Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 26/2024
Neuching amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neuching amtlich

Gemeinde Neuching

Amtliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 2 BauGB)

zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit

integriertem Landschaftsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuching hat in seiner Sitzung am 12.03.2019 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet Neuching beschlossen. Das Gemeindegebiet ist auch aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 20.02.2024 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 20.02.2024 gebilligt und zur Auslegung beschlossen. In der Sitzung des Gemeinderats am 19.11.2024 wurde dann der Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 19.11.2024 gebilligt und zur Auslegung beschlossen.

Aufgrund ihrer attraktiven Lage in der Metropolregion München zwischen München und Erding entwickelt sich die Gemeinde Neuching im Spannungsfeld zwischen Flächenknappheit und einer zunehmend starken Wohnungsnachfrage und dem Ziel der Bewahrung einer hohen Lebensqualität in einem grünen und ländlich geprägten Umfeld.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuching ist rund 20 Jahre alt und enthält mehrere Änderungsbereiche. Er ist technisch und inhaltlich auf einen aktuellen Stand zu bringen. Die Gemeinde Neuching mit heute fast 3.000 Einwohnern stellt sich den wachsenden Herausforderungen und will sich als attraktiver Wohn- und Arbeitsort weiterentwickeln. Die Ortsentwicklung in der Gemeinde wird seit vielen Jahren getragen vom Leitbild einer nachhaltigen Innenentwicklung. Für die Zukunft strebt die Gemeinde Neuching eine weitere Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität an, getragen von einer Qualifizierung der Ortsentwicklung mithilfe geeigneter Instrumente.

Ziel dieses neuen Flächennutzungsplans ist es also die kommunalen Entwicklungsziele langfristig (10-15 Jahre) zu justieren und die Rahmenbedingungen für künftige bauliche Entwicklungen festzulegen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.11.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.11.2024 liegt vom

Mo., 30.12.2024 bis einschließlich Fr., 31.01.2025

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Oberneuching, 1. OG. im Flurbereich des Bauamts während der üblichen Öffnungszeiten (Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch auch 14.00 - 18.00 Uhr) aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching (https://www.vg-oberneuching.de/) eingesehen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich während der allgemeinen Geschäftsstunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

  • Telefon: 08123 / 9326-60
  • E-Mail: info@vg-oberneuching.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraums der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis zum Verbandsklagerecht von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Gemeinde Neuching Neuching, den 13.12.2024
1. Bürgermeister
Thomas Bartl