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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 26/2024
Neuching amtlich
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Amtliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände Neuching“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuching hat in seiner Sitzung am 13.08.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände Neuching“ beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.08.2024 wurde in der Sitzung am 13.08.2024 gebilligt und zur Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände Neuching“ liegt südwestlich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Sportgelände Neuching“ zwischen Ober- und Niederneuching, welcher westlich an den Mittleren-Isar-Kanal und östlich an die Kreisstraße ED 5 angrenzt.

Der Geltungsbereich beinhaltet eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 355 Gem. Niederneuching und umfasst eine Fläche von ca. 8.818 m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auch aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Zur Deckung des vorhandenen Bedarfs an Lager- und Abstellflächen für die verschiedenen Nutzungen soll im südlichen Bereich eine Lagerhalle für sportliche Zwecke errichtet werden. Zudem soll statt dem festgesetzten Fußball-Großfeld ein Fußball-Kleinfeld südlich der Außenanlagen der Kindertagesstätte entstehen.

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren im ersten Verfahrensschritt mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.08.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände Neuching“ bestehend aus Satzung und Begründung in der Fassung vom 13.08.2024 liegt vom

Mo., 30.12.2024 bis einschließlich Fr., 31.01.2025

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St.-Martin-Str. 9, 85467 Oberneuching, 1. OG. im Flurbereich des Bauamts während der üblichen Öffnungszeiten (Mo - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch auch 14.00 - 18.00 Uhr) aus.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching (https://www.vg-oberneuching.de/) eingesehen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich während der allgemeinen Geschäftsstunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Auch diesbezügliche Fragen können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Sie erreichen die Gemeindeverwaltung auf folgendem Weg:

• Telefon: 08123 / 9326-60

• E-Mail: info@vg-oberneuching.de

Die Unterlagen werden während des gesamten Zeitraums der Auslegung auch in Papierform zugänglich gemacht. Sollten Sie eine unmittelbare Einsichtnahme wünschen, werden nach telefonischer Terminvereinbarung (s.o.) die Unterlagen in einem (separaten) Raum zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit für die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/26_01_datenschutz-informationspflichten.pdf

Gemeinde Neuching
Neuching, den 13.12.2024
1. Bürgermeister
Thomas Bartl