öffentliche Sitzung
| Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045; | |
| - | Konsultation zum zweiten Entwurf |
Sachvortrag:
Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Als Grundlage dafür dient ihnen der Szenariorahmen, den sie zuvor erstellt haben. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netzentwicklungsplan Strom (NEP).
Die Bundesnetzagentur hat den überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) geprüft, den die Übertragungsnetzbetreiber erstellt haben. Nun beteiligt sie die betroffenen Behörden sowie die Öffentlichkeit, bevor sie den NEP bestätigt.
Der Entwurf des Netzentwicklungsplans sowie die vorläufigen Prüfungsergebnisse sind auf der Seite www.netzausbau.de/nep abrufbar.
Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 20. November die Möglichkeit, sich zum NEP 2023-2037/2045 zu äußern.
Die schematische Karte zum „Netzausbau Bayern“ wurde von TenneT TSO GmbH aktualisiert. Neben den bereits laufenden Netzausbaumaßnahmen ist orange dargestellt, was Teil des aktuellen NEP-Entwurfs ist. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei dieser Darstellung nur um einen Zwischenstand handelt, der erst mit der Bestätigung des NEPs durch die Bundesnetzagentur finalisiert werden kann.
Seitens der TenneT TSO GmbH wird die Bestätigung des NEPs durch die Bundesnetzagentur abgewartet, bevor bei den einzelnen Projekten konkrete Vorplanungen für die weiteren Kommunikationsschritte eingeleitet werden. Die Bestätigung wird im ersten Quartal 2024 erwartet.
Die Gemeinde Ottenhofen ist von folgenden neuen Projekten betroffen:
- Projekt 488 „Netzverstärkung zwischen Oberbachern und Marienberg“. Das Projekt umfasst unter anderem folgende Maßnahme:
M 842: Ottenhofen – Neufinsing
Im Rahmen dieser Maßnahme ist die Spannungsumstellung der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen Ottenhofen und Neufinsing auf 380-kV-Leitung vorgesehen (Netzoptimierung). Hierfür sind die 380-kV-Schaltanlagen in Ottenhofen sowie im Rahmen von der Maßnahme 841 zu errichtende 380-kV-Schaltanlage Neufinsing jeweils um zwei zusätzliche Schaltfelder zu verstärken (Netzverstärkung).
- Projekt 400 „Q-Kompensation TenneT“ Das Projekt umfasst unter anderem folgende Maßnahme:
M593: Q-Kompensationsanlagen Spulen TenneT bis 2035
Basierend auf den Stabilitätsuntersuchungen sind bis 2035 weitere Spulen unter anderem am Standort Ottenhofen (2x) im Netzgebiet von TenneT vor 2030 mit jeweils 120 Mvar zu errichten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 1 |
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Vergabe Planungsauftrag für umfassende Breitbandversorgung mit dem neuen Gigabit-Förderverfahrens und dem Angebot für juristische Beratungsleistung
Sachvortrag:
Die angebotenen Leistungen sind über die Fördermittel für Planungs- und Beratungsleistungen in Höhe von 50.000€ abgedeckt. Entsprechend der Unterlagen können die angebotenen Leistungen im Rahmen einer vereinfachten Vergabe beauftragt werden, bis max. 25.000€.
Bezüglich der vereinfachten Vergabe für Leistungen bis 25.000€ sind die juristischen Leistungen als Rechtsdienstleistungen von den Vergabegrundsätzen ausgenommen. Sie erhöhen daher nicht den geschätzten Auftragswert für die angebotenen technischen Leistungen.
Grundsätzlich wäre bei der Vergabe von Ingenieurleistungen unterhalb des EU Schwellenwertes die Einholung von drei Vergleichsangeboten geboten. Allerdings erübrigt sich aufgrund der 3 letzten Förderverfahren, sowie der landkreisweiten Studie zum Anschluss der jeweiligen Außenbereiche des gesamten Landkreises Erding durch die Fa. IK-T die Einholung eines weiteren Angebotes.
Die Firma IK-T hat sich im Gemeindegebiet Ottenhofen bereits einen erheblichen Informationsvorsprung erarbeitet, durch den die erneute Beauftragung in jedem Fall die wirtschaftlichste Lösung ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und vergibt den Planungsauftrag und den Auftrag für juristische Unterstützung an die Firma IKT laut deren Angebote vom 21.09.2023.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
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Strombezug für kommunale Liegenschaften und Anlagen ab 2024;
Vergabe Stromliefervertrag in der Zeit vom 01.01.2024 – 31.12.2025/26
Sachvortrag:
Zum 31.12.2023 endet der Stromlieferungsvertrag zwischen der SEW Stromversorgungs GmbH und der Gemeinde Ottenhofen. In der Sitzung vom 14.06.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, das die Gemeinde Ottenhofen nicht an der Bündelausschreibung durch den Bayer. Gemeindetag teilnimmt. Die Gemeinde Ottenhofen hat gemäß VOB mindestens 3 Vergleichsangebote einzuholen.
Beschluss:
Die Gemeinde Ottenhofen schließt den Stromliefervertrag für die kommunalen Liegenschaften und Anlagen in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 mit der SEW-Stromversorgungs GmbH ab, nachdem vom bisherigen Versorger auch das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |