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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 3/2023
VG amtlich
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Jugendschöffenwahl – BewerberInnen gesucht

2023 werden wieder Jugendschöffen gewählt. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre und beginnt am 1. Januar des auf die Wahl folgenden Jahres.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amts- bzw. Landgericht und haben das gleiche Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter (tragen demgemäß dieselbe Verantwortung für das Urteil wie die Berufsrichter). Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere Personen dafür vorzuschlagen. Die Frist zur Bewerbung endet am Montag, 13.02.2023.

Die Unterlagen und weitere Informationen hierzu finden Sie unter

https://www.landkreis-erding.de/aktuell/pressemitteilungen/jugendschoeffenwahl-bewerberinnen-werden-gesucht/