Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 4/2023
Ottenhofen amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Ottenhofen

Sitzungstag 17.01.2023

öffentliche Sitzung

Wasserversorgung Ottenhofen;

-

Vorstellung Vorplanung Wasserhaus

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung am 09.11.2021 wurde das IB Kienlein mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung für ein neues Wasserhaus in Ottenhofen beauftragt. Diese Planungsleistungen wurden durch das Ingenieurbüro im Jahr 2022 erbracht und der Entwurf am 13.12.2022 der Verwaltung vorgestellt und die zugehörigen Unterlagen übergeben. Diese sind im Anhang beigefügt.

Herr Kienlein stellt in der Sitzung die Ergebnisse der Grundlagenermittlung und Vorplanung vor und erläutert diese dem Gemeinderat.

Für die nächsten Schritte muss dann eine Ausschreibung für die Planungsleistungen der weiteren Leistungsphasen erfolgen.

Weiter muss bald möglichst die Entscheidung zur gewünschten Ausführungsvariante der neuen Wasserbehälterkammern getroffen werden. Hierzu wird vorgeschlagen, bei einem benachbarten Wasserversorger in Form einer Ortseinsicht die mögliche Ausführung der Wasserbehälterkammern in Augenschein zu nehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

A) zur Abstimmung eines Ortstermins bei einem benachbarten Wasserversorger.

A) Abstimmungsergebnis:

B) die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens für die Ingenieurleistungen zum Neubau des Wasserhauses Ottenhofen am aktuellen Standort.

B) Abstimmungsergebnis:

Bauleitplanung "Herdweg- nördlich und südlich der Isener Straße"

-

Beauftragung spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats am 15.11.2022 wurde mitgeteilt, dass im Bereich der Bauleitplanung "Herdweg - nördlich und südlich der Isener Straße" der Unteren Naturschutzbehörde relevante Arten gemeldet wurden, welche nun Erhebungen erfordern.

Nach Durchführung der Relevanzprüfung ist nach Abstimmung zwischen Büro Breinl Landschaftsarchitektur und Stadtplanung und der Unteren Naturschutzbehörde eine vorhabensbedingte Betroffenheit folgender Arten/-gruppen zu prüfen:

Zauneidechse

Amphibien

Fledermäuse

höhlenbrütende Vogelarten

bei Vorhandensein des Großen Wiesenknopfes Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Das Angebot enthält das Untersuchungsprogramm für Maßnahmen für die Erschließung sowie der unbebauten bzw. teilweise bebauten Grundstücke:

-

Herdweg - nördlich der Isener Straße:

Fl.-Nr.: 483/49 Gem. Ottenhofen

-

Herdweg - südlich der Isener Straße:

Fl.-Nrn.: 487/9, 487/13, 487/17, 487/37, 487/51, 487/79, 487/83, 487/103, 487/104, 487/108, 487/115 Gem. Ottenhofen

Das Angebot des Büro Breinl Landschaftsarchitektur und Stadtplanung für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist der Beschlussvorlage angefügt. Durch das Büro Breinl wurde im Geltungsbereich bereits die Potenzialabschätzung, Umweltbericht als auch die strategische Umweltprüfung erstellt, weshalb zum Teil auf bestehende Unterlagen aufgebaut werden kann.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die Bauleitplanung „Herdweg - nördlich und südlich der Isener Straße“ an das Büro Breinl Landschaftsarchitektur und Stadtplanung aus Reisbach zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung - Angebot SEW

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurde aufgrund einer Empfehlung des bayrischen Gemeindetags der Beschluss gefasst, die Straßenbeleuchtung im Zeitraum von 23:00 bis 05:00 Uhr, mit Ausnahme der Erdinger Straße in Ottenhofen und der Isener Straße in Herdweg, abzuschalten.

Technische Umsetzung

Am 06.12.2022 ging das Angebot der SEW bei der Verwaltung ein, für den Aufwand der Umbaumaßnahme für die Straßenbeleuchtung laut Beschluss abzuschalten.

Da zum jetzigen Zeitpunkt die Beleuchtung aller Kommunen im Netz der SEW einheitlich parametriert sind, muss das Netz so abgeändert werden, dass die jeweiligen Gemeinden einzeln gesteuert werden können.

Das heißt, dass sämtliche Rundsteuerempfänger, die für die Halbnachtabschaltung benötigt werden getauscht werden müssen als auch die Straßenbeleuchtungsanlagen neu verdrahtet werden müssen.

Der einmalige Umbau muss nicht zurückgebaut werden, vielmehr ist die Umrüstung als Aufwertung zu sehen, da nach Fertigstellung der Maßnahme das Netz individuell gesteuert werden kann.

Kosten

Im Angebot wird erläutert, dass der Preis sich an der Anzahl der Straßenlampen sowie der Rundsteuerempfänger orientiert. Bei 243 Straßenlampen (145 € je Leuchte) und 18 Rundsteuerempfängern (189 € je Stück) ergibt sich nach Abzug des Selbstbehalts der SEW ein Angebotsbetrag von 32.184,63 € brutto für die Gemeinde Ottenhofen.

Die nichtenthaltenen Kosten sind für weitere Aufwendungen und technische Veränderungen am Straßenbeleuchtungsnetz, die Kosten werden individuell ermittelt und über Nachtragsangebote beauftragt. Dies umfasst: Tiefbauarbeiten/Verlegen weiterer Kabelabschnitte, Aufstellen von Anschlusskästen für die Aufnahme von weiteren Rundsteuerempfängern, Einbau von Stromzählern, etc.

Die Betriebskosten Strom für die Straßenbeleuchtung im Ottenhofener Gemeindegebiet betrugen im Jahr 2022 insgesamt 15.000 €.

Der Strompreis ist für das Jahr 2023 vertraglich gültig und wird erst für das Jahr 2024 angepasst werden.

Zeitplanung der Umsetzung

Da laut dem Schreiben der SEW der überwiegende Teil der von der SEW betreuten Gemeinden die Umstellung der Straßenbeleuchtung wünscht, wurde bisher kein konkreter Zeitplan ausgearbeitet. Lediglich kann aufgrund der angespannten Marktsituation davon ausgegangen werden, dass die Umrüstungen erst im Sommer 2023 beginnen können, jedoch gibt es keine Angabe in welcher Gemeinde zuerst begonnen wird.

Beschluss:Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und beschließt das Angebot der Sempt-Stromversorgungs GmbH aus Pretzen zu beauftragen, die Straßenbeleuchtung auf Nachtabschaltung für 32.184,62 € brutto umzubauen.

Abstimmungsergebnis:

Geschwindigkeitsbegrenzung Schwillacher Straße ab Ortstafel in Richtung Unterschwillach auf 60 km/

Sachvortrag:

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h in der Schwillacher Straße ab dem Ortsschild vor.

Die PI Erding und das Landratsamt Erding, Verkehrswesen stellen fest, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann, da hier sowieso § 3 Abs. 1 StVO gilt:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung dennoch errichtet werden, wird sie von der Verkehrsbehörde im Landratsamt als Aufsichtsbehörde wieder aufgehoben werden. Eine Anordnung von Verkehrsregelnden Maßnahmen durch die örtliche Verkehrsbehörde ohne Zustimmung der unteren Verkehrsbehörde und der PI Erding ist nicht möglich.

Beschluss:

Die Geschwindigkeit in der Schwillacher Straße ab Höhe Ortsschild wird auf 60 km/h begrenzt.

Abstimmungsergebnis:

Parkverbot in der Brunnenstraße

Sachvortrag:

Bei der Sperrung der Erdinger Straße im vergangen Jahr wurde deutlich, dass die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge in der Brunnenstraße aufgrund der dort parkenden Autos erschwert wird.

Während der Sperrung wurde von der Kreisbrandinspektion in der gesamten Siedlung ein Parkverbot erlassen. Im Zuge dessen wurde angeregt, dort ein dauerhaftes Parkverbot einzuführen.

Die Vertreter der Polizei weisen darauf hin, dass in der Brunnenstraße sowieso nicht geparkt werden dürfte. Die Restfahrbahnbreite müsste bei parkenden Autos noch 3,05 m betragen. Das wäre in der Brunnenstraße nicht gegeben. Somit ist das Parken hier gem. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO nicht zulässig.

Die Polizei sowie das Landratsamt Erding sprechen sich gegen eine Beschilderung der Brunnenstraße aus.

Eine Anordnung entgegen den Stellungnahmen der unteren Verkehrsbehörde bzw. der Polizei Erding ist nicht möglich, da diese als Fachaufsicht gegen diese Anordnungen vorgehen müssten.

Beschluss:

In der Brunnenstraße soll ein Parkverbot erlassen werden.

Abstimmungsergebnis:

Spielstraße / Sackgassenschild in der Riverastraße

Sachvortrag:

Der Verwaltung liegt ein Antrag mit der Bitte vor in der Riverastraße ein Spielstraßen- und Sackgassenschild anzubringen.

Die Polizei Erding macht darauf aufmerksam, dass hier eine verkehrsberuhigte Zone nicht möglich sei, da Fußgängerwege vorhanden sind.

Dem Antrag auf Sackgassenschild stehen sie mit der Ergänzung „Radverkehr und Fußgänger frei“ positiv gegenüber.

Beschluss:

A) In der Riverastraße soll ein verkehrsberuhigter Bereich/ eine Spielstraße eingerichtet werden.

A) Abstimmungsergebnis:

B) In der Riverastraße soll ein Sackgassenschild errichtet werden.

B) Abstimmungsergebnis: