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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 26/2024
VG amtlich
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Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten

Nach § 50 ff BMG (Bundesmeldegesetz) kann Widerspruch gegen Datenübermittlungen in folgenden Fällen eingetragen werden:

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Eine Sperre kann über unsere Homepage „Bürgerservice-Portal – Übermittlungssperren“ beantragt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Telefonnummer: 08123/9326-61 – Frau Scherer zur Verfügung.