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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 4/2026
Neuching amtlich
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(GN) Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Gemeinde Neuching

Sitzungstag 13.01.2026

öffentliche Sitzung

26. Änderung des Regionalplans München, Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie –

Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)

Sachvortrag:

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2025 die Einleitung eines zweiten Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München zur Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie beschlossen.

Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.

Die zugehörigen Verfahrensunterlagen sind in das Internet eingestellt. Der Fortschreibungsentwurf für die 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) kann unter folgenden Links heruntergeladen werden:

Webauftritt des Regionalen Planungsverbands München: https://www.region-muenchen.com/verfahren

Webauftritt der Regierung von Oberbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/raumordnung_landes_regi-onalplanung/regionalplanung/muenchen/index.html bei „Laufende Fortschreibungen des Regionalplans München (14)“

Gegenstand des zweiten Beteiligungsverfahrens sind die Änderungen, die sich nach der Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens (07. Januar bis 31. März 2025) ergeben haben. Gemäß Art. 16. Abs. 6 Satz 3 BayLplG können Stellungnahmen nur zu den Änderungen abgegeben werden.

Die Gemeinde Neuching ist von der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie der Regionalplanung weiterhin nicht betroffen. In der Sitzung des Gemeinderats am 11.02.2025 wurde beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt weiterhin keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Ersatzneubau der 380/220/110-kV-Leitung Oberbachern – Ottenhofen (einschließlich Rückbau der Bestandsleitung) und Netzverstärkungsmaßnahme an der 110-kV-Leitung zwischen Oberbachern und Unterschleißheim;

Planfeststellung nach §§ 43 ff. EnWG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG

Sachvortrag:

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Oberbachern – Ottenhofen“ können über folgenden Link abgerufen werden: https://s.bayern.de/planfestverf-enwg

Falls seitens der Gemeinde Neuching Einwendungen erhoben werden sollen, sollten diese durch den Gemeinderat in der Sitzung vorgebracht werden. Das Ende der Einwendungsfrist ist der 23.02.2025.

Am Donnerstag, 15.01.2026 findet von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Eventstadl beim Neuwirt eine Dialogveranstaltung zum Ersatzneubau „Oberbachern – Ottenhofen“ von TenneT TSO GmbH statt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Oberbachern - Ottenhofen“ mit folgendem Inhalt abzugeben:

Die gesetzlichen Abstandsflächen zur Wohnbebauung müssen eingehalten werden. Die Existenz der Gewerbetreibenden darf nicht gefährdet werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Burschenverein Oberneuching:

- Antrag auf Zuschuss

Sachvortrag:

Es wurde ein Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 100.000 €, verteilt auf vier Jahresraten zu jeweils 25.000 € über die Jahre 2026 bis einschl. 2029, mit der Bitte um Entscheidung seitens des BVO an die Gemeinde gestellt.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachvortrag und stimmt dem Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 100.000 €, verteilt auf vier Jahresraten zu jeweils 25.000 € über die Jahre 2026 bis einschl. 2029 zu.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

12

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt, dass zeitnah eine Sondersitzung mit dem Vorstand des Burschenvereins und dem Bauausschuss stattfindet, um die finalen Fragen zu klären. Die relevanten Fragen werden vorab an den Burschenverein gesandt.

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Feuerwehr Niederneuching:

- Anträge Schließsystem und Sektionaltor

Sachvortrag:

Die Feuerwehr Niederneuching hat bei der Gemeinde einen Antrag zu Verbesserungen an den beiden Sektionaltoren, sowie zur Erneuerung der Schließanlage gestellt.

Wie in einer früheren Sitzung berichtet, fand am 13. November ein Vor-Ort-Termin zur Besichtigung der vorgesehenen Maßnahmen statt.

Im Anschluss daran holte die Verwaltung der Gemeinde Neuching jeweils ein entsprechendes Angebot ein.

Informationen zur Schließanlage:

Beantragt wurde zunächst ein elektronisches Schließsystem mit Chiplesern, analog zur in der Sporthalle Neuching installierten Schließanlage.

Die angefragte Fachfirma prüfte vor Ort die Möglichkeit zum Einbau einer elektronischen Schließanlage. Um sämtliche Außentüren mit einer elektronischen Lösung auszustatten, wäre aufgrund einer alarmgesteuerten Tür der Einbau einer Akkupufferung erforderlich.

Vor diesem Hintergrund entschied sich die Feuerwehr Niederneuching für den Einbau einer mechanischen Schließanlage mit Sicherungskarte.

Die Verwaltung der Gemeinde Neuching wird hierzu weitere Angebote einholen.

Anmerkung

Die Feuerwehr Niederneuching beabsichtigt, in den kommenden Jahren neue Außentüren einbauen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, dass die Zylinder der geplanten mechanischen Schließanlage auch bei zukünftigen Türerneuerungen weiterverwendet bzw. problemlos integriert werden können.

Kosten zu Verbesserungen der Sektionaltore:

Im Antrag ist die Sanierung der beiden Sektionaltore vorgesehen.

Konkret sollen die vergilbten Kunststoff-Scheiben der Tore ausgetauscht, eine Ampelanlage installiert sowie eine Fernbedienung für die Torsteuerung nachgerüstet werden.

Ein entsprechendes Angebot wurde bei der zuständigen Wartungsfirma angefordert.

In der unten stehenden Kostenaufstellung sind die im Titel 5 angesetzten Arbeitszeiten entsprechend zugeordnet und aufgerechnet.

Hinweis:

Gem. der DIN 1092-1:2024-06 zum Neubau von Feuerwehrhäusern gilt folgendes:

Beim Einbau von kraftbetätigten Feuerwehrtoren, die nicht vollständig im Sichtfeld des Fahrers sind, muss eine Signalanlage eindeutig anzeigen, wenn die lichte Tordurchfahrtshöhe sicher freigegeben ist.

Dies würde in Niederneuching den Einstellplatz des großen Fahrzeuges betreffen.

Der Gemeinderat möge entscheiden, welche der Verbesserungsmaßnahmen beauftragt werden sollen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und beschließt:

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Angebote für eine mechanische Schließanlage einzuholen.

2.

Für die Verbesserungen bei den Sektionaltoren sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Scheibenaustausch der beiden Sektionaltore, Fernbedienung für beide Sektionaltore

3.

Hierfür sollen weitere Angebote eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis 1:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

13

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Abstimmungsergebnis 2:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13

Abstimmungsergebnis 3:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

13