öffentliche Sitzung
Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplans "An der Dorfen"
Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 15.07.2021 wurde durch die beiden Grundstückseigentümer die 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Dorfen“ beantragt. Entsprechend der beantragten Änderungen für den nördlichen Geltungsbereich und der in Abstimmung mit dem Eigentümer angepassten Änderungen für den südlichen Geltungsbereich (Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten und Tiefgarage statt zwei Doppelhäusern mit oberirdischen Stellplätzen) wurde in der Sitzung am 12.10.2022 der Auslegungsbeschluss gefasst und der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 07.11.2022 bis 09.12.2022 ausgelegt.
Zwischenzeitlich hat auf Wunsch des nördlichen Grundstückseigentümers am 22.11.2022 ein Gespräch stattgefunden und mit Schreiben vom 29.11.2022 wurde durch diesen die Anpassung des ausgelegten Entwurfs weitestgehend zurück zum ursprünglichen Bebauungsplan folgendermaßen beantragt:
| - | Verschiebung der Garage zurück ins nordwestliche Grundstückseck. |
| - | Verschiebung des Baufensters für den Dreispänner von 5,50 m auf 6,50 m von der nördlichen Grundstücksgrenze nach Süden. |
| - | Beim Dreispänner soll die Wohnfläche für das Mittelhaus 120 m² betragen, so dass insgesamt nur acht statt neun Stellplätze erforderlich sind. |
| - | Die im südöstlichen Bereich geplanten Carports sollen statt 6,50 m Abstand näher an öffentliche Verkehrsfläche verschoben werden. |
| - | Verschiebung der geplanten Grundstücksgrenze zwischen Dreispänner und Mehrfamilienhaus nach Süden. |
Sollte sich der Gemeinderat für die Anpassung des ausgelegten Entwurfs entscheiden, müssten die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans angepasst werden, in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderats die Auslegung beschlossen und dann die Auslegung mit den geänderten Planunterlagen durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Anpassung des ausgelegten Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Dorfen“.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Sporthalle Neuching:
-Sachstand
Sachvortrag:
Sachstand:
Das Auf- und Trockenheizen des Estrichs ist mittlerweile abgeschlossen und im UG werden bereits die Fliesenarbeiten in den Duschen der Umkleiden ausgeführt.
Die Installationen der technischen Gewerke Heizung, Lüftung und Elektro sind in den letzten Zügen.
Im Außenbereich wurden bereits die Randeinfassungen der Parkplätze gesetzt.
Stand Ausschreibungen:
In den letzten Wochen wurden nun alle restlichen Ausschreibungen inkl. der Baureinigung für die neue Sporthalle erstellt und versendet. Die Submissionen fanden am Mittwoch, 14.12.2022 statt.
Garderobenbänke in Umkleiden:
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde mitgeteilt, dass durch das Bauamt zur Ausstattung der vier Umkleiden Angebote für Garderobenbänke angefordert werden. Es sind daraufhin 4 Angebote eingegangen.
Günstigster Bieter ist die Firma Wallenreiter mit einer Angebotssumme von brutto 9.639,12 € inkl. Montage, die bereits den Auftrag für die Sportgeräteausstattung hat.
Zur Aufrechterhaltung des anstehenden Bauablaufs und einer 10-wöchingen Lieferzeit, wurden daher die Garderobenbänke bei der Firma Wallenreiter im Zuge einer Auftragserweiterung bestellt.
Sanitärtrennwände:
Die Submission für die Sanitärtrennwände fand am Mittwoch, 14.12.2022 um 13:50 Uhr statt. Es wurden 3 Angebote eingereicht und geprüft.
Die Kostenberechnung vom 10.10.2020 für die WC-Trennwände lag bei 11.669,14 € brutto. Das günstigste und wirtschaftlichste Angebot kommt von der Fa. Schäfer Trennwandsysteme und liegt bei 3.515,40 € brutto. Die Kosten werden somit um 8.153,74 € brutto unterschritten.
Auf Grund der geringen Angebotssumme erfolgt die Vergabe im Zuge der laufenden Verwaltung durch den ersten Bürgermeister.
Neubau Sporthalle Neuching:
-Abstimmung zur Beschaffung Tische und Stühle
Sachvortrag:
Stand zur Sitzung vom 22.11.2022
Wie im Sachstand erwähnt, ist für die Ausstattung der Sporthalle mit Mehrzweckbereich die Planung und Angebotseinholung nicht im Leistungsbereich des Architekturbüros enthalten.
Für die Eröffnungsfeier zum Auftakt des Synodenjahres wird eine Bestuhlung für ca. 480 Personen mit Tischen und Stühlen in der Sporthalle geplant.
Für die kulturelle Nutzung im Mehrzweckraum im OG wird mit bis zu 200 Personen gerechnet, für die ebenfalls eine Bestuhlung mit Tischen und Stühlen vorzusehen ist.
Es wird daher vorgeschlagen für rund 200 Personen Tische und Stühle als Ausstattung der Sporthalle zu erwerben, da diese Menge dann voraussichtlich auch öfter genutzt wird. Die bei der Eröffnungsfeier zusätzlich notwendigen Tische und Stühle sollten ausgeliehen werden, da diese hohe Anzahl an Personen während des Betriebes eher selten vorkommt.
Die Kosten, die je nach Ausführung rund 35.000 € brutto betragen, müssten im Haushalt 2023 noch eingestellt werden.
Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen zu beschaffen:
-200 Stühle mit Sitzpolster, ohne Rückenpolster
-34 Klapptische mit T-Fuß in Größe 0,70 oder 0,80 x 1,60 m
-2 Transportwagen für Tische und 2 Transportwagen für Stühle
Die gewünschte Ausführung soll in der Gemeinderatssitzung abgestimmt werden.
Ergänzung vom 19.12.2022
Holzsitzschalenstuhl mit Sitzpolster, ohne Rückenpolster
Für die Beschaffung von 200 Stühlen (mit Sitzpolster, ohne Rückenpolster) wurden von der Verwaltung 2 Angebote angefordert.
Die Kosten je Stuhl betragen bei dem Angebot des 1. Bieters, 91,40€ netto.
Bieter 2 veranschlagt pro Stuhl, 89,54€ netto.
Bankettstuhl mit Sitzpolster, mit Rückenpolster
Ein Produktvorschlag kam auf Empfehlung eines Gemeinderatsmitglieds.
Eine Kostenabfrage beim Hersteller ergibt, dass ein Stuhl bei einer Abnahmemenge von 200 Stück 28,34€ netto kostet.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und beauftragt die Verwaltung für den Festauftakt Angebote für eine Bestuhlung zum Ausleihen einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Sporthalle Neuching:
-Bemusterung und Abstimmung zum Sporthallentrennvorhang
Sachvortrag:
In der Gemeinderatssitzung am 23.11.2022 wurde zum Sporthallentrennvorhang einstimmig wie folgt beschlossen:
Der Gemeinderat beschließt für das Bauvorhaben „Neubau 2-fach Sporthalle Neuching“ den Trennvorhang zwischen den beiden Sporthallenteilen bis auf ca. 2,5 m Höhe geschlossen und darüber transparent mit einem Ballwurfnetz auszuführen. Der Vorhang soll jeweils ca. 60 cm vor der Wand enden, um ein Durchgehen zu ermöglichen.
Mittlerweile wurde von einem potentiellen Nutzer mitgeteilt, dass diese Ausführung aus Erfahrung kritisch zu sehen ist, da das Netz keinerlei Schallschutz bietet. In einer anderen Halle in Erding würden sogar die Nutzer eine Hallenhälfte nicht mieten, da von der einen Seite der Lärmpegel durch das Netz ungebremst in die andere Seite eindringt.
Es wurde daraufhin bei der bereits in der Variante unten geschlossen, oben mit Netz, beauftragten Firma angefragt, ob eine oben geschlossene Ausführung noch möglich wäre, und welche Kosten damit verbunden sind.
Die Firma hat daraufhin am 07.12.2022 wie folgt mitgeteilt:
Es wäre noch möglich die Hallenteiler als komplett geschlossene Trennvorhänge auszuführen.
Wir empfehlen das grundsätzlich auch, da die Schalldämmung nach DIN sonst nicht erreicht wird.
Der Mehrpreis für die Pos. 2.2.3 entsprächen 7.450,-€ und für Pos. 2.2.5 6.950,-€ (zuzgl. MwSt.)
Ein kompletter Trennvorhang baut leicht mehr in der Breite auf, so dass dieser in der unteren Endstellung die Türverglasung teilweise verdeckt.
Zur Frage, bis wann spätestens die Entscheidung ggf. mitgeteilt werden muss, hat die Firma daraufhin am 08.12.2022 wie folgt mitgeteilt:
Nach technischer Klärung bzw. kompletter Freigabe beträgt die Vorlaufzeit ca. 8-10 Wochen für die Lieferung der Materialien (es wird immer individuell für das jeweilige Bauvorhaben produziert, Leder, Netz, Aufzugsmechanik).
Falls am 20.12. die Entscheidung getroffen wird, könnte die überarbeitete Werkplanung (da die Aufzugsmechanik bei einem Trennvorhang geändert werden muss) eventuell am 22.12. an Sie versendet werden.
Entsprechend den o.g. Angaben wäre noch die Änderung zu einem komplett geschlossenen Hallentrennvorhang möglich und würde folgende Kostenentwicklung bedeuten.
| Auftragssumme für den Trennvorhang: | 70.227,85 € brutto |
| Mehrpreis Behang 1+2: | 17.136,00 € brutto |
| Kosten Hallentrennvorhang gesamt: | 87.363,85 € brutto |
In der Kostenberechnung vom Nov. 2020 ist der Trennvorhang mit 48.659,10 € eingetragen.
Für den Fall, dass der Trennvorhang wie bisher vorgesehen nur unten geschlossen und oben mit einem Ballfangnetz ausgeführt werden soll, wäre noch die Farbe für das Netz zu entscheiden.
Mit dem Leistungsverzeichnis wurde ein naturweißes Nylonnetz ausgeschrieben und ist so im Angebot enthalten.
Alternativ kann das Netz auch in schwarz ausgeführt werden, da es so weniger auffällt. Die Mehrkosten hierfür betragen 1.130,50 € brutto.
Handmuster vom Behang und den beiden Netzvarianten werden zur Sitzung durchgegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt den Sporthallentrennvorhang komplett geschlossen zu Mehrkosten in Höhe von 17.136,00 € brutto ausführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Sporthalle Neuching:
-Vergabe Schreinerarbeiten (Wand-, Deckenbekleidung)
Sachvortrag:
In der 47. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Schreinerarbeiten (Wand-, Deckenbekleidung) im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 14.12.2022 um 13:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Die Kostenberechnung vom Nov. 2020 für die Schreinerarbeiten lag bei 56.175 € brutto. Das Angebot der Schreinerei Thalhammer liegt bei 76.188,20 € brutto. Die Kosten werden somit um 20.013,20 € brutto überschritten.
Während der Ausschreibungsphase wurde der Gemeinde von einem potentiellen Nutzer vorgeschlagen, im Mehrzweckraum im OG die Innenwand zur Galerie teilweise mit einem Wandspiegel zu versehen, da dies bei Gymnastikräumen öfter so gemacht wird. Zudem würde der eher langgestreckte Raum damit optisch an Breite gewinnen.
Es wurde daher von einem örtlichen Glaser ein Angebot für eine ca. 7m breite und 2m hohe Spiegelfläche eingeholt, das sich auf ca. 2.400 € brutto beläuft. Dafür kann dann in diesem Bereich die Holzverkleidung entfallen, was ähnlich hohe Kosten bedeutet, so dass hier kaum Mehrkosten entstehen. Bei kulturellen Veranstaltungen in denen die Spiegelfläche nicht erwünscht ist, kann die Fläche verhängt werden.
Anbei eine Skizze mit der vorgeschlagenen Ausführung. Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten.
Beschluss 1:
Für das Bauvorhaben „Neubau Sporthalle Neuching“ wird die Leistung Schreinerarbeiten (Wand-, Deckenbekleidung) an die Firma Schreinerei Thalhammer aus 85445 Schwaig vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis 1:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Beschluss 2:
Im Mehrzweckraum im OG soll die Innenwandverkleidung zur Galerie mit einer ca. 7 x 2m großen Spiegelfläche ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis 2:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Sporthalle Neuching:
-Vergabe Zaunbauarbeiten für Tennisplätze
Sachvortrag:
In der 47. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Zaunbauarbeiten für den Tennisplatz im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 14.12.2022 um 13:10 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Landschaftsarchitekturbüro Schmitt geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Sporthalle Neuching“ wird die Leistung Zaunbauarbeiten an die Firma Draht Häcker GmbH aus 85604 Zorneding-Pöring vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Sporthalle Neuching:
-Vergabe Malerarbeiten
Sachvortrag:
In der 48. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Malerarbeiten im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 14.12.2022 um 13:20 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Sporthalle Neuching“ wird die Leistung Malerarbeiten an die Firma Georg Heilmeier aus 85469 Walpertskirchen vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Sporthalle Neuching:
-Vergabe Baureinigungsarbeiten
Sachvortrag:
In der 48. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Baureinigungsarbeiten im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 14.12.2022 um 13:30 Uhr statt. Trotz Versand an zahlreiche örtliche Firmen ging nur ein Angebot ein. Das eingereichten Angebot wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Sporthalle Neuching“ wird die Leistung Baureinigungsarbeiten an die Firma HS Heidel Service & Dienstleistungs- GmbH aus 94447 Plattling vergeben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Sporthalle Neuching:
-Vergabe mechanische Schließanlage
Sachvortrag:
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde abgestimmt, dass bei der neuen Sporthalle im Bereich der Außenzugänge mit einer elektronischen Zutrittskontrolle und innerhalb des Gebäudes mit einer herkömmlichen mechanischen Schließanlage gearbeitet werden soll. Diese beiden Bereiche sind unabhängig voneinander ausführbar.
Zur Aufrechterhaltung des anstehenden Bauablaufs wurde der Bereich für die elektronische Zutrittskontrolle auf Grund der geringen Auftragssumme im Zuge eines Direktauftrages vergeben.
In der 48. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die mechanische Schließanlage im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 14.12.2022 um 14:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend geprüft. Da hier jedoch noch Klärungsbedarf bzgl. der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte besteht, konnte noch kein Vergabevorschlag erstellt werden. Auf Grund der geringen Auftragssumme von ca. 3.500 € erfolgt die Vergabe auch hier im Zuge der laufenden Verwaltung durch den ersten Bürgermeister.
Beschluss:
Ohne förmlichen Beschluss.
Neubau Sporthalle Neuching:
-Beauftragung Stromanschluss
Sachvortrag:
Für die neue Sporthalle wurden bereits die Kabel für den Stromanschluss zu Beginn der Landschaftsbauabreiten verlegt.
In diesem Zuge sind bei der Gemeinde Neuching die Angebote für den Stromanschluss am 07.12.2022 eingegangen.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Sporthalle Neuching“ wird die Ausführung des Stromanschlusses beim örtlichen Stromversorger SEW beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Kinderhaus Neuching:
-Sachstand
Sachvortrag:
1. Sachstand zur Baustelle
Am 21.11.2022 wurde eine Begehung zur Abnahme der Rohbauarbeiten durchgeführt.
Die Zimmererarbeiten für den Holzdachstuhl wurden Ende Oktober abgeschlossen.
Die Holz-Rahmen-Außenwände werden in der 50. KW 2022 fertig gestellt. Anschließend werden die Ränder der Dachkonstruktion über den Wandkronen fertig gestellt und die Vordeckung aufgebracht.
Die Materialanlieferung für die Dachdeckerarbeiten findet in der 05. KW 2023 statt.
Die Aluminiumfensterelemente befinden sich in Bestellung und anschließendem Fertigungsbeginn.
Beim Gewerk Elektroinstallationsarbeiten wurde bereits mit der Installation der Haupttrassen begonnen.
Die Rohinstallation für die Ausbaugewerke Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsarbeiten werden Anfang 2023 beginnen.
2. Baufertigstellung
Mit Nachricht vom 02.12.2022 wurde durch die Regierung von Oberbayern der beantragen Fristverlängerung zugestimmt, so dass es nicht mehr förderschädlich ist, wenn das Gebäude erst nach dem 30.06.2023 fertig gestellt wird. Die Fertigstellung muss jetzt bis zum 31.03.2024 erfolgen.
3. Kostenanschlag HLS
Anbei der Kostenanschlag für die HLS-Gewerke, da nun in diesen Kostengruppen alles ausgeschrieben/beauftragt ist.
| Kostenberechnung vom 26.10.2021: | 632.000,00 € |
| Kostenanschlag vom 09.12.2022: | 891.237,51 € |
| Überschreitung zur Kostenberechnung: | 259.237,51 € |
Neubau Kinderhaus Neuching:
-Vergabe MSR-Anlage
Sachvortrag:
In der 44. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die MSR-Anlage im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 30.11.2022 um 13:00 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Planungsbüro Többen geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Leistung MSR-Anlage an die Firma SZ Regel- und Klimatechnik GmbH & Co. KG aus 81245 München vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Kinderhaus Neuching:
-Vergabe Dämmung technischer Anlagen
Sachvortrag:
In der 44. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Dämmung technischer Anlagen im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 30.11.2022 um 13:10 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Planungsbüro Többen geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Leistung Dämmung technischer Anlagen an die Firma Lindner Isoliertechnik & Industrieservice GmbH aus 94424 Arnstorf vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |
Neubau Kinderhaus Neuching:
-Vergabe Sonnenschutzarbeiten der OG-Fenster
Sachvortrag:
In der 48. KW wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Sonnenschutzarbeiten der OG-Fenster mit Senkrechtmarkisen im Zuge einer beschränkten Ausschreibung versendet.
Die Submission fand am Mittwoch, 14.12.2022 um 13:40 Uhr statt. Die eingereichten Angebote wurden anschließend durch das Architekturbüro PSA geprüft und der Vergabevorschlag erstellt.
Im Angebot enthalten sind alle Markisenrollläden zur Verschattung im Obergeschoss. Dies sind 6 Stück an der Südseite, je ein Stück an der Ost sowie an der Westseite und 4 Stück an der Nordseite. Die Verschattung an der Nordseite wird trotz einer Sonnenschutzverglasung auf Grund der Berechnung für den sommerlichen Wärmeschutz erforderlich. Ggf. wäre es auch möglich nur Vorbereitungen für die Senkrechtmarkisen einzubauen, so dass bei Bedarf wenn es tatsächlich zu einer Überhitzung im Sommer kommt, die 4 Markisenanlagen später nachgerüstet werden können.
Beschluss 1:
Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Leistung Sonnenschutzarbeiten der OG-Fenster mit Senkrechtmarkisen an die Firma Ehr Rollladen- und Sonnenschutztechnik GmbH aus 84137 Vilsbiburg vergeben, da hier das wirtschaftlichste Angebot vorliegt.
Abstimmungsergebnis 1:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Beschluss 2:
Die 4 Senkrechtmarkisenanlagen an der Nordseite sollen erst bei Bedarf später nachgerüstet werden.
Abstimmungsergebnis 2:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Neubau Kinderhaus Neuching:
-Beauftragung Stromanschluss
Sachvortrag:
Für das neue Kinderhaus wurden bereits die Kabel für den Stromanschluss zu Beginn der Landschaftsbauabreiten verlegt.
In diesem Zuge sind bei der Gemeinde Neuching die Angebote für den Stromanschluss am 07.12.2022 eingegangen.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Neubau Kinderhaus Neuching“ wird die Ausführung des Stromanschlusses beim örtlichen Stromversorger SEW beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Beteiligung der Gemeinde - Kiesabbaugenehmigungsverlängerung der Abbaufläche an der Birkenstraße
Sachvortrag:
In der Email vom 28.11.2022 bittet die untere Wasserrechtsbehörde des Landkreises Erding um Stellungnahme der Gemeinde zur Verlängerung einer Kiesabbaugenehmigung.
Der Antrag wurde durch den Kiesunternehmer am 25.11.2022 beim Landratsamt gestellt und beinhaltet die Rekultivierung gemäß des Landschaftspflegerischen Begleitplanes vom Jahr 2012.
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2022 soll die Verfüllung der Gewanne 4 seitens der Gemeinde Neuching erwirkt werden.
Folgend die Stellungnahme des Kiesunternehmers hinsichtlich der Verlängerung:
Unseren Antrag auf Fristverlängerung des bestehenden Bescheides haben wir mittlerweile im Landratsamt eingereicht, da die Frist Ende 2022 abläuft.
Eine Änderung des genehmigten Rekultivierungsplanes bzw. des Landschaftspflegerischen Begleitplanes hinsichtlich einer Teilverfüllung im Gewanne VI haben wir vorerst nicht beantragt, da Frau Vollmann von der unteren Naturschutzbehörde in Ihrer Mail vom 20.10.2022 einer Wiederverfüllung eine klare Absage erteilt hat. Ich vermute, dass auch das Wasserwirtschaftsamt eine eventuelle Wiederverfüllung ablehnt, da laut dem Bayerischen Verfüllleitfaden eine Wiederverfüllung nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist.
Die Gemeinde Neuching könnte in Ihrer Stellungnahme an das Landratsamt einen gemeinsamen Termin mit allen Beteiligten vorschlagen, indem die Möglichkeit einer Wiederverfüllung abgeklärt wird.
Die Fa. steht einer Wiederverfüllung des Gewannes VI nicht ablehnend gegenüber.
An Ihrer Gemeinderatssitzung am 19.12.2022 kann ich aus terminlichen Gründen leider nicht teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme des Landratsamts vom 20.10.2022 (Auszug aus der Sitzung am 25.10.2022):
Zum vorgesehenen Verlängerungsantrag für den Kiesabbau in Niederneuching fand heute ein Gespräch zwischen UNB und dem Kiesunternehmer statt.
Die ursprüngliche Planung, die dem Kiesabbau zugrunde liegt, sieht als Ausgleich die Bildung von Gewässerbiotopen vor. Die Folgenutzung als Sport- oder Badesee und fischereiwirtschaftliche Nutzung steht den naturschutzfachlichen Ansprüchen entgegen. Es wurden dennoch Bereiche für die fischereiwirtschaftliche Nutzung bereits festgesetzt. Eine weitere Freizeitnutzung oder der Entfall weiterer Gewässerbiotope würde zu einer starken Entwertung des Gebiets und somit zu einer Unwirksamkeit der Ausgleichsflächen führen.
Auch die Verfüllung widerspricht daher den naturschutzfachlichen Festsetzungen.
Zudem ist die Verfüllung von Kiesgruben nach Nassauskiesungen gemäß dem Leitfaden Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen nur in begründeten Einzelfällen wasserrechtlich genehmigungsfähig. Die Genehmigung für die Kiesgrube wurde am 06.11.1986 zum ersten Mal erteilt. Eine vollständige Verfüllung ist nicht vorgesehen. Eine grundlegende Änderung des Bescheides ist aufgrund dieser bereits sehr langen Genehmigungsdauer nicht möglich. Die Fertigstellung würde sich um viele weitere Jahre verzögern, da bayernweit zu wenig Verfüllmaterial vorhanden ist.
Seitens des Landratsamts kann nicht gefordert oder gar im Bescheid festgesetzt werden, dass eine Bademöglichkeit entstehen muss, zumal dies dem bisherigen Bescheid widersprechen würde und naturschutzfachlich nicht sinnvoll ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, die Beteiligung gemäß Sachvortrag zu verfassen, sowie einen gemeinsamen Termin mit Landratsamt und Kiesunternehmer zu erwirken.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12 |
Ordnungsamt;
- Entscheidung über Unterstützung des bay. Gemeindetags für die Initiative zur Änderung der StVO und der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ des Deutschen Städtetags
Sachvortrag:
Den Medien war zu entnehmen, dass einige Kommunen im Landkreis Erding sich einer Initiative der Deutschen Städetages angeschlossen haben, um zu Erreichen den Gemeinden mehr Handlungsspielraum bei der Entscheidung über die Anordnung von Tempo 30 zu ermöglichen vgl.
Dorfen: Das Ziel: Tempo 30 in ganz Dorfen (merkur.de)
Eine Anfrage bei einer Mitarbeiterin vom für die Gemeinde zuständigen Bayerischen Gemeindetag hat ergeben, dass auch der Bayerische Gemeindetag an diversen Stellen bereits versucht, den Handlungsspielraum für die bayerischen Kommunen zu erweitern. Allerdings wäre dafür aber eine Änderung der Straßenverkehrsordnung notwendig, was in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Nach den bisherigen Vorstößen einer Mitarbeiterin des Bayerischen Gemeindetags, die auch in verschiedenen für die Entscheidung zuständigen Gremien sitzt, ist für die o.g. Bestrebung allerdings noch erheblicher politischer Druck notwendig. Die Bestrebungen des bay. Gemeindetages würden allerdings den Vorschlag stützen, den Gemeinden mehr Handlungsspielraum zu geben. Der Vorschlag, dass die Straßenverkehrsordnung ein grundsätzliches Tempo 30 für die Innenbereich vorsieht, wird vom bay. Gemeindetag nicht unterstützt.
Sollte der Gemeinderat Neuching dieses Bestreben des bayerischen Gemeindetages stützen, sollte ein entsprechender Beschluss gefasst werden und dieser an die Mitarbeiterin des Bayerischen Gemeindetags übersandt werden. Sie würde dies dann an den entsprechenden Stellen platzieren.
Weiter kann der Beschluss auch der Initiative des Deutschen Städtetags übersandt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und unterstützt die Bestrebungen des bayerischen Gemeindetags die Handlungsbefugnisse der Kommunen hinsichtlich der Anordnung von Tempo 30 zu erweitern.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 11 |
Anfrage des Landratsamts Erding zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde
Sachvortrag:
Am 06.12.2022 ging eine E-Mail des Landratsamt Erding mit folgendem Inhalt bei der Verwaltung ein:
„Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
dem Landkreis Erding werden durch die Regierung von Oberbayern weiterhin Flüchtlinge zugewiesen, weshalb die Kapazitäten in unseren Unterbringungsmöglichkeiten zeitnah erreicht sein werden.
Im Anhang finden Sie eine Quotenliste, welche auch in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 05.12.2022 vorgestellt wurde.
Wir bitten speziell die Gemeinden, welche die Quote noch nicht erfüllt haben, zu prüfen, ob im jeweiligen Gemeindegebiet vermietbare Wohnungen oder Häuser sowie freie, bebaubare Grundstücke vorhanden sind, durch welche zusätzlicher Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen werden könnte. Eine Fehlanzeige ist ebenso erforderlich.
Flüchtlinge mit privater Wohnsitznahme werden bei der Erfüllungsquote der Regierung von Oberbayern durch diese nicht miteingerechnet.
Sofern uns in Gemeinden, welche die Quote bereits erfüllt haben, von Privatpersonen Wohnungen angeboten werden, werden wir auch diese gegebenenfalls weiterhin anmieten. Aufgrund der Unterbringungsnot bitten wir hierfür um Ihr Verständnis.
Vor Unterzeichnung von Verträgen durch den Landkreis bzw. Freistaat werden wir im Vorfeld die jeweilige Gemeinde informieren.
Der Quotenliste ist zu entnehmen, dass von der Gemeinde Neuching bisher keine Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung gestellt wurden. Der Gemeinderat möge darüber entscheiden, welche Nachricht dem Landratsamt Erding übermittelt werden soll.
Ergänzung vom 19.12.2022:
In der Sitzung des Gemeinderats am 09.02.2021 wurden die Möglichkeiten der Unterbringung von Flüchtlingen im Gemeindegebiet behandelt.
Zwischenzeitlich wurden die Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte nach § 246 BauGB bis zum 31.12.2024 verlängert. Bis zum Ablauf des 31.12.2024 ist die auf längstens drei Jahre zu befristende Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende z.B. wieder in einem Gewerbegebiet oder im Außenbereich zulässig. Die genannte Frist kann um weitere drei Jahre, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31.12.2027 verlängert werden.
Somit könnte auch das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 1136/2 Gem. Oberneuching im Gewerbegebiet Lüßwiesen (Lageplan siehe Anlage) für die Errichtung mobiler Unterkünfte herangezogen werden. Hier besteht die Anschlussmöglichkeit an Wasser und Abwasser.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass dem Landratsamt das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 1136/2 Gem. Oberneuching im Gewerbegebiet Lüßwiesen als potenzielle Unterbringungsfläche mit Containern für Flüchtlinge angeboten wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 13 |