Die Gemeinde Neuching hat die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 erlassen, sie tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungs-gemeinschaft Oberneuching in Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching, Zimmer 11, niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung, Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Das Landratsamt Erding hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.11.2025, Az.: 31-1-9410.4 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt und die Genehmigung erteilt.
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Gemeinde Neuching folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| im Verwaltungshaushalt | |||
| die Einnahmen um | 190.700,- € |
| erhöht |
| und um | 153.300,- € |
| vermindert |
| die Ausgaben um | 162.400,- € |
| erhöht |
| und um | 125.000,- € |
| vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 8.437.800,- € auf nunmehr 8.475.200,- € festgesetzt.
| im Vermögenshaushalt | |||
| die Einnahmen um | 952.250,- € |
| erhöht |
| und um | 1.278.800,- € |
| vermindert |
| die Ausgaben um | 17.500,- € |
| erhöht |
| und um | 344.050,- € |
| vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 2.365.400,- € auf nunmehr 2.038.850,- € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.