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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 5/2023
Ottenhofen amtlich
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Bekanntmachung Schuleinschreibung

Die Schuleinschreibung für die Schulanfänger 2023/24 findet am 28. März 2023 an der Grundschule Ottenhofen statt.

Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 werden alle Kinder schulpflichtig,

die zwischen dem 01. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren sind und jetzt hier im Schulsprengel wohnen.

die im Jahr 2022 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben.

Alle schulpflichtigen Kinder durchlaufen das Einschulungs- und Anmeldeverfahren an unserer Schule (auch die Kinder aus dem sogenannten „Einschulungskorridor“).

Erziehungsberechtigte von Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden (Einschulungskorridor), haben die Möglichkeit, die Einschulung ihres Kindes auf das nächste Schuljahr zu verschieben. Dies müssen Sie der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die zwischen dem 01.10.2017 und 31.12.2017 geboren sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Kinder, die nach dem 31. Dezember 2017 geboren sind, benötigen ein schulpsychologisches Gutachten.

Für die Schuleinschreibung sind folgende Unterlagen erforderlich:

bei Verheirateten: Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde. Die Urkunde muss den aktuellen Namen des Kindes tragen. Dies bitte bei Namensänderung seit der Geburt des Kindes beachten!

bei Nichtverheirateten: Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt (oder Notar)

bei geschiedenen Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss

bei ledigen Alleinerziehenden: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht („Negativ-Bescheinigung“, erhältlich beim Jugendamt - bitte rechtzeitig beantragen)

„Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule“ (Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes). Dieser kann bis spätestens 12.09.2023 (= 1.Schultag) nachgereicht werden

Mitteilungsbogen des Gesundheitsamtes zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern > kann bis spät. 12.09.23 (= 1. Schultag) nachgereicht werden

ggf. Gutachten von Schulpsychologen, Frühförderung oder Stellungnahme des Förderzentrums

ggf. Zurückstellungsbescheid aus 2022/23