Die Polizei Erding wirbt für gegenseitiges Verständnis aller Verkehrsteilnehmer und weist insbesondere auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern hin.
Viele Fahrzeugführer sind sich nicht darüber bewusst, dass laut StVO ein vorgegebener Seitenabstand von 1,5 m zu Radfahrern oder E-Scootern, sowie zu Fußgängern eingehalten werden muss. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind es sogar 2 m. Dieser Abstand ist zwischen den äußersten Abmessungen, also zwischen Fahrzeugspiegel und Fahrradlenker einzuhalten.
Diese Regelung gilt auch an markierten Fahrradschutzstreifen. Gerade hier werden die Kraftfahrzeugführer irregeführt und glauben oft, direkt an der Markierung fahren zu dürfen.
Kann der erforderliche Seitenabstand nicht eingehalten werden, ist das Überholen schlichtweg nicht zulässig. Markierte Fahrradschutzstreifen dürfen bei Bedarf überfahren werden, wenn dadurch keine Radfahrer gefährdet werden, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen.
Außerdem empfiehlt die Polizei allen Radfahrern, einen geeigneten Helm zu tragen. Obwohl es bislang keine gesetzliche Helmpflicht gibt, schützt ein Fahrradhelm in vielen Fällen vor schweren Verletzungen. Etwa zwei Drittel der bei Fahrradunfällen zum Teil schwer verletzten Personen haben nachweislich keinen Helm getragen.