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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 4/2024
Neuching amtlich
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Stellenausschreibung Kinderpfleger/in (m/w/d)

Die Gemeinde Neuching (Lkr. Erding) sucht für ihr

Kinderhaus St. Martin

eine/n Kinderpfleger/in (m/w/d)

möglichst in Vollzeit

Unser neues Haus für Kinder wird im Januar 2024 eröffnet. Daher suchen wir zur Verstärkung unseres Teams eine/n zusätzliche/n

Kinderpfleger/in (m/w/d)

Sie können sich auf spannende und abwechslungsreiche Aufgaben in einer altersgemischten Einrichtung freuen. Unsere Kinder sind im Alter von ca. einem Jahr bis elf Jahren.

Es wäre schön, wenn auch Sie, wie wir, gerne in einem großen Team arbeiten und mit ihrer wertschätzenden Art unser Team bereichern.

Wenn Sie neugierig geworden sind, dann besuchen Sie uns doch auf unserer Homepage www.kiga.vg-oberneuching.de. Hier können Sie die Kinder, das Team und unser Haus kennen lernen.

Die Gemeinde Neuching als Arbeitgeber bietet Voll- bzw. Teilzeitstellen mit Vergütung, Urlaub und den Sozialleistungen nach den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes (TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst) sowie eine Großraumzulage.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen. Diese richten Sie bitte per E-Mail (max. 5MB) an holzinger@vg-oberneuching.de oder per Post an Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching, St-Martin-Straße 9, 85467 Neuching. Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen werden nicht erstattet.

Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Bürgermeister Bartl (08123/932663) und die Kinderhausleiterin Frau Mair (08123/2525) gerne zur Verfügung.

Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet. Die Unterlagen können hier bis zu diesem Zeitpunkt persönlich abgeholt oder gegen einen beigefügten freigemachten Rückumschlag zurückgesandt werden.