Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 3/2025
Ottenhofen amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 17.12.2024

öffentliche Sitzung

Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Ottenhofen Mitte"

- Beauftragung anwaltliche Vertretung an Döring Spieß Rechtsanwälte

Sachvortrag:

Gegen den Bebauungsplan „Ottenhofen Mitte“ wurde vom Grundstückseigentümer und von einem Nachbar jeweils ein Normenkontrollantrag gestellt.

In der Sitzung des Gemeinderats soll die Beauftragung der anwaltlichen Vertretung an Döring Spieß Rechtsanwälte erfolgen. Der Versicherungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung wurde bereits beantragt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die Beauftragung der anwaltlichen Vertretung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan „Ottenhofen Mitte“ an Döring Spieß Rechtsanwälte.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Neubau Kinderhaus Ottenhofen:

-Sachstand

Sachvortrag:

Sachstand

Da im November nun endlich die speziell angefertigten Bleche bei der runden Fassade im Eingangsbereich geliefert und angebracht wurden, konnte am Fr. 06.12.2024 die Abnahme der jetzt komplett fertig gestellten Zimmerer- und Holzfassadenarbeiten erfolgen.

Mittlerweile sind nun auch die Landschaftsgärtnerischen Arbeiten der Außenanlagen fertiggestellt, so dass die Abnahme nun am 11.12.2024 erfolgen soll.

Im November wurde mit dem Träger Storchennest der Eröffnungstermin mit einem Tag der offenen Türe abgestimmt und auf Sa. 25.01.2025 festgelegt.

Ergänzung vom 17.12.2024:

Die Abnahmen der Landschaftsbauarbeiten und der Zaunarbeiten fanden am 11.12.2024 statt. Die dabei festgestellten Mängel und Restarbeiten sollen bis spätestens 24.01.2025, also noch vor dem Tag der offenen Tür, behoben werden.

Kostenvergleich Gebäudebeschriftung

In einer früheren Sitzung wurde nach den Kosten des Schriftzuges „Storchennest“ am neuen Kinderhaus gefragt.

Der Rechnungsbetrag für den Schriftzug inkl. Fertigung und Montage beläuft sich auf 5.747,70 € brutto.

In der Kostenberechnung des Architekturbüros vom 16.11.2021 sind für diese Gebäudebeschriftung 4.760,00 € brutto eingeplant.

Somit ergibt sich eine Kostenerhöhung um 987,70 € brutto.

Beschluss:

Ohne förmlichen Beschluss!

Neubau Kinderhaus Ottenhofen:

-Antrag auf Kostenausgleich

Sachvortrag:

Antrag des Trägers auf Kostenausgleich

Es ist über einen Antrag auf Kostenausgleich für Mindereinnahmen und zusätzliche Personalkosten auf Grund des verspäteten Umzuges und Mehraufwand durch wiederholte Bauendreinigung zu entscheiden.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt auf Grund des Antrages dem Träger des neuen Kinderhauses Storchennest Kitas gGmbH einmalig einen Kostenausgleich in Höhe von 50 % der beantragten Summe zu gewähren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Bahnbrücke Wimpasing:

- Sachstand

- Entscheidung weiteres Vorgehen

Sachvortrag:

In der letzten Sitzung wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, eine Anfrage an die LGA Bautechnik GmbH, welche die letzte Brückenprüfung durchgeführt hat, zu stellen, ob die Brücke für geringere Lasten z.B. nur für Fußgänger und Radfahrer oder nur für PKWs freigegeben werden kann. Diese Anfrage wurde allerdings noch nicht beantwortet.

Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass für eine solche Freigabe ein umfangreiches Gutachten notwendig sein wird, dessen Ergebnis offen ist und das mit hohen Kosten verbunden sein wird.

Am 29.10.2024 wurde von der LGA Bautechnik GmbH die Anfrage wie folgt beantwortet.

„Hallo Herr …,

Sie hatten um eine kurze Stellungnahme bezüglich der Wimpasinger Brücke gebeten, entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.

An der Brücke wurden bei der wiederkehrenden Prüfung Schäden festgestellt, die die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit beeinträchtigen. Der genaue Fortschritt der Schäden kann nur mit einer objektbezogenen Schadensanalyse ermittelt werden.

Um die vorhandenen Verluste des Materials ermitteln zu können ist eine objektbezogene Schadensanalyse unumgänglich. Auf Grundlage der Ergebnisse kann eine Nachrechnung der Brücke erfolgen und geprüft werden, welche Belastungen auf die Brücke aufgebracht werden können.

Abhängig von den Ergebnissen der objektbezogenen Schadensanalyse im Zusammenhang mit der Nachrechnung kann entschieden werden, ob die Brücke weiterhin voll belastet werden kann oder ob die Belastung herabgestuft werden muss. Hierbei kann auch festgestellt werden, dass die Brücke abgebrochen und neu gebaut werden muss.“

Der in der Sitzung vom 15.10.2024 gefasste Beschluss, die Brücke auf 3 Tonnen zu beschränken kann somit aus Sicht der Verwaltung nicht umgesetzt werden, weil auch hierfür ein umfangreiches Gutachten notwendig ist. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Brücke komplett zu sperren und den Grunderwerb für die geplante Baustraße wie besprochen voranzutreiben.

Deckungsvermerk Kämmerei:

Deckung durch Haushalt/Nachtragshaushalt [ x ] Ja [ ] Nein

Deckung ist wie folgt möglich: Haushalt 2025

Beschluss 1:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortag der Verwaltung und beschließt die sofortige Sperrung der Wimpasinger Bahnbrücke nach Absprache mit dem Landratsamt Erding und der Polizei.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

6

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12

Beschluss 2:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt ein Angebot für ein Gutachten mit der Frage einzuholen, welche Maßnahmen für eine Lastenfreigabe von 3 Tonnen erforderlich sind und in welcher Höhe diesbezüglich Kosten anfallen

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

4

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

12