlt die Fichten zu fällen und zwei bis drei kleinkronige Ersatzbäume zu pflanzen. Es ist zu klären wie mit den bestehenden Grenzen im Anschluss umzugehen ist, soll der Zaun auf die tatsächliche Grundstücksgrenze gesetzt werden oder ob der jetzige bestand hergestellt werden soll.

Eiche zwischen Schulsportplatz und Feuerwehrhaus Neuching

Die Eiche zwischen Sportplatz und Feuerwehrhaus ist im Bebauungsplan als zu erhalten gekennzeichnet. Der Baum weist einen Zwieselwuchs auf und es hat sich bereits ein Riss mit eingewachsener Rinde bis zum Stammfuß gebildet. Außerdem wurde der Eiche bereits bodeneben ein starker Stämmling entnommen. An dieser Stelle fault es in den Wurzelstock ein. Eine aussagekräftige Einschätzung der Bruch- und Standsicherheit der Eiche kann durch eine rein visuelle Begutachtung aufgrund der Vorschädigung des Baumes abschließend nicht eindeutig gegeben werden

Das LRA empfiehlt, dass eine weitere sachkundige Person den Baum auf Standsicherheit usw. überprüft und gegebenenfalls eine Kronensicherung vorzusehen ist. Die Verwaltung wird einen Baumsachverständigen hinzuziehen. Sollte der Baum gefällt werden müssen so ist ein adäquater Ersatzbaum zu pflanzen.

Die Verwaltung war mit einem Baumsachverständigen vor Ort. Dieser hat den Baum mittels Gummihammer auf Fäulnis und Schädigung hin überprüft. Er sieht keinen akuten Handlungsbedarf in Form von einer Fällung er schlägt vor eine Kronensicherung anzubringen. Er empfiehlt den Baum alle zwei Jahre erneuten überprüfen und untersuchen zu lassen.

Ahorn an der Schule (Höhe Feuerschutztreppe)

Dieser weist zwar eine Zwieselbildung auf aber der Baum ist sehr vital und gesund und ist deshalb erhaltenswert.

Die Verwaltung empfiehlt, dass der Baum alle zwei Jahre auf Risse im Zwieselbereich hin untersucht werden soll.

Linde am Feuerwehrhaus

Die Linde am Feuerwehrhaus wurde nach der letzten Begutachtung in der Krone eingekürzt und am Stamm aufgeastet. Insgesamt macht die Linde einen vitalen Eindruck ohne bemerkenswerte Auffälligkeiten bezüglich Einschränkungen ihrer Bruch- bzw. Standsicherheit. Naturschutzfachlich spricht demnach nichts für eine Fällung der Linde. Da die Linde jedoch nicht im Bebauungsplan als zu erhalten gekennzeichnet ist obliegt es der Verantwortung der Gemeinde ob die Linde gefällt wird. Soll die Linde erhalten bleiben, wird empfohlen, den Stamm nicht noch höher aufzuasten, da sich der Schwerpunkt sonst nach oben verschieben würde. Außerdem wurde beim Ortstermin festgestellt, dass diese Linde am Stammfuß mutwillig angeschnitten wurde. Die Verletzung geht einmal rund um den Stamm. Der Baum hat diese Wunde allerdings schon überwallt und es geht keine Gefahr von dieser Schädigung aus. Sollte die Linde allerdings in Zukunft schlagartig an Vitalität einbüßen, könnte dies auf die Verletzung zurückzuführen sein.

Die Verwaltung empfiehlt die Linde zu fällen, die erhöhten Granitsteine abzutragen und einen Ersatzbaum (Eiche, Buche) zu pflanzen, der Abstand zur Grundstücksgrenze darf nicht kleiner als 2 m, gerechnet von der Stammmitte aus, sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt zu den begutachteten Bäumen wie folgt:

Fichten in der Birkenstraße – Ecke Dorfenweg 10

Die Fichten sind zu fällen und eine adäquate Ersatzpflanzung zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Über die mögliche Versetzung des Zaunes sollen Gespräche mit den Anwohnern über das weitere Verfahren geführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Ahorn an der Schule (Höhe Feuerschutztreppe)

Der Baum ist zu erhalten und alle zwei Jahre auf Risse im Zwieselbereich hin zu untersuchen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Linde am Feuerwehrhaus

Die Linde soll gefällt werden und die erhöhten Granitsteine sind abzutragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Ein Ersatzbaum ist zu pflanzen und der Abstand zur Grundstücksgrenze darf nicht kleiner als 2 m, gerechnet von der Stammmitte aus, sein.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

5

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045;

-

Konsultation zum zweiten Entwurf

Sachvortrag:

Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Als Grundlage dafür dient ihnen der Szenariorahmen, den sie zuvor erstellt haben. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netzentwicklungsplan Strom (NEP).

Die Bundesnetzagentur hat den überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) geprüft, den die Übertragungsnetzbetreiber erstellt haben. Nun beteiligt sie die betroffenen Behörden sowie die Öffentlichkeit, bevor sie den NEP bestätigt.

Der Entwurf des Netzentwicklungsplans sowie die vorläufigen Prüfungsergebnisse sind auf der Seite www.netzausbau.de/nep abrufbar.

Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 20. November die Möglichkeit, sich zum NEP 2023-2037/2045 zu äußern.

Die schematische Karte zum „Netzausbau Bayern“ wurde von TenneT TSO GmbH aktualisiert. Neben den bereits laufenden Netzausbaumaßnahmen ist orange dargestellt, was Teil des aktuellen NEP-Entwurfs ist. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei dieser Darstellung nur um einen Zwischenstand handelt, der erst mit der Bestätigung des NEPs durch die Bundesnetzagentur finalisiert werden kann.

Seitens der TenneT TSO GmbH wird die Bestätigung des NEPs durch die Bundesnetzagentur abgewartet, bevor bei den einzelnen Projekten konkrete Vorplanungen für die weiteren Kommunikationsschritte eingeleitet werden. Die Bestätigung wird im ersten Quartal 2024 erwartet.

Die Gemeinde Neuching kann vom Projekt 488 „Netzverstärkung zwischen Oberbachern und Marienberg“ betroffen sein. Das Projekt umfasst unter anderem folgende Maßnahme:

M 842: Ottenhofen – Neufinsing

Im Rahmen dieser Maßnahme ist die Spannungsumstellung der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen Ottenhofen und Neufinsing auf 380-kV-Leitung vorgesehen (Netzoptimierung). Hierfür sind die 380-kV-Schaltanlagen in Ottenhofen sowie im Rahmen von der Maßnahme 841 zu errichtende 380-kV-Schaltanlage Neufinsing jeweils um zwei zusätzliche Schaltfelder zu verstärken (Netzverstärkung).

Die Bundesnetzagentur ist bei dem Projekt noch zu keiner vorläufigen Einschätzung gelangt, ob es dieses nach derzeitigem Erkenntnisstand für bestätigungsfähig hält.

Beschluss:

Ohne förmlichen Beschluss!

Sporthalle Neuching:

-

Sachstand

Sachvortrag:

Mittlerweile haben weitere Abnahmen mit Firmen stattgefunden und wurden verschiedene ausstehende Restarbeiten im Gebäude und bei den Außenanlagen am Sportgelände ausgeführt.

Am 23.10.2023 wurde vom Sachverständigen für die Schadensbeseitigung am Estrich das Gutachten mit Kostenaufteilung an die Gemeinde Neuching übersendet.

Die beteiligten Planer und Firmen wurden um Anerkennung und Rückmeldung des jeweiligen Kostenanteils bis zum 15.11.2023 gebeten.

Sporthalle Neuching:

-

Vergabe Theke Vereinsheim

Sachvortrag:

Für die Ausstattung des Vereinsheims wurde durch einen örtlichen Schreiner ein Entwurf erstellt und im Gemeinderat abgestimmt. Dabei ist die Frontseitige Verkleidung der Theke für den Ausschank zur Raumseite hin enthalten, nicht jedoch die Theke selbst. Diese soll mit Edelstahlmöbeln mit einer Arbeitsfläche aus Edelstahl und einer Gläser-Geschirrspülmaschine ausgeführt werden.

In der 42. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Edelstahlmöbel der Theke und die Geschirrspülmaschine an mehrere Firmen im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.

Die Submission fand am Montag, 06.11.2023 um 13:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend geprüft.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Sporthalle Neuching“ wird die Leistung Theke Vereinsheim an die Firma Großküchentechnik Ludwig Mayer aus 85469 Walpertskirchen vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Neubau Kinderhaus Neuching

-

Sachstand

Sachvortrag:

Mittlerweile werden die Trockenbaudecken geschlossen und die Fliesenarbeiten in den WC´s, der Küche und in den Treppenhäusern ausgeführt. Das Trockenheizen des Estrichs wurde bis in Ende der 44. KW ausgeführt, da bei der Messung Mitte Oktober die Feuchtigkeit noch zu hoch war. Bei der Feuchtigkeitsmessung am 07.11.2023 um 09:00 Uhr wurde ein CM-Wert von 1,8 ermittelt, so dass nun die Bodenbelags- und Parkettarbeiten ausgeführt werden können. Die Fertigstellung der Parkettarbeiten inkl. Sockelleisten ist für die 50. KW vorgesehen. In der gleichen Woche wird auch das Spielpodest im Erdgeschoss aufgebaut.

Die Möbel für die Kindergarten- und Hortgruppen werden in der 51. KW geliefert und aufgebaut.

Der Umzug in das neue Kinderhaus ist aktuell für Mitte Januar 2024 geplant

Im Außenbereich werden ab der 45. KW die Spielgeräte und Pflanzarbeiten im Zuge der Landschaftsbauarbeiten ausgeführt. Die Spielgeräte- und Müllhäuschen werden voraussichtlich Ende Nov./Anfang Dez. montiert.

Der Förderbetrag für die Lüftungsanlage in Höhe von 120.000 € wurde bereits in der 42. KW auf dem Konto der Gemeinde Neuching gutgeschrieben.

Neubau Kinderhaus Neuching

-

Vergabe WC-Trennwände

Sachvortrag:

In der 42. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die WC-Trennwände an mehrere Firmen im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.

Die Submission fand am Donnerstag, 02.11.2023 um 13:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Leistung WC-Trennwände an die Firma meta Trennwandanlagen GmbH & Co. KG aus 56579 Rengsdorf vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Neubau Kinderhaus Neuching

-

Vergabe Baureinigung

Sachvortrag:

In der 42. KW 2023 wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Baureinigung an mehrere Firmen im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.

Die Submission fand am Donnerstag, 02.11.2023 um 13:10 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Leistung Baureinigung an die Firma A. Greitner Gebäudereinigung + Service GmbH 81245 München vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Wasserwachthaus Neuching:

-

Vergabe Fenster und Türen

Sachvortrag:

Für die Sanierung des Wasserwachthauses am Lüßer Weiher wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes angefragt. Zwei Angebote hat die Verwaltung innerhalb der Abgabefrist erhalten.

Die Ausschreibung wurde durch die Verwaltung erstellt und anschließend auch geprüft.

Ausführung:

Alle Türen und Fenster werden durch den Fischerverein in Eigenregie verbaut.

Angefragt wurden Kunststofftüren und Fenster mit Lieferung.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beauftragt Schreinerei Nagl aus Kirchberg (Bieter 1) mit der Lieferung der Fenster und Türen, da hierbei das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Neubau Kinderhaus Neuching:

-

Vergabe Gruppenküchen

Sachvortrag:

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung hat die Verwaltung drei Unternehmen dazu aufgefordert, Angebote abzugeben. Die Ausschreibung beinhaltet den Bau von drei Gruppenküchen für das Kinderhaus sowie eine Personalküche. Von den eingeladenen Unternehmen haben zwei ihre Angebote eingereicht. Die Auswertung der Angebote wurde vom Bauamt durchgeführt.

Ausführung:

Der Lieferumfang umfasst sämtliche Küchenkorpusse, elektrische Geräte sowie den Aufbau, die Montage und sämtliche Anschlüsse. Die Lieferzeit beträgt 4 Wochen, der Aufbau erfolgt im Dezember.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Gemeinde und beauftragt die Firma KWS Küchenspezialist aus Erding (Bieter 1) mit der Lieferung und Montage der Küchen für das Kinderhaus Neuching, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

SpVgg Neuching e.V.

Antrag auf Bezuschussung für Ersatz-Steuerung der Kleinkläranlage

Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 30.09.2023 beantragt die SpVgg Neuching e.V. die Bezuschussung der Ersatz-Steuerung der Kleinkläranlage auf dem Sportgelände an der Eicherloher Straße.

Hierbei handelt es sich um eine unvorhergesehene Ausgabe.

Im Haushalt 2023 sind Mittel in Höhe von 20.000 EUR berücksichtigt. Davon stehen aktuell noch 5.200 EUR zur Verfügung.

Nach Mitteilung der SpVgg werden in diesem Jahr noch Wartungskosten für den Spindelmäher und Ausgaben für die Düngung erwartet. Beim Sand für die Tennisplätze konnten ca. 1.400 EUR eingespart werden.

Beschluss:

Die Gemeinde Neuching gewährt der SpVgg Neuching e.V. für die Ersatz-Steuerung der Kleinkläranlage einen Zuschuss in der vollen Höhe.

Evtl. überplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11

Vollzug Art. 66 Gemeindeordnung (GO)

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe 2023;

Kosten für Marktstände, Christkindlmarkt

Sachvortrag:

Die Gemeinde Neuching hat am 10.10.2023 den Erwerb von 15 Marktständen für den Christkindlmarkt beschlossen. Außerdem hat der erste Bürgermeister im Rahmen des Verfügungsrahmens 5 Marktstände vorab für das Kirta-Fest beauftragt. Die beauftragte Summe für die insgesamt 20 Marktstände beträgt 39.270,00 EUR.

Bei der Aufstellung des Nachtrags-Haushaltsplanes 2023 wurde es leider übersehen diese Ausgabe im Vermögenshaushalt zu berücksichtigen, so dass keine entsprechenden Mittel bei der HHst. 7391.9350 veranschlagt wurden.

Gemäß Art. 66 Abs. 1 GO sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Die Ausgabe ist unabweisbar, da die Gemeinde die Marktstände beauftragt und zum Teil schon erhalten hat.

Die Deckung dieser außerplanmäßige Ausgabe kann durch Minderausgaben bei der Darlehenstilgung und dem Neubau Kindertagesstätte gewährleistet werden (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2c der Geschäftsordnung ist der Gemeinderat für die Genehmigung zuständig.

Beschluss:

Die außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 39.270 EUR wird aufgrund der Unabweisbarkeit und gewährleisteten Deckung genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

11