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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 4/2026
VG amtlich
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(VG) Kommunalwahl am 08. März 2026

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag

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mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008)

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seit mindestens zwei Monaten (Zuzug bis spätestens 8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit Hauptwohnung bzw. einiger Wohnung gemeldet und

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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung

Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis

15. Februar 2026 an die Wahlberechtigten versandt. Wahlberechtigte, die bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, sich bis 20.02.2026 mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.

Briefwahl

Jede/r Wahlberechtigte hat auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Antrag auf Briefwahl sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung persönlich im Rathaus oder online (bis 01.03.2026) gestellt werden.

Die persönliche Briefwahlbeantragung ist bis spätestens Freitag, 06.03.2025, 15:00 Uhr im Rathaus möglich.

Die Ausgabe bzw. der Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens ab 16.02.2026 erfolgen.

Stichwahl

Für eine etwaige Stichwahl Landrat/Bürgermeister am 22.03.2026 behalten die versandten Wahlbenachrichtigungen ihre Gültigkeit. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Sollten Sie beim Briefwahlantrag für die Kommunalwahl am 08.03.2026 angegeben haben, auch bei einer eventuellen Stichwahl per Briefwahl abzustimmen, werden Ihnen die entsprechenden Wahlunterlagen automatisch übersandt.

Kommunalwahl einfach verstehen.

Links finden Sie unter www.vg-oberneuching.de rechts unter „Verwaltung – aktuelle Meldungen“