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Amts- und Mitteilungsblatt der VG Oberneuching
Ausgabe 5/2023
VG amtlich
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Bundeseinheitlicher Warntag am 09.03.2023

Am 09.03.2023 findet ab 11:00 Uhr ein landesweit einheitlicher Probealarm zur Warnung der Bevölkerung statt.

In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je 12 Sekunden Dauer, mit je 12 Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Bedeutung: Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.

Heulton von einer Minute Dauer.

Bedeutung: Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.